„Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“: Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaft-Verbot
Stand: 21.07.2026, 07:55 Uhr
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Der Rücktritt von Jens Spahn sorgt für Diskussionen um das Thema Leihmutterschaft. Soll sie in Deutschland legalisiert werden?
Berlin – Am Samstag forderte selbst Bundeskanzler Friedrich Merz den Rücktritt: CDU-Politiker Jens Spahn reagierte und legte das Amt des Unionsfraktionschefs wegen seiner Leihmutterschaftsaffäre nieder. Zuvor waren Forderungen eines Rückzugs auch innerhalb der eigenen Partei laut geworden. Doch die Debatte nahm damit erst ihren Anfang: Soll Leihmutterschaft legalisiert werden? In Deutschland ist diese Möglichkeit der Elternwerdung nicht erlaubt – weshalb Spahn, der das diesbezügliche Gesetz mitzuverantworten hat, einen Trip gen USA unternahm und dort eine Frau bezahlte.

Nun hat sich auch eine bekannte Verfassungsrechtlerin zum Thema geäußert. Frauke Brosius-Gersdorf, ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, plädiert für eine Legalisierung. Das geltende Verbot sei „paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“, sagte sie gegenüber der Zeit. „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“
Brosius-Gersdorf zur Leihmutterschaft in Deutschland: „Grundgesetz ist freiheitliche Verfassung“
Zwar müsse der Staat Regelungen schaffen, die Frauen über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft aufklären. „Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“ Das dürfe er in anderen Bereichen ebenso nicht: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, auf Rauchen und Trinken, auf Hochrisikosport. „Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren“, erklärte Brosius-Gersdorf.
Die Juristin kritisierte die Haltung von CDU und CSU. „Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht. Die Christdemokraten sprechen mit dem Verbot der Leihmutterschaft und auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.“ Weiter wolle die Union „einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und für potenzielle Leihmütter gut ist. Unser Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht.“
In der Politik forderte nun Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann eine neue Auseinandersetzung mit Themen der Reproduktionsmedizin. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) zeigte Verständnis für Paare, die sich Hilfe im Ausland holen, glaubt aber nicht, dass ihre Partei die Haltung zur Leihmutterschaft zeitnah ändert. Prien verwies im The Pioneer darauf, dass die CDU ihre Programmatik erst im Februar verschärft habe. Demnach ist nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft – also ohne Bezahlung – mit dem Werteverständnis der CDU nicht vereinbar.
Debatte um Leihmutterschaft: „Kommerzialisierung von Frauen und Ausnutzung materieller Notlagen“
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen in der SPD hat sich beim Thema Leihmutterschaft noch nicht positioniert. Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, sagte die Co-Vorsitzende Ulrike Häfner den Funke-Zeitungen. Grundsätzlich kritisierten die Frauen in der SPD die zunehmende „Kommerzialisierung von Frauen in der Reproduktionsmedizin und die Ausnutzung deren materieller Notlagen“.
In der Fraktion der Linken im Bundestag verweist man auf ein mögliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen Leihmutter und den Paaren, die Eltern werden wollen. Die frauenpolitische Sprecherin Kathrin Gebel sieht auch altruistische Varianten kritisch: „Gesundheitliche Risiken, Abhängigkeiten und familiärer Druck“ verschwänden nicht automatisch, nur weil offiziell kein Geld fließe, so Gebel.
Umfrage zu Leihmutterschaft: gespaltenes Bild
Die Menschen in Deutschland sind bei dem Thema ähnlich gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die Bild an, das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland richtig zu finden. 41 Prozent erklärten hingegen, dass sie das Verbot für falsch halten. Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (Quellen: AFP, dpa) (ktho)