Kita-Reform in München: Stadtrat beschließt Übergangslösung für Familien bis Ende des Kitajahres
Stand: 27.10.2026, 12:50 Uhr
Kommentare

Weil die staatliche Entlastung für Familien wegfällt, sichert die Stadt München den Eltern vorerst gleichbleibende Kita-Kosten zu.
München – Ab 1. Januar 2027 tritt die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Kraft und bringt den Kindertageseinrichtungen mehr Geld für den laufenden Betrieb. Gleichzeitig entfällt der bisherige staatliche Zuschuss für Eltern, wie die Stadt München mitteilt. Der Bildungsausschuss und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats haben deshalb eine Übergangsregelung beschlossen. Sie soll sicherstellen, dass Familien bis zum Ende des laufenden Kitajahres am 31. August keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.
Wie der Münchner Stadtrat Familien bis zum Ende des Kitajahres vor der Kita-Reform schützt
Für Eltern mit Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen, in Einrichtungen der Münchner Kitaförderung sowie in geförderten Eltern-Kind-Initiativen ändert sich zunächst nichts. Sie zahlen trotz des Wegfalls des staatlichen Elternbeitragszuschusses von 100 Euro monatlich bis zum Ende des Kitajahres weiterhin die bisher gewohnten Beträge. Kindergartenplätze in städtischen Einrichtungen bleiben für die betroffenen Kinder damit weiterhin besuchsgebührenfrei. Die bisherigen Ermäßigungen für anspruchsberechtigte Kinder gelten vom 1. Januar bis zum 31. August 2027 fort.
Immer gut informiert: Unsere tz-Stadtteil-Newsletter
tz.de ist jetzt noch lokaler: In insgesamt sechs Stadtteil-Newslettern informieren wir Sie wöchentlich über aktuelle Themen aus den Vierteln der Isar-Metropole. Sie wollen spannende Nachrichten aus Ihrem Bezirk direkt per E-Mail bekommen? Das ist jetzt möglich. Diese Newsletter gibt es:
„Muc West" für Neuhausen-Nymphenburg, Laim, Pasing-Obermenzing, Moosach, Allach-Untermenzing sowie Aubing-Lochhausen-Langwied. Hier geht es zur Anmeldung.
„München Ost" für Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem und Ramersdorf-Perlach. Hier geht es zur Anmeldung.
„Muc Südwest" für Sendling, Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln und Hadern. Hier geht es zur Anmeldung.
„München City" für Altstadt-Lehel, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt und Schwanthalerhöhe. Hier geht es zur Anmeldung.
„München Südost" für Au-Haidhausen, Obergiesing-Fasangarten und Untergiesing-Harlaching. Hier geht es zur Anmeldung.
„Muc Nord" für Schwabing-West, Milbertshofen-Am Hart, Schwabing-Freimann und Feldmoching-Hasenbergl. Hier geht es zur Anmeldung.
Neue Pauschalen sollen Kita-Teams entlasten
Kern der BayKiBiG-Reform ist eine Erhöhung des staatlichen Qualitätsbonus sowie zwei neue Förderinstrumente. Mit der Teamkräftepauschale können Träger künftig pädagogische Hilfskräfte, Verwaltungs- oder Hauswirtschaftskräfte beschäftigen, wobei sie selbst entscheiden, welche Kräfte sie einsetzen. Ziel ist es, pädagogische Fachkräfte und Einrichtungsleitungen zu entlasten und ihnen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu geben. Die zusätzliche Funktionsstellenpauschale fließt in die Qualitätsbegleitung sowie in die Beratung der Einrichtungen bei sprachlicher und digitaler Bildung, wobei ein Teil der Mittel an freie Träger und Verbände weitergegeben wird. Mit dem städtischen Anteil von 1,8 Millionen Euro jährlich sollen zusätzliche Stellen für Qualitätsbegleiter geschaffen werden.
Gebührenstruktur ab September 2027 in Planung
Der Stadtrat hat das Referat für Bildung und Sport im Sommer beauftragt, im Dezember eine gesonderte Beschlussvorlage zur künftigen Gebührenstruktur vorzulegen. Die darin vorgesehenen Änderungen betreffen das neue Kitajahr ab September 2027 und sind nicht Teil der jetzt beschlossenen Übergangsregelung. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage, die eine Anpassung der Gebühren, Elternentgelte und Verpflegungskosten notwendig macht.
Finanzierung bleibt trotz mehr Landesmitteln angespannt
Trotz der höheren staatlichen Förderung bleibt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung für die Stadt eine erhebliche Herausforderung. Gestiegene Personal-, Betriebs- und Verpflegungskosten werden durch die zusätzlichen Mittel des Freistaats nur teilweise ausgeglichen. Auch künftig muss die Stadt deshalb erhebliche freiwillige Leistungen aufbringen, um die Finanzierung der Einrichtungen sicherzustellen. Betroffen von den Regelungen sind städtische Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Münchner Kitaförderung sowie entsprechend geförderte Eltern-Kind-Initiativen in ganz München.
Kritik an unzureichender Landesförderung
Langfristig soll die Kinderbetreuung in München qualitativ hochwertig und verlässlich bleiben, ohne Familien finanziell zu überfordern. Die dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) erklärte: „Münchner Eltern müssen nicht befürchten, dass ihre Kindergartenbeiträge zum Jahreswechsel plötzlich um 100 Euro steigen.“ Gleichzeitig bleibe die Finanzierung der Kinderbetreuung durch den Freistaat unzureichend, so Dietl weiter. Stadtschulrat Florian Kraus betonte, die zusätzlichen Mittel aus der BayKiBiG-Reform reichten bei Weitem nicht aus, um die gestiegenen Betriebskosten aufzufangen, weshalb eine stärkere finanzielle Beteiligung des Freistaats notwendig sei. (Quelle: Landeshauptstadt München)