Leihmutter aus den USA: Vermittlung, Kosten & Co. – So arbeiten Agenturen


Leihmutterschaften sind in Deutschland nicht erlaubt. Allein die Vermittlung ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz unter Strafe gestellt. Wunscheltern machen sich allerdings nicht strafbar, wenn sie diesen Weg in Ländern gehen, in denen das Prozedere legal ist. Jackpot für internationale Agenturen, die für diese Fälle umfangreiche Komplettpakete anbieten. So reisen Paare und Alleinstehende in Länder wie Georgien, die Ukraine, Mexiko oder die USA, um ihr Wunschkind von einer Leihmutter austragen zu lassen.

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So wie CDU-Politiker Jens Spahn und sein Gatte. Deren Weg zum Familienglück führte über eine Leihmutter in den Vereinigten Staaten. Aber wie genau sieht ein solcher Weg aus? Sucht man sich Leihmütter wie in einem Katalog aus? Wer sind die Frauen, die die Wunschkinder austragen – und was bekommen sie am Ende wirklich dafür?

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Leihmutter in den USA: Wie aus dem Katalog?

Wie funktioniert die Leihmutterschaft in den USA?

Die USA gelten als Land mit den höchsten Standards für Leihmutterschaften. Diese sind klar mit rechtlichem Rahmen geregelt. So setzen seriöse Agenturen auf gestationelle Leihmutterschaften, bei denen die Leihmutter nicht die genetische Mutter ist. Heißt: Können die Wunscheltern keine Eizelle liefern, wird diese von einer Spenderin zur Verfügung gestellt. Außerdem ist es in vielen Bundesstaaten so geregelt, dass die Wunscheltern schon vor der Geburt des Kindes als rechtliche Eltern eingetragen werden (Pre-Birth-Order).

Die Gesetzeslage ist aber nicht überall gleich, denn das Leihmutterschaftsrecht unterscheidet sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Daher ist die rechtliche Ausgestaltung des Leihmutterschaftsvertrags essenziell. Dennoch gibt es auch schwarze Schafe unter den Anbietern – hier geht es meist um den Vorwurf des Betrugs und fehlende Transparenz. Deshalb ist es wichtig, sich vorab ausgiebig zu informieren und bei bestimmten Warnsignalen hellhörig zu werden.

Kann man sich Leihmutter und Eizellenspenderin aussuchen?

In der Regel erhalten die Agentur-Klienten Zugang zu einer Datenbank, in der die Frauen mit Foto und allen wichtigen äußerlichen und biografischen Informationen gelistet sind. Dieser Prozess ist meist nicht einseitig. Auch die Leihmutter entscheidet in seriösen Agenturen, mit wem sie zusammenarbeiten will. Die Wunscheltern können theoretisch während des gesamten Prozesses engen Kontakt zu ihr pflegen. Auch die Eizellenspenderin kann ausgesucht werden. Je nach Präferenz gibt es anonyme Spenden oder den gänzlich transparenten Weg mit Profil und persönlichem Treffen.

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Wie werden Leihmütter ausgewählt?

Wer in den USA von einer seriösen Agentur als Leihmutter registriert werden will, muss sich in den meisten Fällen umfassenden Untersuchungen unterziehen. Dazu gehören neben Drogentests und einem Vorstrafen-Check auch die medizinische, sozialpädagogische und psychologische Beurteilung. Ansonsten sind dies die klassischen Anforderungen an potenzielle Leihmütter:

Beim Wunschvater wird neben einem Infektionsscreening – das auch die Eizellenspenderin durchlaufen muss – oft zusätzlich ein Spermiogramm durchgeführt, um die Qualität der Spermien zu testen.

Leihmutterschaft: Der Weg bis zur Geburt

Wie ist der genaue Vorgang?

Nachdem die Wunscheltern eine Agentur ihrer Wahl ausgesucht haben, findet ein erstes Beratungsgespräch statt – das kann häufig auch online aus der Ferne stattfinden. Manche Agenturen bieten auch Beratungsgespräche auf Deutsch an. Nachdem sich die Wunscheltern die Leihmutter und ggf. die Eizellenspenderin ausgesucht haben, beginnt das Befruchtungsverfahren. Die Eizellen werden im Labor mit den Spermien der Wunscheltern zusammengebracht. Der vielversprechendste Embryo wird dann in die Gebärmutter der Leihmutter transferiert.

Fragen zur Rechtslage

Agenturen werben damit, dass die Eltern während der gesamten Schwangerschaft in jede Phase eingebunden werden und engen Kontakt zur Leihmutter pflegen können. Viele bieten psychologische Unterstützung an und helfen bei rechtlichen Fragen, Pass-Anträgen etc. Das Kind wird direkt nach seiner Geburt in der Klinik den Wunscheltern übergeben.

Wie funktioniert die Einbürgerung?

Das Neugeborene hat automatisch die US-Staatsbürgerschaft und erwirbt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit bei Abstammung von einem deutschen Elternteil. „In der Praxis erfolgt der Nachweis der rechtlichen Elternschaft und der deutschen Staatsangehörigkeit häufig entweder über eine Vaterschaftsanerkennung vor Ort im Ausland oder auf Grundlage ausländischer Gerichtsentscheidungen in Verbindung mit Nachweisen über die genetische Verwandtschaft zu mindestens einem Wunschelternteil“, erklärt die auf internationales Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin Ricarda Brest von der Kanzlei Rose & Partner gegenüber unserer Redaktion.

Ricarda Brest blickt mit verschränkten Armen, an einen Türrahmen lehnend, in die Kamera.

Ricarda Brest arbeitet in der Kanzlei Rose & Partner mit Beratungsschwerpunkt im deutschen und internationalen Familienrecht. © Nadine Tiemann | Nadine Tiemann

Kosten im Überblick: Wer bekommt wie viel?

Wie hoch sind die Kosten für eine Leihmutterschaft in den USA?

Laut der Agentur Family Inceptions liegen die Gesamtkosten einer Leihmutterschaft in den USA im Schnitt zwischen 100.000 und 200.000 US-Dollar (88.000–175.000 Euro). Es kann aber durchaus auch teurer werden. Hier ein Beispiel, was welche Leistung – je nach Buchungsumfang und Agentur– im Schnitt kosten kann:

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Was passiert, wenn die Wunscheltern das Kind nicht mehr wollen?

Obwohl zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter ein rechtlich bindender Vertrag besteht, behält die Leihmutter grundsätzlich das Recht auf ihre körperliche Selbstbestimmung. Heißt: Sie kann im Normalfall von niemandem zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden. Hier unterscheiden sich allerdings die Regelungen je nach Bundesstaat und nach Agentur. Laut der „Bild“, der ein Mustervertrag einer US-Leihmutterschaftsagentur aus dem Bundesstaat Oregon vorliegt, gibt es Anbieter, die diese Entscheidung den Wunscheltern überlassen wollen und dies auch vertraglich festlegen.

Rechtsanwältin Brest ergänzt: „Mir persönlich ist bislang kein Fall begegnet, in dem Wunscheltern ein durch eine Leihmutterschaft geborenes Kind aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht übernehmen wollten.“ Rechtlich lasse sich diese Frage zudem nicht pauschal beantworten – unter anderem aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesstaaten. „Maßgeblich sind sowohl die rechtliche Elternstellung als auch der Staat, in dem das Kind geboren wurde“, ergänzt die Expertin. Je nach Ausgestaltung der Leihmutterschaft könnten auch vertragliche Verpflichtungen der Wunscheltern bestehen. Ob und in welchem Umfang diese bestehen und durchgesetzt werden können, richte sich ebenfalls nach dem jeweils anwendbaren ausländischen Recht.