Angriff auf BUWOG-Richterin: Wohl finanzielles Motiv
Online seit heute, 13.29 Uhr
Im Zusammenhang mit dem Angriff auf BUWOG-Richterin Marion Hohenecker ergibt sich aus dem Ermittlungsakt, dass der mutmaßliche Schwindler, dem die Anwälte von Karl-Heinz Grasser auf den Leim gingen, von Anfang an ein finanzielles Motiv gehabt haben dürfte, als er an die Strafverteidiger herantrat.
Der 60-Jährige war nach einem beruflichen Absturz zuletzt in einem Heim für Wohnungslose gelandet. Wegen Mietzinsrückständen in Höhe von 3.500 Euro befürchtete er, aus dem Heim zu fliegen, wie die APA heute berichtete.
Zur Erinnerung: Der Mann hatte am 1. April 2025 die Rechtsvertretung von Ex-Finanzminister Grasser kontaktiert. Er gab vor, er könne nachweisen, dass die BUWOG-Richterin Hohenecker das Verfahren gegen Grasser und Co. parteilich und voreingenommen geführt hatte. Sie habe die Verurteilung Grassers garantiert und dafür Bestechungsgelder kassiert.
Wie sich herausstellte, waren die Mails, die der Mann in weiterer Folge als scheinbare Beweise den Anwälten präsentierte, gefälscht. Die Staatsanwaltschaft Wien leitete gegen den mutmaßlichen Schwindler, der am 19. Mai 2026 fest- und für fünf Wochen wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen wurde, ein Verfahren wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs ein.
„Hatte großen Nachholbedarf“
Seiner Aussage zufolge bekam der 60-Jährige für seine Dienste beim Vorgehen gegen Hohenecker von einem der drei Grasser-Anwälte bis Oktober 2025 insgesamt 22.500 Euro an Auslagenersatz und Spesenabgeltung übergeben. Bereits beim Erstkontakt hatte der Mann 4.500 Euro für nicht näher bezeichnetes „Equipment“ verlangt. Grassers Rechtsvertreter bestreiten die Höhe der Summe.
Als der 60-Jährige bei der Verhängung der U-Haft gefragt wurde, was er mit dem Geld gemacht habe, erwiderte er: „Ich habe ja teilweise auf der Straße gewohnt. Ich hatte einen großen Nachholbedarf. Ich habe das Geld für alltägliche Sachen verwendet wie zum Beispiel Essen und Wohnen.“ Auch „neue Kleidung“ kaufte sich der 60-Jährige.
Der Mann lebte zuletzt von der Mindestsicherung und von Zuwendungen von Verwandten und Freunden. Diverse Gelegenheitsjobs hielten ihn finanziell über Wasser. Es steht allerdings zumindest der Verdacht im Raum, dass der 60-Jährige neben den Grasser-Anwälten auch andere Personen übers Ohr gehauen haben könnte.