Klingbeils Steuerreform: Familien sparen Hunderte Euro – Gutverdiener zahlen mehr


Stand: 02.09.2026, 08:25 Uhr

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Die Bundesregierung will Millionen Steuerzahler ab 2027 entlasten. Familien sollen besonders profitieren. Wer mehr bekommt – und wer künftig stärker zahlen muss.

München – Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch den Entwurf für die Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg bringen. Millionen Haushalte in Deutschland sollen die Änderungen ab 2027 direkt im Geldbeutel spüren. Entlastet werden sollen vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern. In voller Wirkung ab 2028 soll das Reformpaket die Steuerzahler um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (r., SPD) will mit seiner Einkommensteuerreform vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (r., SPD) will mit seiner Einkommensteuerreform vor allem Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. © Kay Nietfeld/dpa

Die Grundzüge hatten CDU, CSU und SPD bereits Anfang Juli vereinbart. Klingbeil sagte damals, die Menschen sollten „in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach angesichts der angespannten Staatsfinanzen von einem „großen Sprung“. Die Entlastungen sollen in zwei Stufen 2027 und 2028 umgesetzt werden.

Grundfreibetrag steigt – Spitzensteuersatz greift später

Kernstück der Reform ist eine Anhebung des Grundfreibetrags. Er sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Ab 2027 soll er auf 12.564 Euro steigen, 2028 dann auf 12.900 Euro.

Auch die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird verschoben. Für Alleinstehende greift er derzeit ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Künftig soll die Schwelle bei 70.600 Euro liegen. Gleichzeitig wird der Steuertarif im Einkommensbereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht.

Beschäftigte sollen zudem vom höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag profitieren. Er steigt von derzeit 1.230 auf 1.430 Euro. Bis zu diesem Betrag können Arbeitnehmer Werbungskosten wie beispielsweise Fahrtkosten pauschal steuerlich geltend machen, ohne einzelne Ausgaben nachweisen zu müssen.

Verbesserungen sind auch für Beschäftigte vorgesehen, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn für die Berechnung steuerfreier Sonn- und Feiertagszuschläge soll von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen.

Kindergeld steigt bis 2028 auf 272 Euro

Besonders Familien sollen von der Reform profitieren. Das Kindergeld liegt derzeit bei 259 Euro pro Monat und Kind. 2027 soll es auf 267 Euro steigen, 2028 auf 272 Euro.

Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: von derzeit 9.756 Euro auf zunächst 10.056 Euro und anschließend auf 10.236 Euro.

Nach Berechnungen des Finanzministeriums können die Entlastungen für Familien dadurch mehrere Hundert Euro im Jahr erreichen. Ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit jeweils 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern könnte 2028 rund 632 Euro mehr im Jahr zur Verfügung haben.

Bei einem Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit jeweils 3.200 Euro brutto und zwei Kindern wären es rund 642 Euro. Eine Lehrerin und ein Ingenieur mit jeweils 5.000 Euro brutto und zwei Kindern könnten zusammen rund 678 Euro entlastet werden.

Bis zu 678 Euro Entlastung für Familien

Auch Alleinerziehende sollen profitieren. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern käme nach der Modellrechnung des Finanzministeriums auf rund 468 Euro Entlastung im Jahr. Bei einer alleinerziehenden Erzieherin mit 3.200 Euro brutto wären es etwa 471 Euro.

Deutlich geringer fällt der Effekt bei Steuerzahlern ohne Kinder aus. Für einen alleinstehenden Ingenieur mit 5.000 Euro brutto im Monat rechnet das Finanzministerium mit einer Entlastung von etwa 192 Euro im Jahr.

Bei den Zahlen handelt es sich allerdings um Modellrechnungen. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass die Berechnungen auf den derzeitigen Sozialversicherungsbeiträgen beruhen und deshalb vorläufig sind.

Höhere Steuern für hohe Einkommen

Die Entlastungen sollen teilweise durch höhere Belastungen an anderer Stelle finanziert werden. Dazu wird die sogenannte Reichensteuer umgebaut. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Derzeit liegt die Schwelle bei 277.826 Euro.

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro soll der Steuersatz zudem auf 47 Prozent steigen. Klingbeil spricht dabei von einer „Superreichensteuer“. Steuerrechtlich handelt es sich allerdings nicht um eine eigenständige Steuer, sondern um eine zusätzliche Tarifstufe der Einkommensteuer.

Weitere Gegenfinanzierungsmaßnahmen betreffen unter anderem Minijobs. Der Pauschalsteuersatz soll dort von zwei auf fünf Prozent steigen. Zudem wird die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen reduziert. Künftig sollen nur noch 15 statt 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten von der Steuer abgezogen werden können. Der maximale Steuervorteil sinkt damit von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.

Auch die staatliche Förderbank KfW soll einen Beitrag leisten. In den Jahren 2027 und 2028 sollen jeweils 500 Millionen Euro aus ihren Gewinnen für den Bundeshaushalt genutzt werden.

Streit um die kalte Progression

Kritik kommt nicht nur aus Verbänden und Wirtschaft, sondern inzwischen auch aus der Bundesregierung selbst. Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Wirtschaftsministerium hält die Entlastungen für nicht weitgehend genug. Es fordert insbesondere einen vollständigen Ausgleich der sogenannten kalten Progression.

Dabei geht es um den Effekt, dass Steuerzahler nach inflationsbedingten Lohnerhöhungen einen größeren Teil ihres Einkommens an den Staat abführen können, obwohl ihre Kaufkraft real kaum gestiegen ist. Klingbeils Reform gleicht diesen Effekt nicht vollständig aus.

Das Wirtschaftsministerium will dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen. Klingbeil reagierte auf die Kritik ungehalten und warnte vor einer „Opposition in der Regierung“.

Bundesrat muss der Steuerreform zustimmen

Mit einem Kabinettsbeschluss wäre die Reform noch längst nicht endgültig beschlossen. Anschließend müssen Bundestag und Bundesrat über das Gesetz beraten.

Die Zustimmung der Länder ist besonders wichtig, weil die Einnahmen aus der Einkommensteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden. Bund und Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent, die Kommunen 15 Prozent.

Mehrere Länder hatten deshalb bereits vor den Steuerausfällen gewarnt. Die Koalition hat zugesagt, einen Teil der Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen auszugleichen. Ziel bleibt, dass die ersten Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und die Reform ab 2028 ihre volle Entlastungswirkung entfaltet. (Bundesfinanzministerium, dpa) (mare)