Internet-Daten bringen Angeklagte im Fabian-Prozess in Bedrängnis – Urteil könnte schon bald fallen


Stand: 23.09.2026, 14:06 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Der 30. Prozesstag im Mordfall Fabian war schnell vorbei. Behauptungen der Angeklagten Gina H. wurden erneut widerlegt.

Rostock – Der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow nähert sich offenbar seinem Ende. Am Mittwoch, dem 30. Verhandlungstag am Landgericht Rostock, hat das Gericht alle offenen Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Zudem hat eine Auswertung von Internetdaten die Aussage der Angeklagten Gina H. erneut widerlegt. Beobachter rechnen nun mit einem Urteil Anfang November.

Fortsetzung Mordprozess im Fall Fabian

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Rostock, Holger Schütt, hat am 30. Verhandlungstag über Beweisanträge der Verteidigung entschieden. © Bernd Wüstneck/dpa

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt verlas eine Nachsendung der Staatsanwaltschaft. Darin ging es um die Google-Suchanfragen und Facebook-Aktivitäten der 30-jährigen Angeklagten am Tattag. Die Auswertung liefere keine Hinweise darauf, dass Gina H. über das Internet erfahren haben kann, dass Fabian am Tattag Bauchschmerzen gehabt habe, wie RTL und Stern berichten.

Fabian-Prozess: Internetdaten widerlegen Aussage der Angeklagten Gina H.

Damit ist die Aussage der Angeklagten zum dritten Mal widerlegt worden. Gina H. hatte zunächst behauptet, Fabians Vater Matthias R. habe ihr erzählt, dass Fabian mit Bauchschmerzen zu Hause geblieben sei. Damit konfrontiert, dass Matthias R. ihr lediglich geschrieben habe, Fabian sei krank gewesen, hatte Gina H. gesagt, er habe ihr das telefonisch mitgeteilt. Auch das war durch die Telefonauswertung widerlegt worden. Daraufhin hatte Gina H. umgeschwenkt und gesagt, sie habe es im Netz gelesen.

Ebenfalls gezeigt wurden den Berichten zufolge drei Überwachungsvideos von einem privaten Grundstück. Die Aufnahmen zeigen Fahrzeugbewegungen in einem Wald bei Lohmen am Abend des 13. Oktober um 22:31 Uhr und 23:21 Uhr sowie Gina H.s Wagen am 14. Oktober um 10:08 Uhr in Richtung des Tümpels. Neue Erkenntnisse lieferten die Videos nicht. Dass Gina H. insgesamt dreimal am Tümpel war, hatten Zeugen und die Angeklagte selbst bereits bestätigt. Allerdings hatte Gina H. den Fahrtweg anders beschrieben.

Gericht lehnt alle Beweisanträge der Verteidigung von Gina H. ab

Das Gericht lehnte am 30. Verhandlungstag sämtliche offene Beweisanträge der Verteidigung ab. Verteidiger Andreas Ohm hatte unter anderem beantragt, ein digitalforensisches Sachverständigengutachten zu den Smartphones von Gina H. und ihrem Bekannten Christian D. einzuholen. Die Verteidigung – die jüngst mit einem Vergleich für einen Eklat gesorgt hatte – hatte damit belegen wollen, dass Gina H. zwischen 13 Uhr und 14:30 Uhr am Tattag mit Christian D. am Bolzsee gewesen sei. Damit habe sie nicht mehr die Zeit gehabt, zum Tatort zurückzukehren und den Leichnam anzuzünden.

Richter Schütt erklärte Berichten zufolge, die Bewegungsdaten seien für die Schuldfrage „bedeutungslos“. Fabians Tod liege zwischen 10:50 Uhr – der letzten Displayaktivität auf seinem Smartphone – und 15 Uhr, als eine Zeugin ein Feuer am Tümpel fotografierte. Das Zeitfenster sei so groß, dass es nicht entscheidend darauf ankomme, wo Gina H. zwischen 13 und 14:30 Uhr gewesen sei.

Abgelehnt wurden zudem Anträge auf Vernehmung weiterer Zeugen sowie auf Einholung eines weiteren rechtsmedizinischen Gutachtens zur Branddauer von Fabians Leichnam. Die Kammer erklärte, diese Anträge könnten für die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage keine neuen Erkenntnisse liefern.

Psychiatrisches Gutachten angefordert – Zeichen für Prozessende

Richter Schütt forderte laut der dpa den psychiatrischen Gutachter auf, seine Aussage zur Schuldfähigkeit der Angeklagten für den kommenden oder darauffolgenden Verhandlungstermin vorzubereiten. Derartige Gutachten werden in der Regel am Ende der Beweisaufnahme vorgestellt.

Der Prozess läuft seit Ende April 2026. Aktuell sind noch fünf Termine angesetzt: zwei Anfang Oktober und drei Ende Oktober beziehungsweise Anfang November. Neben dem psychiatrischen Gutachten stehen die Plädoyers, gegebenenfalls das letzte Wort der Angeklagten und die Urteilsverkündung aus.

Angeklagte Gina H. will sich im Fabian-Prozess abschließend äußern

Ein Verteidiger sagte, seine Mandantin werde absehbar die Möglichkeit nutzen, sich abschließend zu äußern. Ein Urteil muss laut Strafprozessordnung spätestens zwei Wochen nach der Einlassung verkündet werden. Beobachter rechnen damit, dass die Plädoyers Ende Oktober und die Urteilsverkündung Anfang November erfolgen könnten. Ein Verteidiger ließ allerdings offen, ob er am nächsten Verhandlungstag erneut Beweisanträge stellen werde.

Laut Anklage soll Gina H. den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet die Vorwürfe ab. Es handelt sich um einen aufwendigen Indizienprozess – konkrete Beweise für ihre Schuld liegen nicht vor. Für die Angeklagte gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. (Quellen: dpa, Stern, RTL) (ial)