Dachausbau ohne Baugenehmigung: Freising fordert trotzdem Meldung
Stand: 14.09.2026, 14:00 Uhr
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Grundstückseigentümer in Freising müssen Umbauten der Stadtentwässerung melden – auch wenn kein Bauantrag nötig ist. Sonst drohen nachträgliche Gebühren.
Freising – Die Stadt Freising weist Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte auf wichtige, „aber oft übersehene gesetzliche Mitteilungspflichten“ hin, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Paragrafen 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt.
Zu den baulichen Veränderungen zählen etwa ein Dachgeschossausbau, der Einbau von Dachgauben, die Errichtung eines Hobbyraumes, der Anbau eines Wintergartens oder einer geschlossenen Veranda, aber auch die Umnutzung einer Scheune zu einem Wohnraum, so die Stadt. Die Mitteilung sei wichtig, weil sich durch größere Geschossflächen oder neue Anschlüsse, auch die Grundlagen für die Kanalherstellungsbeiträge und die Niederschlagswassergebühr ändern können.
Was viele laut Stadt nicht wissen...
Wird der Dachraum für zusätzlichen Wohnraum genutzt oder werden Dachgauben eingebaut, sei dies nach der Bayerischen Bauordnung oft verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, möglich. Was viele laut Stadt nicht wissen: Es entsteht dadurch eine beitragspflichtige Geschossfläche für den Kanalherstellungsbeitrag. Da kein automatisches Bauverfahren läuft, müssen Eigentümer diese Flächenänderungen eigenverantwortlich mitteilen.
Gleiches gilt für versiegelte Flächen auf dem Grundstück. Maßgeblich für die Niederschlagswassergebühr ist, wie viel Regenwasser in die Kanalisation abfließt. Mitteilungspflichtig sind daher jede neue Versiegelung oder die Änderung des Versiegelungsgrades. Das ist zum Beispiel der Fall bei zusätzlichen Terrassen, Stellplätzen oder dem Asphaltieren eines Schotterwegs. Auch Anlagen wie Zisternen, Teiche oder Rigolen, sofern sie über einen Notüberlauf an das Kanalnetz angeschlossen sind, zählen dazu. Bei baulichen Veränderungen muss mit Beginn der Nutzung die Stadtentwässerung formlos per Mail an [email protected] in Kenntnis gesetzt werden.