Entlassung von US-Bundesermittlerin Comey war laut Richter unzulässig
USA
Entlassung von US-Bundesermittlerin Comey war laut Richter unzulässig
Comey war 2025 vom US-Justizministerium entlassen worden – ohne offizielle Angabe von Gründen. Zuvor war sie an Prozessen rund um Jeffrey Epstein sowie Sean "Diddy" Combs beteiligt gewesen
New York/Washington – Die Entlassung der US-Bundesermittlerin Maurene Comey, die unter anderem an Prozessen gegen Jeffrey Epstein und Sean "Diddy" Combs beteiligt war, war laut einer Gerichtsentscheidung unzulässig. Richter Jesse Furman ordnete zudem an, dass Comey ihren Posten als Bundesermittlerin an einem New Yorker Gericht wiederbekommen müsse und ihr Gehaltsnachzahlungen zustünden, wie aus Gerichtsunterlagen hervorging.
Die 1988 geborene Comey war im Juli 2025 vom US-Justizministerium entlassen worden – ohne offizielle Angabe von Gründen. Sie ist die Tochter des früheren FBI-Chefs James Comey. US-Präsident Donald Trump hatte ihn im Mai 2017 im Zusammenhang mit den Russland-Ermittlungen gefeuert. Das FBI hatte damals mögliche Verbindungen zwischen Moskau und Mitgliedern aus Trumps Wahlkampfteam untersucht. Die Beziehung zwischen Trump und James Comey gilt als extrem zerrüttet, Trump greift ihn immer wieder öffentlich an.
Maurene Comey hatte angegeben, dass es keinen Anlass für ihre Kündigung gegeben habe und nur die Ablehnung ihres Vaters durch US-Präsident Trump der Grund dafür gewesen sein könne. Richter Furman urteilte nun, dass ein Justizminister zwar Bundesermittler feuern dürfe, allerdings nicht nach Belieben und ohne Angabe von Gründen wie in diesem Fall. (APA, 26.10.2026)
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