Geplante Abschiebung von Ingenieur stößt auf Unverständnis – „Und Straftäter bekommt man nicht los?“


„Hingehört!“: Abschiebe-Plan für Ingenieur erstaunt – „Verstehe einer noch unser Rechtssystem“

Stand: 02.08.2026, 20:10 Uhr

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Unbescholten abgeschoben. Wegen einer Busfahrt nach Italien soll ein Afghane Deutschland verlassen. Das versteht nicht jeder. Hingehört! Die Leser-Diskussion der Woche.

München – Faridoon Tofan floh 2022 vor den Taliban nach Deutschland. Der afghanische Ingenieur arbeitete hier, lernte Deutsch und integrierte sich vier Jahre lang. Eine zweitägige Busreise nach Italien soll ihm nun zum Verhängnis werden. Bei der Wiedereinreise wurde der 46-Jährige festgenommen und sitzt seit Ende April in Abschiebehaft.

Der Fall von Faridoon Tofan beschäftigt Menschenrechtsorganisationen – sowie unsere Leserinnen und Leser.

Der Fall von Faridoon Tofan beschäftigt Menschenrechtsorganisationen – sowie unsere Leserinnen und Leser. © Privat

Am 28. Juli hätte ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am liebsten bereits zurückgeflogen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl kritisieren das Vorgehen der deutschen Behörden scharf. Tofan hatte in Kabul Häuser für den Westen gebaut, deshalb steht er auf der Liste der Taliban. Wegen eines Italien-Wochenendes soll er jetzt in ein Land, in dem ihm womöglich der Tod droht? Das stößt auf Unverständnis bei den NGOs – und bei vielen unserer Leserinnen und Leser.

Abschiebung nach Afghanistan wegen kurzer Italien-Reise? Leserinnen und Leser äußern Kritik

In den Kommentaren prallen vor allem zwei Sichtweisen aufeinander. Ein Leser sieht es ganz sachlich: Dass die Italien-Reise der Auslöser für die geplante Abschiebung ist, überrascht ihn zwar, er gibt jedoch zu Bedenken, dass Regeln nun mal Regeln sind. „Und das sollten diejenigen eigentlich wissen, die jetzt protestieren.“

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Ihre Meinung wird gehört. In unserem Format „Hingehört!“ beleuchten wir jede Woche die Meinungen unserer Leserinnen und Leser zu einem Thema, das besonders stark kommentiert wird. Ippen.Media ist das Netzwerk der Meinungsvielfalt und unsere Leserschaft ein wichtiger Teil davon.

Tatsache: Tofans Duldung beinhaltete keine Ausreiseerlaubnis. Mit dem Grenzübertritt war die Duldung deshalb rein rechtlich erloschen. Amnesty International und Pro Asyl wenden ein, dass die deutschen Behörden jedoch versäumen, Betroffene verständlich über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Viele, auch Tofan, seien sich nicht bewusst, dass sie das deutsche Staatsgebiet nicht verlassen dürften.

Ingenieur soll zurück nach Afghanistan: Warum er, aber manche Straftäter nicht?

Andere Leser empören sich darüber, dass ein Mann ohne Vorstrafe abgeschoben werden soll, während Straftäter angeblich bleiben dürften. Diese Gegenüberstellung ist jedoch heikel, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Behörden müssen unter anderem prüfen, ob im Zielland Verfolgung, Folter oder eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Auch Straftäter können deshalb nicht in jedem Fall abgeschoben werden. Umgekehrt beschränkt sich die Abschiebungspolitik nach Afghanistan inzwischen nicht mehr ausschließlich auf Straftäter und Gefährder.

Ingenieur ohne Vorstrafe soll abgeschoben werden: Das sagen unsere Leserinnen und Leser

☝️ – Also hätte der Mann auf Italien verzichtet, wäre nichts passiert. Allerdings gibt’s diese Regelung und das sollten diejenigen eigentlich wissen, die jetzt protestieren.

🤔 – Da verstehe einer noch unser Rechtssystem? Straftäter bringt man nicht los und jemanden, der Deutsch lernt und sich integriert, den schiebt man ab!

👨‍🔧 – Manche kapieren es immer noch nicht, dass wir auf gut ausgebildete und integrierte Ausländer angewiesen sind! Man sollte die Abschiebungen daher auf die wirklichen Verbrecher beschränken, und nicht auf diejenigen, bei denen man am leichtesten erfolgreich ist, die wir aber eigentlich dringend bräuchten.

🧐 – Da ist wahrscheinlich der Unterschied zwischen Duldung und Asyl. Allerdings verstehe ich auch nicht, dass Straftäter bleiben dürfen, denn nach Asylgesetz dürfen die dann auch ausgewiesen werden.

Den Fall von Faridoon Tofan erklärt das aber nur schwerlich. Die Entscheidung der deutschen Behörden stößt bei Menschenrechtsorganisationen und vielen Lesern auf großes Unverständnis. Der Ingenieur soll zurück nach Afghanistan, obwohl das BAMF nicht ausschließen kann, dass er dort emordet wird. Dass die Taliban ihn töten, sei „nicht beachtlich wahrscheinlich“, heißt es im abgelehnten Bescheid.

Und vielleicht zeigt der Fall auch, warum die Debatte schnell so hitzig wird. Für die einen steht die Verbindlichkeit von Regeln im Mittelpunkt, für die anderen die Frage, was mit einem Menschen geschieht, der hier gearbeitet und sich ein Leben aufgebaut hat. Beides darf in einem Rechtsstaat nebeneinanderstehen. Am Ende sollte die Entscheidung nicht von Signalwirkung, politischem Druck oder Gutdünken abhängen, sondern von einer sorgfältigen, fairen Prüfung. (moe)