Kindergärtnerin lässt Schwarzen Peter spielen – und kassiert eine Anzeige
Eine Kindergärtnerin lässt Schwarzen Peter spielen – und wird von einem dunkelhäutigen Mitarbeiter angezeigt
Ein Fall in Küsnacht an der Zürcher Goldküste beschäftigt die Medien und die Staatsanwaltschaft. Doch die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Kann ein Kartenspiel für kleine Kinder rassistisch sein?
16.07.2026, 20.33 Uhr
4 Leseminuten

Klassiker unter Rassismusverdacht: Das Schwarze-Peter-Kartenspiel steht im Zentrum einer Kontroverse in Küsnacht am rechten Zürichseeufer.
Petra Orosz / Keystone
Auf den ersten Blick ist es ein harmloses Spiel für Kinder von vier bis sieben Jahren: 31 Karten zeigen Frösche, Füchse, Elefanten. Je zwei Tiere derselben Art bilden ein Paar, Huhn und Hahn zum Beispiel. Wer beide in der Hand hält, kann sie ablegen. Danach wird verdeckt voneinander gezogen. Und dann gibt es noch eine weitere Karte, die niemand bis zum Schluss haben will: den Schwarzen Peter. Das Kartenspiel gehörte einst zu den beliebtesten Zeitvertreiben im Vorschulalter.
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In einem Kindergarten in Küsnacht an der Zürcher Goldküste allerdings stand der Schwarze Peter am Anfang eines Strafverfahrens. Die «Weltwoche» hatte im Juni zuerst darüber geschrieben, am Donnerstag folgte ein weiterer Bericht im «Blick» dazu. Eine Kindergärtnerin der Gemeinde wurde Anfang 2025 angezeigt – von einem früheren Mitarbeiter. Der Vorwurf: Diskriminierung und Aufruf zu Hass gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm.
Dort steht sinngemäss geschrieben: Wer eine Person «durch Wort, Schrift, Bild» wegen ihrer Rasse oder Ethnie herabsetzt oder diskriminiert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Etwas weniger abstrakt formuliert lautet die Anschuldigung so: Die Kindergärtnerin soll ihren – dunkelhäutigen – Klassenassistenten mehrfach angewiesen haben, sich von den Mädchen der Klasse das Kartenspiel erklären zu lassen und es mit ihnen zu spielen. Das Problem: Die Lehrerin soll ihrem Mitarbeiter dazu ein Kartenspiel gegeben haben, auf dem ein Knabe zu sehen sei, «welcher als dunkelhäutig wahrgenommen werden kann». So steht es in einer Verfügung der Staatsanwaltschaft, die der NZZ vorliegt.
Aussage gegen Aussage
Aber das ist noch nicht alles. Die beschuldigte Kindergärtnerin soll einem der kleinen Mädchen vor der ersten Runde Schwarzer Peter etwas ins Ohr geflüstert haben, was der Klassenassistent als «Achtung», «schwarz», der Mann «könnte aggressiv reagieren» verstanden haben will. Das wollte der Mitarbeiter offenbar nicht auf sich sitzenlassen. Er ging zur Polizei und reichte Strafanzeige ein. Die beschuldigte Lehrerin wiederum bestritt, solche Äusserungen gemacht zu haben.
Weiter wies die Frau – nach Einschätzung der vorabklärenden Behörden zu Recht – darauf hin, dass das Kartenspiel keine rassistische oder diskriminierende Note trage. Auch die Redewendung «jemandem den Schwarzen Peter zuschieben» habe mit abwertenden Absichten nichts zu tun, zumal die Figur des Schwarzen Peter selber gar nicht schwarz sei, sondern historisch gesehen womöglich auf den Beruf des Köhlers zurückzuführen sei, also auf Hersteller von Holzkohle.
«Blick»-Leser jedenfalls sehen die Thematik gelassen. In einer eiligst realisierten Umfrage mit über 5600 Teilnehmern sprachen sich 91 Prozent der von der Boulevard-Plattform Befragten dafür aus, dass das Kartenspiel in hiesigen Kindergärten und Primarschulen weiterhin gespielt werden solle.
Gestützt wird diese Einschätzung der Leser durch Bildmaterial des Ringier-Flaggschiffs. Die Aufnahmen sollen die beiden Versionen des Kartenspiels zeigen, die die Küsnachter Kindergärtnerin damals verwendet haben soll in ihrer Klasse. Die eine zeigt einen – hellhäutigen – Knaben mit Frack und Zylinder. In der anderen tritt der Schwarze Peter in Gestalt einer schwarzen Katze auf.
Diskriminierend oder nicht?
Die Staatsanwaltschaft wiederum hält in ihrer Verfügung fest: Das Spiel oder der Begriff «Schwarzer Peter» könnten grundsätzlich Ausdruck rassistischer Diskriminierung sein. Entscheidend sei der Kontext. Die vorliegende Situation im Kindergarten – Lehrerin weist dunkelhäutigen Assistenten an, sich von kleinen Mädchen das Kartenspiel Schwarzer Peter erklären zu lassen – sei nicht von vornherein ungeeignet, «ihn aufgrund seiner Rasse öffentlich zu diskriminieren».
Wie war es wirklich in Küsnacht?
Die Frage muss offenbleiben. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Einen Tag vor der geplanten Einvernahme beider Seiten durch die Staatsanwaltschaft erklärte der frühere Klassenassistent, dass er an dem von ihm angestrengten Strafverfahren kein Interesse mehr habe. Dies, so machte er laut Staatsanwaltschaft geltend, sei jedoch nicht als Relativierung oder Widerruf seiner bisherigen Aussagen zu verstehen.
Das war im vergangenen März. Seit den Vorwürfen gegen die Kindergärtnerin ist viel passiert. Die Frau arbeitet nicht mehr in Küsnacht. Sie hat ihre Stelle per Ende Schuljahr 2025 verloren. Zu den Umständen der Kündigung kann Stephanie Rippmann, die Präsidentin der Schulpflege der Gemeinde, keine Stellung nehmen. Der Fall sei weiterhin Gegenstand von mehreren laufenden Verfahren, teilt die FDP-Politikerin auf Anfrage mit.
Recherchen der NZZ deuten jedoch darauf hin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmerin unabhängig von der Schwarze-Peter-Geschichte und schon seit längerer Zeit nicht mehr an einem Strick gezogen hatten. Von pädagogischen Differenzen ist die Rede, man habe unterschiedliche Vorstellungen im Umgang mit kleinen Kindern gehabt, so berichten mehrere Quellen unabhängig voneinander.
Im «Blick» hält die Frau fest: «Es war nie meine Absicht, jemanden zu verletzen oder zu diskriminieren.» Statt einer Strafanzeige hätte sie sich ein Gespräch gewünscht. Ein solches hätten weder der Klassenassistent noch die Schulverantwortlichen mit ihr gesucht.
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