Cuttermesser in der Tasche: Ladendiebin bekommt sechs Monate Bewährung


Stand: 26.10.2026, 19:00 Uhr

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Ein Polizist mit Handschellen und einer Pistole am Gürtel steht vor einem Streifenwagen.

Da sie ein Messer dabei hatte, wurde eine 51-jährige Ladendiebin nun zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine 51-Jährige stahl in einer Verdener Drogerie Waren im Wert von 440 Euro. Ein mitgeführtes Bastelmesser machte den Diebstahl zur Waffentat.

Verden – Ein kleines Cuttermesser, in einer der Taschen ihrer Kleidung, ist der Grund, warum eine nicht vorbestrafte Ladendiebin zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. „Es ist ein Bastelmesser gewesen“, sagte die Angeklagte in der Verhandlung am Verdener Amtsgericht unter Tränen. Doch das spielte keine Rolle. „Sie hatten es griffbereit bei sich“, erklärte die Strafrichterin der Verdenerin. Damit ist der Tatbestand des Diebstahls mit Waffen erfüllt und die Mindeststrafe liegt schon bei sechs Monaten.

Geklaut hatte die 51-Jährige im Januar dieses Jahres in einer Verdener Drogerie. Unter anderem Parfüm, Kopfhörer und Katzenfutter. Der Gesamtwert der Waren lag bei rund 440 Euro. Ein Ladendetektiv hatte die Tat bemerkt.

Ausreichend Geld oder eine Karte zum Bezahlen hatte die Frau laut einer Polizeibeamtin nicht dabei. „Nur Münzgeld, knapp vier Euro“, so die Zeugin. Noch vor Ort habe die Frau ausgesagt, dass sie die Waren, die sich in einer mitgebrachten Tasche befanden, habe zurücklegen wollen. Dann hätte sie Geld holen und bezahlen wollen. Als sie die Taschen ihrer Kleidung im Beisein der Polizei ausleeren sollte, sei das Messer zum Vorschein gekommen.

Den Konsum von Drogen oder Alkohol habe sie verneint. Alkoholgeruch will die Zeugin nicht wahrgenommen haben. Die Frau habe verängstigt gewirkt und wirre Angaben gemacht. Schwer zu beurteilen war, ob das, was die 51-Jährige in der Verhandlung geschildert hat, der Wahrheit entspricht. Nach vielen traumatischen Erlebnissen, sie sei selbst Opfer von Straftaten geworden, und zeitweiser Obdachlosigkeit sei sie nun auf einem guten Weg. „Meine psychische Gesundheit hat sehr gelitten. Ich werde aber wieder normal leben können“, sagte die verzweifelt wirkende Frau zu der Richterin.

Der Staatsanwalt hatte, genauso wie die Richterin in ihrem Urteil, die sechsmonatige Mindeststrafe als ausreichend erachtet. Beantragt hatte er eine Umwandlung in eine Geldstrafe, dies sieht das Gesetz bei kurzen Freiheitsstrafen vor. Sechs Monate entsprechen 180 Tagessätzen und 20 Euro als Tagessatzhöhe dem Einkommen der Frau.

3.600 Euro hätte die Frau, die keinen Verteidiger hatte, dann zahlen müssen, doch die Strafrichterin hat sie zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Angeklagte versucht gerade, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen, und ist Ersttäterin. In der Urteilsbegründung erklärte ihr die Richterin noch einmal, dass die Strafe wegen des griffbereiten Messers nicht niedriger ausfallen konnte. Die Tat sei auch vollendet gewesen, weil die 51-Jährige die Waren bereits in ihre Tasche gelegt hatte.

Bei einer Rechtskraft des Urteils hat die Frau keine weiteren Auflagen zu erfüllen. Sie darf aber keine weiteren Taten begehen, sonst droht der Bewährungswiderruf.