Funktioniert das EU-Asylsystem GEAS? „Endet schon bald im Schießbefehl"
Stand: 05.10.2026, 08:10 Uhr
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Seit dem 12. Juni gilt das Gemeinsame Europäische Asylsystem. Zwei EU-Abgeordnete streiten darüber, ob es Ordnung schafft oder Rechtsbrüche verschärft.
Straßburg – Im Mai 2024 haben sich EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) geeinigt. Eine brüchige Koalition aus Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen brachte es über die Ziellinie. Das Ziel: weniger Geflüchtete in der EU, mehr Tempo beim Schutz an den Außengrenzen.

Wer dort als Schutzsuchender ankommt, soll eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen, Fingerabdrücke hinterlassen und in Grenzlagern untergebracht werden – unter haftähnlichen Bedingungen. Damit das geht, gelten die Internierten als nicht eingereist, obwohl sie es faktisch sind. Menschen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote erwartet ein beschleunigtes Verfahren. Seit dem 12. Juni greift das neue Asylsystem. Funktioniert es und was sind die Folgen für das Asylrecht? Die EU-Parlamentarier Birgit Sippel (SPD) und Erik Marquardt (Grüne) haben darauf im Interview mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media unterschiedliche Antworten.
Erfassung der Fingerabdrücke steht
Sippel, die für die Reform gestimmt hat, verweist auf positive Signale aus der EU-Kommission. Diese berichte, „dass die Mitgliedstaaten begonnen haben, alle Teile des Paketes umzusetzen“. Besonders die Erfassung der Fingerabdrücke scheine zu funktionieren. Offen sei hauptsächlich die Unterbringung. Ob Geflüchtete stets Zugang zu Rechtsberatung haben, müsse sich erst zeigen. Ihrem Eindruck nach greifen die meisten Grenzstaaten auf bestehende Lager zurück.
An den oft menschenunwürdigen Zuständen in den Lagern werde sich „sicher nicht über Nacht alles sofort ändern“, räumte Sippel ein. Sie fürchtet, dass noch nicht alle Menschenrechtsverstöße beseitigt sind, sieht aber die Bereitschaft dazu. Nun müssten die Staaten Vertrauen aufbauen, indem alle ihren Teil beitragen. Wer keine Menschen aufnehmen wolle, könne auch zahlen. Sollten am Ende alle Binnenstaaten nur Geld überweisen, könne die Kommission eine bestimmte Verteilung verlangen.
Marquardt sieht es anders. Infrastruktur und Personal seien „nicht das entscheidende Problem“. Die zentrale Frage laute: „Was ändert es eigentlich?“ Die große Migrationsbewegung nach Ceuta habe gezeigt, wie fragil das System sei: „Es ist sofort überfordert.“ Sobald die Zahlen die Kapazitäten überstiegen, führe das rasch zum Rechtsbruch – GEAS verpflichte die Staaten zur Festsetzung von Asylsuchenden aus Ländern mit weniger als 20 Prozent Anerkennungsquote.
Marquardts These: GEAS habe mit viel Bürokratie den Anreiz zur Einreise nehmen wollen, indem es Ankommenden schlechtere Behandlung in Aussicht stelle. Es habe es komplizierter gemacht, Asyl zu bekommen, und dafür viele neue Regeln geschaffen. Doch je mehr Regeln geschaffen würden, desto schwerer werde es für die Mitgliedsstaaten, alle einzuhalten. „Und wo das nicht gelingt, tut bald jeder, was ihm praktisch erscheint.“ Das alte, chaotische System setze sich fort – und mit ihm die Gewalt an den Außengrenzen.
Strukturelle Gewalt an der EU-Außengrenze
Die aktuelle Verrohung an den EU-Außengrenzen entstehe nämlich weniger durch Strenge, als durch systematische Regelbrüche. An vielen EU-Außengrenzen herrsche eben nicht „die volle Härte des Rechtsstaats“. Vielmehr würden Menschen „vor Griechenland illegal auf dem Meer ausgesetzt und in Kroatien verprügelt, weil sie Asyl beantragen“. Abkommen mit Nachbarstaaten wie Tunesien folgten oft dem Muster „Geld gegen Gewalt“. Europa bezahle für etwas, das es selbst nicht tun dürfe.
Im Juni erteilte das Parlament der neuen Rückführungsverordnung seine Zustimmung, unterstützt durch die Stimmen der konservativen sowie der rechtspopulistischen Fraktionen. Nach Recherchen der dpa hatten sich EVP-Vertreter zuvor mit Mitgliedern der drei rechten Fraktionen abgesprochen. Die Verordnung erlaubt es, abgelehnte Geflüchtete in Drittstaaten abzuschieben, zu denen sie keinerlei Bezug haben. Sippel nennt das „mehr als zweifelhaft“. Dass Herkunftsstaaten ihre Bürger zurücknehmen sollten, stellt sie nicht infrage. Nur dürfe man nicht mit Druck oder Geld arbeiten. Sinnvoller seien Vereinbarungen, die den Herkunftsländern nützten: etwa eine erleichterte Visavergabe. Hier ist sie mit Marquardt einig.

Gleichwohl gebe es jetzt die Möglichkeit, Asylverfahren völlig abzuwehren, sagt die Sozialdemokratin. Sie spielte damit auf die Liste „sicherer Drittstaaten“ an. Wer auf der Flucht auch nur ganz kurz dort durchgereist sei, habe in der EU keinen Asylgrund. Marquardt fühlt sich an das Ruanda-Modell erinnert: Großbritanniens Versuch, Asylverfahren in das kleine ostafrikanische Land auszulagern, war 2023 gerichtlich gestoppt worden. Nach GEAS können EU-Staaten jedoch genau solche Abkommen mit Drittländern vereinbaren. Die Partner müssen weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben. Am Ende könne es einige wenige EU-Staaten geben, die wegen solcher Abkommen als Fluchtziel unattraktiv werden. Die Folge sei „noch weniger Harmonisierung als vorher“.
Sippel kritisierte weitere Details. So sei die Frist für einen Widerspruch im Grenzverfahren sehr kurz, was die Gefahr von Rechtsfehlern erhöhe. Weil der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe, könnten Menschen abgeschoben werden, bevor ihr Widerspruch geprüft ist, warnte Sippel. Grundsätzlich jedoch verteidigte die SPD-Politikerin GEAS: Werde es vollständig umgesetzt und halte sich jeder daran, bringe es mehr Ordnung und beuge illegalen Zurückweisungen vor. Marquardt bleibt skeptisch: Der Weg, Flüchtlinge mit immer mehr Härte abzuschrecken, sei grausam und endlich, sagt er – „wenn man ihn immer weiter gehen will, endet er schon bald im Schießbefehl“. Er warnt vor einem Wettbewerb darum, wer Schutzsuchende am schlechtesten behandle: „Dieses Rennen werden wir verlieren.“ (Quellen: Birgit Sippel, Erik Marquardt, Europäisches Parlament, Mediendienst Integration)