Deutsche Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei


Bundesverfassungsgericht

Deutsche Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei

E. und drei Mitangeklagte wurden 2023 wegen Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Karlsruhe – Die deutsche Linksextremistin Lina E. wird vorläufig aus der Beugehaft entlassen. Das Bundesverfassungsgericht setzte den Vollzug der Beugehaft aus, wie ein Sprecher am Donnerstag in Karlsruhe sagte. Das gilt, bis über die Verfassungsbeschwerde von E. entschieden ist. Das Oberlandesgericht Dresden ordnete im Juni an, dass E. für sechs Monate in Haft genommen werden sollte.

Ein massiver Steinblock mit der Aufschrift „BUNDESVERFASSUNGSGERICHT“ steht vor dem Gebäude des Gerichts in Karlsruhe. Im Hintergrund ist das moderne Gebäude mit Glasfassade zu sehen, daneben das Wappen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesadler.
Derzeit ist nicht bekannt, wann das Verfassungsgericht in Karlsruhe über die Beschwerde von Lina E. entschiedet.

Grund dafür war, dass sie in einem Prozess gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten die Zeugenaussage verweigerte. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Dresdner Entscheidung im August, daraufhin wandte sich E. an das Verfassungsgericht.

Nun kommt sie erst einmal frei. Wann in Karlsruhe über ihre Verfassungsbeschwerde entschieden wird, ist noch nicht bekannt. E. und drei Mitangeklagte wurden 2023 wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im vergangenen Mai wurde die restliche Strafe für E. zur Bewährung ausgesetzt. (APA, 24.9.2026)

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