Der Fall Vincenz: Warum sind solche Prozesse so kompliziert?


Warum Wirtschaftsstrafprozesse wie der Fall um Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz oft kompliziert sind, sich aber lohnen.

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19.08.2026, 13:25

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Darum geht es: Seit mehr als einer Woche verhandelt das Zürcher Obergericht den Fall von Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und weiteren Beschuldigten. In der Berufungsverhandlung steht das Urteil des Bezirksgerichts auf dem Prüfstand, das Vincenz schuldig gesprochen hatte. Das Verfahren sorgt für Aufsehen, auch wegen der Dimensionen des Prozesses: Die Anklage ist fast 400 Seiten lang, beschuldigt sind sechs Personen, zudem erstreckt sich das Verfahren inzwischen über bald zehn Jahre.

Darum geht es im Fall Vincenz

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Sechs Männer sitzen in der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht Zürich auf der Anklagebank: Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker und vier weitere Beschuldigte, die in die verschiedenen Anklagekomplexe verwickelt sein sollen. Ein Mitbeschuldigter ist nach dem erstinstanzlichen Urteil verstorben.

Es geht vor Gericht um zwei Anklagekomplexe: einerseits Spesenexzesse durch Vincenz und Stocker. Die beiden Geschäftsmänner sollen mehrere 100'000 Franken in Stripclubs, Restaurants und Hotels ausgegeben und diese Ausgaben als geschäftlich verbucht haben.

Der zweite Komplex ist trockener, aber juristisch wichtiger: Dabei geht es grob gesagt um mehrere Firmenübernahmen durch Raiffeisen und die Kreditkartenfirma Aduno (heute Viseca), an der Raiffeisen beteiligt ist. Vincenz soll sich in vier Fällen verdeckt an Unternehmen beteiligt haben, die später von Raiffeisen oder von Aduno gekauft wurden. Laut Anklage hat er bei den Transaktionen persönliche Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen, mit denen er seine Arbeitgeberin geschädigt haben soll.

In erster Instanz ergingen mehrheitlich harte Schuldsprüche: Vincenz wurde unter anderem wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, zudem zu einer Geldstrafe von 840'000 Franken. Auch Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Praktisch alle Verfahrensbeteiligten hatten Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts eingelegt.

Sonderfall Wirtschaftsstrafrecht: Das Besondere an Wirtschaftsstrafverfahren sei ihre Komplexität, sagt Claudia V. Brunner, Anwältin und Expertin für Wirtschaftskriminalistik. Bei klassischen Straftaten müsse etwa beurteilt werden, ob jemand verletzt oder bestohlen wurde. «Wirtschafts­straf­ver­fahren dagegen haben häufig einen geschäftlichen Bezug. Entsprechend muss das Gericht zuerst zivil-, gesellschafts- oder aufsichtsrechtliche Fragen klären, bevor es überhaupt beurteilen kann, ob eine strafbare Pflichtverletzung vorliegt», sagt Bruner. Das mache Wirtschaftsstrafverfahren meist aufwendig und zeitintensiv.

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Darum geht der Fall Vincenz lange und ist komplex.

Keystone/URS FLUEELER

So zeigt sich das im Prozess gegen Vincenz und seine Mitbeschuldigten: Vor dem Obergericht geht es unter anderem um eine Firma, an der sich der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz beteiligt hat, ohne dass die Raiffeisen davon wusste. Später kaufte die Raiffeisen diese Firma, Vincenz machte Gewinn. Das Gericht muss klären: War dieses Verhalten nun strafbar – oder nur ein Regelverstoss, der auf dem zivilrechtlichen Weg geklärt werden kann, also ohne eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft? Das Strafrecht, sagt Claudia V. Brunner, sei das schärfste Schwert des Staates und dürfe deshalb nur in den schwerwiegenden Fällen zum Zug kommen.

Strafrecht versus Zivilrecht

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Im Strafrecht geht es um strafbare Handlungen wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Der Staat hat ein Interesse daran, diese Taten zu verfolgen, weil er sie als schädlich für Einzelne oder die Gesellschaft ansieht und deshalb eine Strafe dafür vorsieht.

Im Zivilrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen von Personen untereinander oder von Personen und Firmen. Vor Gericht stehen sich bei Strafprozessen die Beschuldigten und die Staatsanwaltschaft gegenüber, bei Zivilprozessen die betroffenen Parteien.

Daran dürfte sich das Urteil entscheiden: Wie Strafrechtsexpertin Brunner erklärt, definiert sich eine wirtschaftskriminelle Handlung über drei Aspekte: Es braucht eine Handlung in einem geschäftlichen Umfeld, dann eine Pflichtverletzung, und drittens eine Schädigung. Genau um diese Frage der Schädigung streiten sich die Prozessbeteiligten im Fall Vincenz am meisten. Daran wird sich nach Ansicht von Beobachtern auch das Urteil entscheiden.

Darum gibt es Kritik am Prozess: Das Verfahren gegen Vincenz und die anderen Beschuldigten gilt als aufwendig und langwierig. Es dürfte mit ziemlicher Sicherheit ans Bundesgericht weitergezogen werden und damit frühestens 2029 enden. Es belastet die Beschuldigten damit seit Jahren und könnte nach Ansicht von Experten trotzdem mit sehr milden Strafen zu Ende gehen – eben weil die Frage der Schädigung so schwer zu klären ist.

Warum solche Verfahren trotzdem der Allgemeinheit nützen: Für Nadine Zurkinden, Professorin für Strafrecht an der Uni Zürich, ist der Fall klar: Auch wenn es in Wirtschaftsstrafverfahren «nur» um Geld gehe, sei Strafverfolgung auch in diesen Fällen wichtig. Zivilrechtliche Verfahren reichten nicht aus. «Bei Diebstahl würde man ja auch nicht sagen: Gut, wenn der Dieb oder die Diebin die Sachen zurückgibt, ist die Sache erledigt.» Das Strafrecht zeige die roten Linien auf und solle Personen abschrecken, kriminelle Handlungen zu begehen. Wenn man komplizierte Fälle gar nicht erst anfasse, gewähre man den mutmasslich Schuldigen einen Freipass. «Und das schadet am Ende der Wirtschaft insgesamt», so Zurkinden.

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Rendez-vous, 18.08.2026, 12.30 Uhr