12-Uhr-Regel an Tankstellen: Tausende Verstöße – doch wer wird dafür bestraft?


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Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise für Benzin und Diesel grundsätzlich nur noch einmal täglich erhöhen – um 12 Uhr. Seitdem hat die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt aber zahlreiche Abweichungen registriert. Doch wann liegt tatsächlich ein Verstoß vor? Und wer zahlt am Ende?

12-Uhr-Regel an Tankstellen: Wie viele Verstöße gibt es?

Allein im Juli identifizierte das SWR Data Lab rund 1100 Tankstellen, die ihre Preise insgesamt mehr als 5500 Mal zu einem anderen Zeitpunkt als vorgeschrieben erhöhten. Dabei handelt es sich laut SWR vermutlich nicht nur um verspätet übermittelte Preisdaten, sondern um deutliche Abweichungen: Preise wurden vor 11 Uhr oder nach 13 Uhr erhöht, teilweise sogar mehrfach am selben Tag.

Daneben gibt es eine wesentlich größere Zahl von Fällen, bei denen die Abweichung deutlich geringer ist. Seit April sind laut SWR-Analyse mehr als 240.000 Prüffälle aufgelaufen.

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Was wird überhaupt erfasst?

Die Preisdaten der rund 15.000 Tankstellen in Deutschland laufen bei der MTS-K beim Bundeskartellamt zusammen. Seit Inkrafttreten der 12-Uhr-Regel werden dort Abweichungen automatisiert erfasst und dokumentiert.

Dazu zählen etwa Preiserhöhungen zu einer anderen Uhrzeit oder mehrere Preiserhöhungen an einem Tag. Die große Mehrheit der registrierten Abweichungen liegt allerdings sehr nah am vorgeschriebenen Zeitpunkt: Nach Angaben des Bundeskartellamts finden fast 90 Prozent zwischen 11.50 Uhr und 12.10 Uhr statt.

Laut dem Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler (bft) können viele dieser Verstöße mit technischen Gründen erklärt werden. „Der Eindruck, dass sich Tankstellen nicht an die Regel halten, trifft in den allermeisten Fällen nicht zu. Die Preisänderung wird zwar pünktlich um 12 Uhr vorgenommen, die Meldung an die Markttransparenzstelle kann jedoch aus technischen Gründen zeitlich verzögert erfolgen“, sagt eine Sprecherin. Als mögliche Ursachen nennt der Verband „beispielsweise langsame Datenverbindungen, Server- oder Stromausfälle oder unterschiedliche Zeitstände innerhalb einzelner Kassensysteme“.

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Bei deutlichen Abweichungen vom vorgeschriebenen Zeitpunkt greifen diese Erklärungen allerdings nicht. Was in solchen Fällen hinter der Preisänderung steckt, müssen die zuständigen Behörden im Einzelfall prüfen.

Wer prüft die Fälle?

Die MTS-K beim Bundeskartellamt übernimmt die automatisierte Überwachung. Die eigentliche Durchsetzung der 12-Uhr-Regel liegt dagegen bei den Ländern. Dafür werden die auffälligen Fälle an die jeweils zuständigen Behörden weitergeleitet. Welche Stelle zuständig ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Teilweise gibt es zentrale Behörden, teilweise sind Kreis- oder Kommunalbehörden verantwortlich.

Nach Angaben des Bundeskartellamts hatten bis Mitte Juni Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein konkrete Vollzugsbehörden benannt. Mit den übrigen Ländern stand das Bundeskartellamt zu diesem Zeitpunkt noch in Kontakt.

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Automatisch zu einem Bußgeld führen die Daten der MTS-K nicht. Die Fälle müssen zunächst geprüft und demjenigen zugeordnet werden, der für die Preisfestsetzung verantwortlich ist. Das ist angesichts der Menge der Daten ein erheblicher Aufwand. Bei rund 15.000 Tankstellen werden nach Angaben des Bundeskartellamts täglich durchschnittlich etwa 315.000 Preisänderungen bei E5, E10 und Diesel erfasst.

Gegen wen richten sich die Verfahren?

Gegen wen sich ein Verfahren richtet, hängt davon ab, wer den Preis festlegt. In Niedersachsen ist der Vollzug inzwischen angelaufen. Dort richten sich laut Wirtschaftsministerium Verfahren gegen „Preishöheninhaber“ (PHI): Das sind sowohl Betreiber, die ihre Preise selbst festlegen, als auch Unternehmen, die die Verkaufspreise für Tankstellen vorgeben. „Die Verfahren werden immer gegen die PHI geführt“, teilt das Ministerium mit.

Das kann bei Tankstellen großer Mineralölgesellschaften auch das preisbestimmende Unternehmen sein. Nach Angaben von Herbert Rabl, Sprecher des Tankstellen-Interessenverbands, hängen rund 9000 der etwa 14.500 Tankstellen in Deutschland an großen Mineralölgesellschaften. Dort hätten die Pächter in der Regel keinen Einfluss auf die Preise: „Die Preise werden ihnen via Internet direkt auf die Zapfsäule durchgeschoben.“

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Bei den übrigen rund 5000 Tankstellen handele es sich um freie Tankstellen oder Stationen kleinerer privater Ketten. „Dort kaufen die Betreiber selbst ein und machen auch ihre Preise selbst“, sagt Rabl. Für die Verantwortlichkeit sei damit entscheidend, wer die Preisänderung veranlasst.

Was passiert bei einem tatsächlichen Verstoß?

Stellt die zuständige Landesbehörde einen Verstoß fest, kann sie ein Bußgeld verhängen. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 100.000 Euro. Die konkrete Sanktion hängt vom jeweiligen Fall ab. In Berlin etwa hat die Senatsverwaltung nach eigenen Angaben bereits Hunderte Anhörungsschreiben an die betroffenen Tankstellenbetreiber versandt und 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Nur Niedersachsen hat bisher Bußgelder verhängt, ein Verwarnungsgeld von 55 Euro. Der bft berichtet von ersten Bescheiden gegen Mitglieder aus Niedersachsen. „Dagegen wird selbstverständlich Einspruch eingelegt“, teilte der Verband mit. Für einen Serverausfall mit verzögerter Datenübertragung sollte ein Betreiber aus Sicht des Verbands nicht belangt werden können. Ob ein solcher Einwand im Einzelfall greift, müssen die zuständigen Behörden beziehungsweise die Gerichte entscheiden.

Unterdessen fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) neue Entlastungen für Autofahrer. „In Deutschland kostet Benzin teils mehr als 2,40 Euro pro Liter. Die Bundesregierung muss jetzt Wort halten: Sie hat angekündigt, bei erneut steigenden Preisen wieder zu handeln“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier dieser Redaktion. Diesen Worten müssten nun Taten folgen, „und zwar zielgerichtet und sozial gerecht. Es darf nicht sein, dass Mineralölkonzerne aus der Krise zusätzliche Gewinne ziehen, während die Verbraucherinnen und Verbraucher immer stärker belastet werden. Das Bundeskartellamt ist gefordert, die Preisentwicklung und die Margen genau zu beobachten und bei Anhaltspunkten für Preisabsprachen oder missbräuchliche Preissetzungen konsequent zu handeln.“