Bruder von Tupac zum Prozessstart: Verfahren wird keine Gerechtigkeit bringen
USA
Bruder von Tupac zum Prozessstart: Verfahren wird keine Gerechtigkeit bringen
Mopreme Shakur äußerte in BBC-Interview seine Zweifel gegenüber dem Gerichtsverfahren. Tupac Shakur wurde vor knapp 30 Jahren ermordet
Las Vegas – Knapp 30 Jahre nach dem Mord an US-Rapper Tupac Shakur verhandelt ein Gericht in Las Vegas den Fall. Doch das Ergebnis könne nur hinter den Erwartungen zurückbleiben, meint sein Stiefbruder. "Die Gerechtigkeit, die ich mir wünsche, würde ich niemals bekommen. Ich will meinen Bruder zurück", sagte Mopreme Shakur dem Sender BBC in einem Interview.
Tupac gilt als eine der prägendsten Figuren der Musikgeschichte. Der damals 25 Jahre alte Rapper wurde am 7. September 1996 in einem Auto in Las Vegas angeschossen und starb sechs Tage später im Krankenhaus. "Pac hat keinen Prozess gekriegt. Er erhielt einfach ein Todesurteil", sagte Shakur der BBC.
Eröffnungsplädoyers erwartet
Im Prozess sollen laut US-Medien nun die Eröffnungsplädoyers gehalten werden. Im Fall einer Verurteilung drohe dem 63-jährigen Verdächtigen eine lebenslange Gefängnisstrafe, hieß es.
Der angeklagte frühere Gang-Anführer war 2023 in Las Vegas festgenommen und unter anderem wegen Mordes mit Gebrauch einer tödlichen Waffe angeklagt worden. Vor Gericht plädierte er auf nicht schuldig. Zuvor hatte er allerdings mehrfach öffentlich darüber gesprochen, dass er in dem weißen Cadillac gesessen habe, aus dem 1996 in Las Vegas die Schüsse auf Shakur abgefeuert wurden. Er sei der einzige Insasse aus dem Auto, der noch lebe, hatte er in Interviews gesagt und auch in einer Autobiografie geschrieben. Die tödlichen Schüsse habe aber sein Neffe abgegeben.
Lange fehlten ausreichende Beweise, um den Fall vor Gericht zu bringen. Am Ende hätten unter anderem die eigenen Worte des Festgenommenen die Untersuchungen weitergebracht, hieß es nach Angaben der Polizei. (APA, 17.08.2026)
Forum: 3 Postings
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.