AfD-Leaks: Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren
Möglicherweise liefern die Daten aus dem AfD-Leak Details, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen. Dabei genügt schon das, was bislang bekannt ist.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Ü ber 421.000 Mails und rund 50.000 angehängte Dokumente sind der AfD durch einen Hackerangriff abhandengekommen. Und erneut steht die Frage im Raum: Kann dieser Leak zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren beitragen? Die einen sagen so, die anderen so. Es ist wohl die Suche nach dem einen großen entscheidenden Hinweis, die manche antreiben dürfte, sich durch die Daten zu wühlen. Dem unwiderlegbaren Beweis, den man dem Bundesverfassungsgericht liefern könnte, dass die AfD die Demokratie abschaffen will und verboten gehört. Bisher ist der nicht dabei.
Dabei bräuchte es diesen einen handfesten Beweis nicht einmal, um ein AfD-Parteiverbotsverfahren einzuleiten. Juristisch wurde bereits viel analysiert – mit dem Ergebnis, dass ein Erfolg eines Verbotsverfahrens nicht vollkommen ausgeschlossen ist. Das stand allerdings schon vor dem Leak fest. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich durch massenhaft AfD-Material gegraben und im Sommer auf mehr als 1.500 Seiten dargelegt, warum ein Verbotsverfahren Erfolg haben könnte. Andere Jurist:innen sind skeptischer, sie glauben, das Material reiche nicht aus, um vor Gerichten Bestand zu haben. Und die Politik? Wartet darauf, dass sich Jurist:innen einig sind. Das wird aber nicht passieren, und das sollten Politiker:innen auch wissen, schließlich sind viele von ihnen selbst Jurist:innen.
Die Frage nach der Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ist längst keine rechtliche mehr, sondern eine rein politische. Der Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem das Parteiverbot verfassungsrechtlich geregelt ist, kann herangezogen werden, um bei Zweifeln das Bundesverfassungsgericht mit einer Klärung zu beauftragen. Was dabei herauskommt, kann niemand mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit vorher sagen. Diese Möglichkeit sollte aber genutzt werden, und vielleicht kommt mindestens ein Teilverbot heraus. Der Leak liefert dem Gericht sicher auch weitere interessante Erkenntnisse – über die internen Abläufe der AfD, wie sie mit Spendenskandalen umgeht, beispielsweise dem von Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017. Oder wie lasch ihr Umgang mit völkisch-nationalen Mitgliedern ist wie beispielsweise Matthias Helferich, der trotz eines angestrebten Parteiausschlussverfahrens immer noch Mitglied ist.
Dürfen Gerichte die Daten verwerten? Schließlich hat sich die Hackergruppe illegalerweise Zugang zu den E-Mail-Konten verschafft. Doch es waren eben nicht Polizei, Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen, sondern eben Dritte, die sich das Datenmaterial illegal „besorgt“ haben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass Beweise, die durch Dritte beschafft wurden, in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Experten zufolge ist das auch auf ein AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe anwendbar. Die Chance ist da – und vielleicht findet sich in dem Material ja zusätzlich noch der eine entscheidende Satz, der überdeutlich klarstellt, dass die AfD die Demokratie abschaffen will.
Annika Danielmeier
Schreibt für das Inlandsressort. Beschäftigt sich am liebsten mit Recht und Justiz. Hat Jura in Bielefeld und Potsdam studiert.
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