Gehalt: Wie viel verdient der neue Bürgermeister der Stadt Wittlich?
Gehalt Wie viel verdient der neue Bürgermeister der Stadt Wittlich?
Wittlich · Es geht bergauf: Wir erklären, warum der neue Stadtchef in Wittlich mit einem höheren Gehalt einsteigt als einst Joachim Rodenkirch.
11.07.2026 , 11:43 Uhr
Den Euro zweimal umdrehen muss der neue Bürgermeister der Stadt Wittlich wohl nicht.
Foto: Monika Skolimowska/dpa/Monika Skolimowska
Geld macht ja bekanntlich nicht glücklich – und doch dürfte nicht nur das Engagement zum Wohle der Stadt Wittlich zur Motivation beitragen, sich für den hiesigen Bürgermeisterposten zu bewerben. Für denjenigen, der das Rennen machen wird, gibt es eine frohe Kunde: Er (es haben sich nur vier männliche Kandidaten beworben) wird mit einem höheren Gehalt einsteigen, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.
Warum die Besoldung für Wittlichs Stadtchef steigt
Wie sich das erklären lässt? Die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeister richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. So steht es in der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Eine Grenze findet sich bei 20.000 Bürgern: genau jene Schwelle, an der sich Wittlich längere Zeit befand.
Und diese ist nun überschritten. Hatte Wittlich bislang weniger als 20.001 Einwohner, sind es inzwischen mehr – und damit ist der „magische“ Punkt überschritten. Nach Zahlen aus dem Jahr 2025 leben rund 20.300 Menschen in Wittlich. Vor 20 Jahren waren es noch knapp 19.000.
Deshalb rutscht die Säubrennerstadt sozusagen eine Stufe nach oben bei der Besoldung ihres Stadtoberen. Bei einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 Einwohnern erhalten Bürgermeister zu Beginn der Amtszeit eine Besoldung nach B3, sagt Büroleiter Christian Leisch. Hatte Joachim Rodenkirch noch bei B2 begonnen und sich auf B3 hochgearbeitet, fängt sein Nachfolger also bereits bei B3 an und erreicht nach einer gewissen Zeit die B4.
Neuer Bürgermeister verdient knapp 10.000 Euro
Konkret bedeutet die Besoldungsgruppe B3 aktuell ein Gehalt von 9.498,81 Euro, teilt Leisch mit. B2 liegt mit knapp 9000 Euro rund 500 Euro darunter.
Wer mit B4 eingestuft ist, kann rund 10.050 Euro verbuchen „Eine Höherstufung nach B4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig“, berichtet Leisch weiter.
Hinzu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung, die in der Landeskommunalbesoldungsverordnung geregelt ist. Sie beträgt bei einer Einwohnerzahl von 20.001 bis 30.000 Einwohnern 230,08 Euro pro Monat, führt Leisch auf. Bis 20.000 Einwohner liege sie bei 196,85 Euro.
Diese Entschädigung soll dazu dienen, die mit dem Amt verbundenen Aufwendungen beispielsweise für Büromaterial, Bewirtung oder Kosten für repräsentative Zwecke zu begleichen. Sie soll zudem pauschal für den Zeitaufwand und entgangene Freizeit entschädigen.
Dienstwagen und Nebeneinkünfte kommen on top
Und welche weiteren Vergünstigungen gibt es für den Stadtchef? „Der Bürgermeister kann einen Dienstwagen nutzen, der sich im Eigentum der Stadt Wittlich befindet“, sagt Leisch. Allerdings muss er ihn selbst fahren, einen Chauffeur gibt’s nicht. Weitere Vergünstigungen seien mit dem Amt bei der Stadt Wittlich nicht verbunden.
Und wie sieht es mit den Nebeneinkünften aus? Schließlich übte Rodenkirch, wie viele Bürgermeister, zuletzt zahlreiche Ehrenämter und andere Posten neben der eigentlichen Tätigkeit aus. Im Jahr 2024 waren es beispielsweise 24 Ämter, die teils unentgeltlich waren, teils aber auch bezahlt. Dafür erhielt er Sitzungsgelder und Aufwandspauschalen von insgesamt rund 8.650 Euro.
Das meiste Geld, 3240 Euro, bekam er als Vorstandsvorsitzender der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Ob Rodenkirchs Nachfolger dessen Posten neben dem Hauptamt übernehmen wird, das sei ihm überlassen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Wer’s wird, das entscheiden die Bürger am 23. August.
Die höchste Besoldung als hauptamtlicher Bürgermeister einer Kommune im Landkreis Bernkastel-Wittlich hat aktuell Manuel Follmann (CDU) in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Bei mehr als 30.001 Einwohnern stehen einem hauptamtlichen Bürgermeister gemäß Landesverordnung zur Besoldung die Besoldungsgruppen B4 oder B5 zu. Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hatte im Herbst 2025 beschlossen, Bürgermeister Follmann nach Ablauf seiner ersten beiden Amtsjahre mit Wirkung zum 1. November von Besoldungsgruppe B 4 (10.041 Euro) nach Besoldungsgruppe B 5 (10.663 Euro) höherzustufen. Der Bürgermeister auf dem (Wittlicher) Land erhält also eine höhere Vergütung als sein Kollege in der Kreisstadt Wittlich.