Ab 18 Jahren aufgepasst: Kindergeld nach Schulabschluss: Was jetzt zu beachten ist


Ab 18 Jahren aufgepasst Kindergeld nach Schulabschluss: Was jetzt zu beachten ist

21.08.2026, 06:10 Uhr

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Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. (Foto: dpa)

259 Euro Kindergeld pro Monat - das möchten sich Eltern und deren Nachwuchs sicher nicht entgehen lassen. Wer nach dem Schulabschluss aber nicht aufpasst, dem kann genau das passieren.

Wie geht es nach dem Schulabschluss weiter? Für junge Erwachsene beginnt jetzt ein aufregender Lebensabschnitt mit zahlreichen Möglichkeiten. Doch egal, ob eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst folgen: Auf das Kindergeld müssen Schulabsolventen in der Regel nicht verzichten - sofern sie einige Dinge beachten.

Kindergeld erhalten Anspruchsberechtigte grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Danach muss es neu beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Leistung dann bis zum 25. Geburtstag weiterfließen. Allerdings nur dann, wenn Antragsteller einen der folgenden Punkte nachweisen können:

Was ist sonst noch wichtig?

Bei allen Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Kindes beziehungsweise der kindergeldberechtigten Person, die Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch haben könnten, ist die Familienkasse unverzüglich zu informieren. Änderungsmitteilungen sind rund um die Uhr und sicher online möglich.

Quelle: ntv.de, awi/dpa