Schweizer (42) bestellt explosives Paket nach Deutschland
Jetzt droht ihm Haftstrafe
Schweizer (42) bestellt explosives Paket nach Deutschland
Ein Zürcher hatte sich Ende Juli mehr als 100 Feuerwerkskörper aus Tschechien nach Deutschland bestellt, offenbar um sie anschliessend in die Schweiz zu bringen. Deutsche Zöllner durchkreuzten aber seine Pläne. Nun droht ihm eine Haftstrafe.
Publiziert: 13:36 Uhr
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Aktualisiert: 14:13 Uhr
Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk
Da hat wohl jemand den Song «Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen» zu oft gehört. Ein 42-jähriger Schweizer aus dem Kanton Zürich hatte sich Ende Juli ein Postpaket mit über 100 Böllern aus Tschechien nach Konstanz (D) bestellt.
Dumm nur, dass das Paket von Kontrollbeamten des deutschen Zolls aus dem Verkehr gezogen wurde. Darin fanden sie 109 Feuerwerkskörper mit einer sogenannten Nettoexplosivstoffmasse von 1,125 Kilogramm, wie es in einer Mitteilung des Hauptzollamts Singen heisst.
«Bei einer Explosion besteht Lebensgefahr»
Demnach seien alle Feuerwerkskörper der höchsten Gefahrenklasse für pyrotechnische Artikel zuzuordnen. Auch seien Feuerwerkskörper als Gefahrengut vom normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen, heisst es weiter. Der Versand solcher Artikel unterliege speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts.
Das interessierte den Absender wohl wenig. «Gesichert waren die Böller im Paket lediglich durch in die Zwischenräume gestopftes Papier», sagt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. «Bei einer Explosion während des Transports besteht Lebensgefahr für alle Personen, die sich in der Nähe des Pakets aufhalten.»
42-jährigem Schweizer droht Freiheitsstrafe
Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten die Feuerwerkskörper sicher und übergaben sie einer Fachfirma zur Lagerung. Nach Abschluss des Verfahrens werden sie fachmännisch entsorgt. Die Kosten dafür muss der 42-Jährige tragen.
Gegen den Zürcher wurde zudem ein Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz. Bestenfalls droht ihm nun eine Geldbusse, schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.