Auf „Rosatellum“ folgt „Stabilicum“: Italien als Land der Wahlreformen
Auf „Rosatellum“ folgt „Stabilicum“
Nach dem grünen Licht für die von Premierministerin Giorgia Meloni forcierte Reform des Wahlsystems sorgt das auf „Stabilicum“ getaufte Gesetz in Italien weiter für Gesprächsstoff. Im Fokus stehen die zentralen Eckpunkte der Reform, die Frage der Verfassungsmäßigkeit sowie anhaltende Spekulationen über den noch offenen Wahltermin. Dazu kommen Verweise auf die von „Mattarellum“ bis „Rosatellum“ reichenden Wahlrechtsreformen der vergangenen 30 Jahre samt der Erkenntnis: Die Änderung der Regeln unmittelbar vor einer anstehenden Wahl hat in Italien Tradition.
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Beginnend mit 1993 wurde das Wahlsystem immer wieder und vielfach grundlegend geändert. Gemein ist allen Reformen aber ein Name in Latein, wie Beobachter nach der finalen Abstimmung über die jüngste Wahlrechtsreform im Abgeordnetenhaus festhielten. Den Anfang machte 1993 „Mattarellum“, es folgten „Porcellum“ (2006), „Consultellum“ (2014), „Italicum“ (2015), Consultellum Bis (2017) – und mit der am Freitag erfolgten Unterschrift von Staatspräsident Sergio Mattarella wurde das 2018 eingeführte „Rosatellum“ durch Melonis „Stabilicum“ abgelöst.
Der von der Regierung für das neue Gesetz gewählte Name ist direkte Anspielung auf das erklärte, allerdings alles andere als neue Ziel. „Italien sollte ein für alle Mal geheilt werden von politischer Instabilität und Regierungskrisen“, hieß es laut einem Blogbeitrag beim Institut für Politikwissenschaften der Uni Innsbruck über Italiens Wahlrechtsreformen schon lange zuvor.
Mit Verweis auf die in immer kürzeren Abständen erfolgten Änderungen der grundlegenden Regeln der Demokratie ist von einer „wahren Obsession für Wahlreformen“ die Rede. „Die sogenannte Zweite Republik seit 1994 ist eine Republik der Wahlrechtsreformen“, wie es in dem zur Parlamentswahl 2022 verfassten Beitrag heißt.
Anfang mit „Mattarellum“
Begonnen hat alles mit dem „Mattarellum“, und dieses steht im direkten Zusammenhang mit der Abrechnung mit dem im Korruptionssumpf zusammengestürzten früheren Parteiensystem. Neben dem Aus der zuvor über 45 Jahre tonangebenden Parteien, allen voran der Democrazia Cristiana (Demokratische Partei, DC) und dem Partito Socialista Italiano (Sozialistische Partei Italiens, PSI) war auch für das bis dahin angewendete Verhältniswahlrecht die Zeit abgelaufen.
Richtungsweisend war ein Referendum, bei dem die Italiener und Italienerinnen im April 1993 mit klarer Mehrheit für die Abschaffung des reinen Verhältniswahlrechts im Senat und ein neues Parteienfinanzierungsgesetz stimmten. Die damaligen Parteien waren unisono gegen eine Wahlrechtsänderung. Gianfranco Fini, damaliger Parteichef vom neofaschistischen Movimento Socialista Italiano (Italienische Sozialbewegung, MSI), einem direkten Vorgänger von Melonis Partei Fratelli d’Italia (Brüder Italiens, FdI), fürchtete etwa um das parlamentarische Überleben kleinerer Parteien.
Im August 1993 verabschiedete das Parlament schließlich ein auf den damaligen Hauptautor, dem heutigen Staatspräsidenten Mattarella, getauftes Wahlrecht, das unter anderem die Vergabe von 75 Prozent der Parlamentssitze mittels Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen vorsah.
Vom Verhältnis- zu Mehrheitswahlrecht und wieder retour
Das „Pendel der Wahlreformen“ schwang dem Blogbeitrag zufolge dann „stets zwischen den Polen Mehrheitswahlrecht (the winner takes it all) und Verhältniswahlrecht (möglichst proportionale Verteilung der Sitze entlang der Stimmen) hin und her“.
So wurde das „Mattarellum“ bereits 2006 unter dem damaligen Premier Silvio Berlusconi (Forza Italia) wieder fallen gelassen und durch ein Modell mit Verhältniswahlrechts samt Mehrheitsbonus ersetzt. Das auf den Namen „Porcellum“ getaufte Gesetz sah für die stärkste Koalition im damals noch 630 Sitze zählendem Abgeordnetenhaus automatisch 54 Prozent bzw. 340 Sitze vor.
Anläufe mit einem Mehrheitsbonus gab es in Italien bereits zuvor. Neben einem 1953 vom damaligen DC-Chef Alcide De Gasperi geplanten und nach Protesten wieder abgeschafften Vorstoß im Jahr 1953 etwa auch mit dem 1923 von den Faschisten unter Benito Mussolini beschlossenen Acerbo-Gesetz.
Auch Meloni setzt auf Mehrheitsbonus
Der unter Meloni beschlossene Mehrheitsbonus sieht nun für die siegreiche Partei oder Koalition 70 zusätzliche Sitze in der Abgeordnetenkammer und 35 zusätzliche im Senat vor. Voraussetzung dafür ist eine Mehrheit von mindestens 42 Prozent in beiden Kammern, die nach einem Verfassungsreferendum von 2020 auf 400 (Abgeordnetenhaus) und 200 plus Senatoren und Senatorinnen auf Lebenszeit (Senat) deutlich verkleinert wurden.
Einen Mehrheitsbonus umfasste zuvor auch die 2015 vom damaligen Chef der Sozialdemokraten (Partito Democratico, PD) Matteo Renzi eingeführte Wahlrechtsform. Profitieren sollten bei diesem Modell entweder jene Partei, die im ersten Wahlgang auf mindestens 40 Prozent der Stimmen kommt oder sich bei einer Stichwahl zwischen den zwei bestplatzierten Parteien durchsetzt.
Renzis „Italicum“ wurde 2017 für verfassungswidrig erklärt und nie an den Urnen erprobt. 2014 wurde unter anderem wegen der Mehrheitsprämie auch das 2006, 2008 und 2013 bei Wahlen angewandte „Porcellum“ für verfassungswidrig erklärt und wieder abgeschafft. Neben dem „Mattarellum“ (1994, 1996 und 2001) wurde von den beschlossenen Wahlrechtsreformen nur noch „Rosatellum“ (2018 und 2022) bei Wahlen angewandt.
Neuerliche Verfassungsfrage
Bleibt abzuwarten, ob auch Melonis „Stabilicum“ noch von Italiens Höchstgericht ausgebremst wird. Für anhaltende Verfassungsbedenken sorgt der Mehrheitsbonus. Befürchtet werde eine übermäßige Verzerrung des Stimmenverhältnisses zugunsten des Wahlsiegers. Zudem verweist das Nachrichtenportal Linkiesta auf die Verfassungsvorgabe, wonach die Sitze für den Senat auf regionaler Basis vergeben werden.
Kritik richtet sich zudem gegen die neuen Regelungen in Sachen Präferenzstimmen und die verschärften Vorgaben für neue Parteien, die für einen Antritt bei der Wahl nun deutlich mehr Unterschriften benötigen als zuvor. Linkiesta verweist zudem auf die neuen Regeln zur Geschlechterparität, die nach Ansicht der Opposition die Zahl der ins Parlament gewählten Frauen verringern könnten. Erneut gibt ein neues Wahlgesetz dem Verfassungsgericht somit einiges zu tun.