Frist endet am 31. Juli: So sichert ihr euch einen Steuerbonus für Klimaanlage und Ventilator


FINANZEN & STEUERN

Deutschland ächzt unter einer Hitzewelle. Wer bereits im vergangenen Jahr deshalb Ventilatoren oder Klimaanlage angeschafft hat, kann sich noch bis zum 31.7 einen Steuerbonus sichern.

Schwitzen im Home Office? Das muss nicht sein.

Schwitzen im Home Office? Das muss nicht sein. (Quelle: monkeybusiness/depositphotos.com)

Die Klimananlage oder den im Baumarkt gekauften Ventilator von der Steuer absetzen? Das klingt verrückt, ist tatsächlich aber möglich. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Gerät daheim nicht rein privat genutzt wird, sondern der Abkühlung im Arbeitszimmer oder Home Office dient. “Ohne anerkanntes Arbeitszimmer oder beruflichen Bezug ist ein reiner Privatkauf leider nicht absetzbar”, erklären die Experten von Buhl, den Entwicklern unseres Testsiegers WISO Steuer. Ist hingegen ein beruflicher Bezug gegeben, habt ihr gleich mehrere Möglichkeiten entsprechende Geräte von der Steuer abzusetzen.

Wo und wie diese einzutragen sind, hängt dabei von euren räumlichen Gegebenheiten und der Art des verwendeten Gerätes ab: Wer eine Klimaanlage in seinem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer installiert, kann diese über die Raumkosten absetzen. Rüstet ihr für das gesamte Haus eine Klimaanlage nach, könnt ihr diese immer noch anteilig für das Arbeitszimmer absetzen.

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Finanzamt beteiligt sich unter dieser Voraussetzung an den Kosten

Wer mit der Installation einen Fachbetrieb beauftragt, kann zusätzlich Buhl zufolge noch die Arbeits‑, Fahrt- und Maschinenkosten als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. Wichtig: Diese müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein. Gleiches gilt bei der Installation eines Deckenventilators im Arbeitszimmer durch einen Fachbetrieb.

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Ein mobiles Klimagerät oder ein Stand- oder Tischventilator kann hingegen als Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn ihr das Gerät mindestens 90 Prozent beruflich im Homeoffice nutzt. Andernfalls kann nur der berufliche Anteil in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nutzt ihr den Ventilator zu 50 Prozent beruflich und 50 Prozent privat. Dann können Buhl zufolge 50 Prozent des Kaufpreises bei der Steuererklärung angeben werden.

Wichtig: In jedem Fall solltet ihr die Rechnung des Gerätes aufbewahren, damit ihr dem Finanzamt auf Nachfrage den Kaufbetrag nachweisen könnt.

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