Das Sommerinterview mit Linken-Chefin Schwerdtner im Faktencheck


Ines Schwerdtner im Sommerinterview

Faktenfinder

Vorsitzende der Linken Das Interview mit Schwerdtner im Faktencheck

Stand: 12.07.2026 • 19:46 Uhr

Die Linken-Vorsitzende Schwerdtner war im ARD-Sommerinterview zu Gast. Die meisten Aussagen halten einer Überprüfung stand - doch bei Aussagen zum Mietendeckel fehlte Kontext.

Von Karin König, Carla Reveland, Wulf Rohwedder, ARD-faktenfinder, Laura Bisch, SWR, Lena Maurer, NDR, Iris Sayram, Bianca Schwarz, ARD Hauptstadtstudio

Beim ARD-Sommerinterview mit der Linken-Vorsitzenden Ines Schwerdtner ging es vor allem um Wirtschaft und Arbeitsplätze, Mieten und Wohnen sowie Äußerungen von Politikern der Partei. Auch Antisemitismus in der Linksjugend und der Ukrainekrieg wurden im anschließenden Community-Teil thematisiert. Dabei blieb Schwerdtner größtenteils nah bei den Fakten, machte aber generell eher wenige faktisch überprüfbare Aussagen.

Da es während eines solchen Gesprächs nicht immer möglich ist, falsche oder irreführende Behauptungen sofort zu korrigieren, werden hier einige Aussagen von Schwerdtner noch einmal genauer beleuchtet.

Vorwürfe gegen Mietpolitik

Beim Thema Miete hat die Linken-Parteivorsitzende eine scharfe Rhetorik gewählt. Sie sprach von einer "Mietmafia" und davon, dass die Bundesregierung gegen solche Machenschaften nichts unternehme und zieht sogar einen Vergleich mit Clan-Kriminalität. Der Berliner Mietpreisdeckel, für den Die Linke sich eingesetzt hat, ist Schwerdtner zufolge nur gekippt worden, weil die CDU "von Lobbyisten gepampert" worden ist und deshalb geklagt hat.

Tatsächlich hat die CDU im Jahr 2020, also dem Jahr, in dem der Mietpreisdeckel galt, hohe Spendensummen aus der Immobilienbranche bekommen. Von den elf Großspenden über 50.000 Euro, die die Partei im Jahr 2020 angegeben hat, kamen fünf der Großspenden und damit 1.174.000 Euro aus der Immobilienbranche. Allerdings ist es rechtlich zulässig, dass Parteien Spenden von Interessengruppen erhalten.

Der Berliner Mietendeckel trat am 23. Februar 2020 in Kraft. Er fror Mieten grundsätzlich auf dem Stand vom 18. Juni 2019 ein, setzte Obergrenzen nach Baualter, Ausstattung und Lage und galt für Neuverträge sowie ab 23. November 2020 auch für Bestandsverträge. Ausgenommen waren insbesondere Wohnungen, die ab 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig waren.

Am 15. April 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für verfassungswidrig. Das Gericht hat unabhängig vom Kläger entschieden und seine Entscheidung mit der abschließenden bundesrechtlichen Regelung des Mietpreisrechts begründet.

Mietwucher tatsächlich strafbar

Weiter sagte Schwerdtner im Interview: "Mietwucher ist illegal und die Bundesregierung tut nichts dagegen, ihn zu ahnden." Tatsächlich ist Mietwucher in Deutschland bereits jetzt strafbar. Konkret verfolgt wird Mietwucher im Strafgesetzbuch §291 Wucher als Straftat und im Wirtschaftsstrafgesetzbuch als Ordnungswidrigkeit. Dort steht: "Nach §5 WiStG handeln Vermietende ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie eine unangemessen hohe Miete fordern, sich versprechen lassen oder annehmen." Unangemessen könne eine Miete dem Wirtschaftsstrafgesetzbuch zufolge sein, wenn sie die üblichen Mieten vergleichbarer Wohnungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

Die Linkspartei möchte die Verfahren für Mieter vereinfachen und hatte 2025 ein entsprechendes Gesetz vorgelegt. Unter anderem sollte das Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten erhöht werden und sie wollte die Anforderungen an die Beweisbarkeit eines Wuchers runtersetzen. Der Bundestag lehnte den Entwurf ab.

Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse verlängert und im Frühjahr mehrere Maßnahmen beschlossen, wie "mehr Mieterschutz bei möblierten Wohnungen", die sogenannte Indexmiete und ein leicht verbesserter Kündigungsschutz. Ob damit der Mietmarkt wirklich entlastet wird, ist schwer kalkulierbar. Die Aussage aber, dass aktuell "nichts" unternommen werde, ist zumindest sehr zugespitzt.

Noch keine Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Ines Schwerdtner hat im Gespräch den Eindruck erweckt, dass die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages schon beschlossene Sache sei. Dem ist nicht so. Was stimmt: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht, dass die drei Parteien sich einsetzen wollen für mehr Flexibilität in der Arbeitswelt. Zudem verweisen sie dort auf eine EU-Richtlinie, die von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ausgeht.

Im deutschen Arbeitszeitgesetz ist von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht die Rede, nur von der täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden, weswegen es als etwas restriktiver gilt als die EU-Richtlinie. Es gibt dazu einen Referentenwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, ein Referentenentwurf ist aber in der Regel noch nicht abgestimmt, es ist ein sehr frühes Stadium eines Gesetzesentwurfes.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat schon angedeutet, dass er mit dem Referentenentwurf nicht einverstanden ist. Unklar ist beispielsweise, für wen eine Änderung im Arbeitszeitgesetz überhaupt gelten soll. Beschlossen ist noch nichts, die Bundesregierung möchte das Thema nach der Sommerpause angehen.

Entlassungen bei VW

Schwerdtner behauptete, bei VW würden 100.000 Arbeitsplätze wegfallen. Tatsächlich wurden diese und ähnliche Zahlen vor der Aufsichtsratssitzung des Konzerns in mehreren Medien genannt und soll auf einem internen Papier des Unternehmens basieren. Nach dem Treffen des Aufsichtsrats verkündete VW-Chef Oliver Blume einen "Zukunftsplan" für das angeschlagene Unternehmen, nannte aber keine Details zu möglichen Entlassungen oder Werksschließungen. Über konkrete Maßnahmen werde erst nach der Sommerpause, gesprochen, erklärte er.

Ein Ultimatum des VW-Betriebsrates sich bis Freitag unmissverständlich zu den Sparplänen zu äußern, ließ Blume verstreichen. Inzwischen sagte der Konzernchef der Bild am Sonntag, er sehe intelligentere Lösungen als Werkschließungen, nannte aber erneut keine konkreten Maßnahmen.

Potenzielle Einnahmen durch Vermögenssteuer

Im Community-Teil zum ARD-Sommerinterview äußerte sich Schwerdtner außerdem zum Thema Vermögenssteuer. Die Linken-Chefin argumentierte, man brauche das Geld, um "viele andere Dinge des Sozialstaates endlich wieder bezahlen zu können." Schwerdtner sagte: "Nach unseren Berechnungen wären das 147 Milliarden Euro jährlich, die man durch eine Vermögenssteuer einnehmen könnte."

Mit dieser Aussage bezieht sich Schwerdtner auf eine Berechnung des arbeitnehmernahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Januar diesen Jahres. Diese Berechnung hat Die Linke selbst in Auftrag gegeben. Das Ziel: Mögliche Potenziale und Auswirkungen einer Erhebung der Vermögenssteuer in Deutschland prüfen. Diese wird seit 1997 nicht mehr erhoben.

Tatsächlich kommt das DIW mit seiner Berechnung - wie Schwerdtner zitiert - zu dem Schluss, dass durch eine Vermögenssteuer in der Theorie insgesamt rund 147 Milliarden Euro pro Jahr eingenommen werden könnten. Das Konzept der Linken rechnet dabei mit einem Freibetrag von einer Million Euro auf persönliches Vermögen und von fünf Millionen Euro auf Unternehmensvermögen. Bis dahin bliebe man vermögensteuerfrei. Ab diesem Vermögen würde ein Steuertarif von einem Prozent greifen, ab 50 Millionen Euro würde er auf fünf Prozent steigen, ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent.

Experten warnen vor Ausweicheffekten

Das Problem an der Aussage: Experten bezweifeln, dass die rund 147 Milliarden Euro pro Jahr in der Praxis tatsächlich zusammenkämen - so auch Stefan Bach vom DIW, der selbst an der Berechnung für beteiligt war: Er glaubt, Steuerpflichtige könnten weniger investieren, wenn ihre Ersparnisse durch die Vermögensteuer reduziert werden. Sie könnten zudem ihr Vermögen vordergründig verringern, indem sie es auf Ehepartner oder Kinder übertragen. Weiterhin könnten sie ins Ausland umziehen oder einen Teil ihres Vermögens verschleiern.

Der Stuttgarter Fachanwalt für Steuerrecht, Philipp Kauffmann, glaubt, dass eine Vermögenssteuer einen finanziellen Mehrwert hätte - aber in der Praxis nicht in Höhe der vom DIW errechneten 147 Milliarden Euro jährlich. Auch er äußert im Gespräch mit dem ARD-faktenfinder die Befürchtung, dass Vermögen bei Einführung einer solchen Steuer in andere Strukturen wie Stiftungen umstrukturiert werden, sodass eine niedrigere Summe an Einnahmen für den Staat zusammenkäme.

Kauffmann glaubt außerdem, eine Vermögenssteuer würde viel Aufwand für die Verwaltung bedeuten. Zudem argumentiert Kauffmann: "Verfassungsrechtlich wäre eine Vermögenssteuer problematisch." Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht 1995 ein damals bestehendes Berechnungsverfahren für verfassungswidrig erklärt.

Einkommenssteuerreform nur "Minimalprogramm"

Die geplante Einkommenssteuerreform der Regierung bewertete Schwerdtner als "Minimalprogramm". "Das, was bei der Einkommenssteuer jetzt vielleicht an Entlastung bei den Menschen ankommt, wenn sie denn durchkommt, wird an Belastung an der anderen Ecke wieder hochgezogen. Das heißt, die Menschen haben am Ende nicht mehr Geld in der Tasche", sagte sie im Interview.

Damit spricht Schwerdtner von den Plänen der Regierung, durch eine Reform der Einkommenssteuer etwa Familien zu entlasten. Konkret sehen die Pläne vor, Familien - etwa mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro - jährlich um mehr als 600 Euro zu entlasten. So steht es in einem Beschlusspapier der Koalition.

Die Schätzungen gehen alle vom derzeitigen Stand der Sozialabgaben aus. Berücksichtigt man, dass etwa die Lohnnebenkosten und die Rentenversicherungsbeiträge in den kommenden Jahren sprunghaft steigen, schmilzt die tatsächliche Entlastung zusammen - und das, obwohl sich Kindergeld und Kinderfreibeträge positiv auswirken.

Wenn man dann noch beachtet, dass künftig Ausgaben etwa für eine Kapitalrente oder steigende Beiträge bei Krankenkasse und Pflegeversicherung dazukommen könnten, könnte die Rechnung letztlich auch für Familien negativ ausfallen, was Schwerdtners Aussage stützen würde. Da noch kein abgestimmter Gesetzentwurf vorliegt, können die tatsächlichen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffert werden.

Kritik an der Nahost-Berichterstattung

Schwerdtner kritisierte im Interview außerdem die Berichterstattung deutscher Medien über den Krieg im Gazastreifen. Medien würden zu oft der israelischen Regierung Raum geben und zu selten der palästinensischen Seite.

Tatsächlich gibt es auch wissenschaftliche Kritik an der Berichterstattung deutscher Medien zum Nahost-Konflikt. So bemängelt Kai Hafez, Professor für Kommunikationswissenschaft, eine Verengung der journalistischen Perspektive, die dazu führt, dass palästinensische Perspektiven eher ausgeblendet werden.

Im Jahr 2025 hat das linksorientierte Jacobin Magazin Deutschland knapp 5.000 Nachrichtenbeiträge von Tagesschau, Spiegel, Zeit und Bild ausgewertet. Demnach sollen israelische Regierungs- und Militärquellen deutlich häufiger zitiert werden als palästinensische Quellen.

Eine Studie des Berliner Tikvah Instituts bescheinigt den deutschen Medien dagegen, immer wieder in antisemitische Stereotype zu verfallen und Israel als alleiniger Aggressor des Nahost-Konflikts darzustellen.

Es ist jedoch in dem Zusammenhang wichtig, zwischen der tatsächlichen Berichterstattung und der Frage, wie sie wahrgenommen wird, zu unterscheiden. Eine ZAPP-Umfrage zeigt, dass fast jeder Zweite wenig oder gar kein Vertrauen in die deutsche Berichterstattung zum Nahost-Krieg hat.

Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Forscher fanden jedoch auch heraus, dass die Richtung der wahrgenommenen Verzerrung oft davon abhängt, welche Position der Befragte selbst in Bezug auf den Nahostkonflikt hat.

Mitarbeit: Barbara Koller, Eva Matzel, SWR, Amina Kreuzau, MDR