Geheimdienstreform: BND und Verfassungsschutz dürfen jetzt zurückschlagen


Stand: 18.08.2026, 14:06 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Das Kabinett gibt BND und Verfassungsschutz erstmals aktive Eingriffsrechte, der Zoll bekommt mehr Macht gegen Geldwäsche. Kritiker warnen vor Kontrollverlust.

Deutsche Geheimdienste durften bislang beobachten, aber nicht handeln. Das ändert sich nun grundlegend: Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstmals erlaubt, aktiv in laufende Cyberangriffe oder Desinformationskampagnen einzugreifen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründet den Schritt mit der wachsenden hybriden Bedrohung durch Russland.

Content Business Punk

Dieser Artikel entstand in einer Content-Partnerschaft mit Partner Business Punk.

Deutschland sei „tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“, sagte Dobrindt laut WirtschaftsWoche. Kanzleramtschefin Nina Warken sagte, die deutschen Dienste dürften nicht länger „hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“. Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf befreundete Dienste verlassen, die Abhängigkeit von deren Informationen müsse enden, sagte Warken laut WirtschaftsWoche.

Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstmals erlaubt, aktiv in laufende Cyberangriffe oder Desinformationskampagnen einzugreifen.

Das Kabinett gibt BND und Verfassungsschutz erstmals aktive Eingriffsrechte. © IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Wenn der BND fremde Server sabotieren darf

Konkret könnte der BND künftig die IT-Infrastruktur eines Angreifers während einer laufenden Attacke manipulieren, das BfV dürfte in bestimmten Fällen verdeckt eingreifen, etwa um Sprengstoffkomponenten unbrauchbar zu machen. Nach Recherchen soll der BND dabei grundsätzlich keine Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen dürfen. Hinzu kommen digitale Sonderbefugnisse: Online-Durchsuchung und eine ausgeweitete Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die künftig auch ältere verschlüsselte Inhalte erfassen soll.

Das Gesetz sieht laut Handelsblatt ein abgestuftes Regelwerk vor, je tiefer der Eingriff, desto höher die Kontrollanforderungen. Der Unabhängige Kontrollrat soll das Parlamentarische Kontrollgremium regelmäßiger informieren. Dobrindt spricht von einer Weiterentwicklung „hin zu echten Geheimdiensten“, wie er laut WirtschaftsWoche formulierte. Im europäischen Vergleich lagen die deutschen Dienste bislang deutlich hinter britischen und französischen Pendants zurück, heißt es laut Handelsblatt, das Gesetz soll diese Lücke schließen, ohne die Dienste vollständig gleichzustellen.

Zoll soll Rolex und Porsche kassieren dürfen

Parallel schärft die Bundesregierung die Werkzeuge gegen Finanzkriminalität nach. Der Zoll soll künftig Vermögenswerte vorläufig sicherstellen können, wenn Verdächtige deren legale Herkunft nicht belegen. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) laut WirtschaftsWoche. Bisher gelang eine solche Sicherstellung oft erst nach langwierigen Gerichtsverfahren.

Zusätzlich erhält der Zoll Kompetenzen für KI-gestützte Datenanalyse, Drohneneinsatz und das Blockieren von Täterkommunikation. Ab 2028 rechnet der Bund laut Gesetzentwurf mit jährlichen Mehreinnahmen von gut 300 Mio. Euro aus der verschärften Finanzkriminalitätsbekämpfung. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil laut WirtschaftsWoche.

Kritiker warnen vor verwischten Grenzen

Die Ausweitung ist nicht unumstritten. Netzpolitik.org kritisierte das Geheimdienstgesetz als „maßlos, unkontrolliert und intransparent“ und warnte vor einer beispiellosen Kompetenzausweitung ohne ausreichende Kontrolle. Auch die Opposition äußerte laut Tagesschau Bedenken, die neuen Eingriffsrechte könnten die strikte Trennung von Polizei- und Geheimdienstaufgaben aufweichen, ein Grundprinzip des deutschen Sicherheitsrechts.

Dobrindt verweist dagegen laut WirtschaftsWoche auf Fälle, in denen der Verfassungsschutz bislang tatenlos zusehen musste, weil befreundete Dienste Hinweise nur unter der Auflage teilten, sie mit keiner anderen Behörde, auch nicht der Polizei, weiterzugeben. Neben Geheimdiensten und Zoll billigte das Kabinett am selben Tag Gesetzentwürfe zur privaten Altersvorsorge von Kindern, zur CO2-Bepreisung und zum Jugendschutz, wenn auch mit deutlich weniger öffentlicher Debatte als die Sicherheitsreform. Das Gesetz zu den Nachrichtendiensten muss noch den Bundestag passieren; der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss anrufen, ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Business Punk Check

Fakt: BND und Verfassungsschutz erhalten erstmals aktive Eingriffsrechte, der Zoll mehr Befugnisse gegen Geldwäsche.
Einordnung: Die Reform soll Deutschland an europäische Standards heranführen, laut Handelsblatt liegen deutsche Dienste bislang klar hinter britischen und französischen Pendants zurück. Offene Frage: Ob die parlamentarische Kontrolle mit den neuen Befugnissen Schritt hält, bleibt laut Kritik von Netzpolitik und Tagesschau ungeklärt, das Gesetz muss noch den Bundestag passieren.

Auf einen Blick