Wichtiger Stichtag bei Witwenrente: Dieses Datum entscheidet über 60 Prozent lebenslang


Ehe vor 2002 geschlossen? Dann ist mehr Witwenrentengeld möglich

Stand: 03.10.2026, 20:38 Uhr

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Wer vor 2002 geheiratet hat, profitiert bei der Hinterbliebenenrente oft von alten Privilegien. Welche Voraussetzungen gelten und wie eigenes Einkommen angerechnet wird.

München – Der Verlust des Lebenspartners ist ein schwerer Einschnitt – auch finanziell. Um Hinterbliebene abzusichern, zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Witwen- und Witwerrenten. Doch wie viel Geld Hinterbliebenen als monatliche Rente tatsächlich zusteht, hängt maßgeblich von zwei Stichtagen ab: Dem Tag der Hochzeit und dem Geburtsjahr der Eheleute.

Eine Seniorin prüft ihren Rentenbescheid

Eine Seniorin prüft ihren Rentenbescheid: Nach dem Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. © Joko/Imago

Paare, die vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, genießen unter bestimmten Bedingungen einen dauerhaften Vertrauensschutz. Für sie greift laut DRV-Website das sogenannte „alte Hinterbliebenenrecht“, das spürbar höhere Rentenzahlungen garantiert als die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Witwenrente: Die Stichtagsregel – wann gilt das alte Recht?

Das alte Hinterbliebenenrecht (§ 255 SGB VI) kommt automatisch zur Anwendung, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

Wurde die Ehe erst ab 2002 geschlossen oder sind beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren, gilt ausnahmslos das neue Recht.

Altes vs. Neues Recht: Die 4 großen Unterschiede bei der Witwenrente

Zwischen altem und neuem Recht existieren gravierende finanzielle und rechtliche Unterschiede:

Voraussetzungen für die große Witwenrente

Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn der hinterbliebene Partner die maßgebliche Altersgrenze erreicht hat (im Jahr 2026: 46 Jahre und 6 Monate, stufenweiser Anstieg auf 47 Jahre bis 2029), ein minderjähriges Kind erzieht oder voll erwerbsgemindert ist. Wer jünger ist und diese Kriterien nicht erfüllt, erhält die kleine Witwenrente.

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Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat (dem sogenannten Sterbevierteljahr) zahlt die Rentenversicherung 100 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen aus. In dieser Übergangsphase findet keinerlei Einkommensanrechnung statt.

Ab dem vierten Monat wird eigenes Einkommen des Hinterbliebenen (z. B. Gehalt, eigene Altersrente, Betriebsrenten oder Mieteinnahmen) gegengerechnet:

(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Vermögenszentrum) (kh)