Klingbeils Steuerpaket beschlossen: Was sich bei Kindergeld, Minijobs und Spitzensteuersatz jetzt ändert
Stand: 07.09.2026, 13:30 Uhr
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Die geplante Steuerreform hebt die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent an. Gleichzeitig sind mehr Kindergeld, ein höherer Grundfreibetrag und höhere Sätze für Spitzeneinkommen vorgesehen.
Die Bundesregierung hat ihre Steuerreform im Kabinett beschlossen. Wie t-online.de berichtet, soll das Paket 2027 und 2028 in zwei Stufen in Kraft treten. Geplant sind Entlastungen für Bürger und Familien, höhere Belastungen für hohe Einkommen sowie Kürzungen oder das Streichen mehrerer Steuervergünstigungen. Für Verbraucher besonders relevant ist der Mix aus mehr Kindergeld, einem höheren steuerlichen Grundfreibetrag und neuen Regeln bei Minijobs.
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Gerade bei geringfügiger Beschäftigung kann die Reform indirekt den Nettolohn berühren, obwohl Beschäftigte nach bisherigem Stand weiterhin in der Regel keine Steuern zahlen sollen.

Kindergeld, Grundfreibetrag und neuer Schwellenwert ab 70.600 Euro
Zum Paket gehört eine Erhöhung des Kindergelds. Auch der steuerliche Grundfreibetrag soll steigen. Dieser Betrag markiert die Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuern fällig werden. Beim Spitzensteuersatz ist ebenfalls eine Änderung vorgesehen: Die 42 Prozent sollen ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 70.600 Euro greifen. Für viele Haushalte bedeutet das vor allem eine Verschiebung bei den steuerlichen Belastungen. Parallel dazu setzt die Koalition stärker auf Gegenfinanzierung bei oberen Einkommensgruppen und auf Einschnitte bei bisherigen Vergünstigungen.
Bis zu 47 Prozent ab 280.000 Euro Jahreseinkommen
Hohe Einkommen sollen künftig stärker besteuert werden. Vorgesehen ist neben der bereits geltenden Reichensteuer eine zweite zusätzliche Stufe ab 2027. Jahreseinkommen über 280.000 Euro sollen dann mit bis zu 47 Prozent besteuert werden statt bisher mit 45 Prozent. Damit verknüpft die Reform Entlastungen bei unteren und mittleren Einkommen mit höheren Sätzen an der Spitze. Für die Einordnung im Alltag ist aber ein anderer Punkt besonders relevant: die Änderung bei Minijobs. Dort geht es nicht um den Steuersatz auf das Einkommen der Beschäftigten selbst, sondern um die pauschale Abgabe auf diese Beschäftigungsform.
Pauschalsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent
Bei Minijobs soll die Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent steigen. Diese Abgabe zahlen Arbeitgeber für geringfügige Beschäftigung. Nach dem Gesetzentwurf sollen Minijobber selbst zunächst weiterhin in der Regel keine Steuern zahlen. Allerdings können Arbeitgeber die Pauschalsteuer schon heute auf Arbeitnehmer abwälzen. In solchen Fällen würde die höhere Abgabe am Ende doch bei den Beschäftigten ankommen. Für Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten steigen zugleich die Kosten. Das betrifft vor allem Bereiche, in denen flexible und kurze Einsatzzeiten im Betriebsalltag eine große Rolle spielen.
Dehoga warnt vor weiteren Belastungen für sieben Millionen Minijobber
Kritik kommt aus der Wirtschaft. Laut t-online.de hatte der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga die Pläne bereits nach dem Koalitionsbeschluss im Juli beanstandet. „Unbeantwortet bleibt die Frage, ob Minijobs durch zusätzliche Sozialabgaben noch weiter belastet werden. Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt“, hieß es vom Verband. Hinzu kommt eine offene Debatte über Sozialabgaben: Die Rentenkommission der Bundesregierung hat empfohlen, dass Minijobber künftig Beiträge zahlen sollen. Die Entscheidung darüber soll Teil der Rentenreform im Herbst 2026 sein. Im Raum steht damit eine zusätzliche Belastung für sieben Millionen Menschen.