Koalitionskrach um Steuerreform: Neue Details aus Klingbeil-Entwurf – Union reagiert entsetzt
Stand: 09.08.2026, 16:08 Uhr
Kommentare
Klingbeils Finanzministerium hat einen Entwurf für eine Steuerreform vorgelegt. Die Union spricht von „Wortbruch“ und fehlenden Entlastungen.
Berlin – Die Union hat den Referententwurf zur Steuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) kritisiert. Der CDU-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, warf dem Finanzminister in der Bild am Sonntag vor: „Klingbeil bricht sein Wort, von den ohnehin dürftigen 10 Milliarden Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig.“ Er sagte weiter: „Die fleißige Mitte Deutschlands wartet dringend auf echte Entlastung.“ Peters kritisierte, man könne sich das „Blockadeverhalten durch die SPD“ nicht leisten – „weder wirtschaftlich noch politisch“.

Der Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Steuerreform wurde vom Finanzministerium im Auftrag der Bundesregierung entwickelt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Lars Klingbeil hatten Anfang Juli eine Einkommensteuerreform vereinbart. Mit dieser sollten kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, entlastet werden. Insgesamt sollen die Entlastungen zehn Milliarden Euro betragen. Nun liegt der Entwurf vor.
Auf Grundlage dieses Entwurfs hatten zuletzt einige Medien berichtet, dass das Finanzministerium die geplanten Steuersenkungen noch einmal zurechtgestutzt habe. Nach Informationen der Zeit sind diese Berichte jedoch nicht korrekt. Sie hätten sich fälschlicherweise auf die 2028 entstehenden Entlastungen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro bezogen und die Entlastungen aus 2027 nicht einbezogen – was einen Fehlbetrag von mehr als der Hälfte ergibt. 2027 sollen die Entlastungen 5,6 Milliarden Euro betragen.
Union kritisiert Klingbeils Steuerreform: Vereine leisten „unverzichtbaren Beitrag für das Miteinander“
In der Union sorgt jedoch noch eine andere Sache für Kritik: die Besteuerung von Vereinen. Klingbeil will die Freibeträge für große Vereine kürzen. Damit sind Vereine gemeint, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, also etwa Wirtschaftsverbände und Profisportvereine. Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. So zitiert ntv aus dem Referentenentwurf. Einnahmen bis 1000 Euro blieben damit steuerfrei, sobald dieser Betrag jedoch überschritten wird, würden die gesamten Einnahmen steuerpflichtig.
Für CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ist dies das falsche Signal. Er sagte der Bild am Sonntag: „Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Miteinander in unserem Land.“ Wer Steuerfreibeträge für Vereine senken wolle, setze an der falschen Stelle an und treffe diejenigen, die oft keine finanziellen Rücklagen hätten. „Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig und unentgeltlich. Dieses Engagement wollen wir stärken“, betonte Hoffmann. Der Finanzminister müsse hier nacharbeiten.
Das steht im Referentenentwurf des Finanzministeriums für die Steuerreform
Der Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht laut ntv und Zeit vor, kleine und mittlere Einkommen durch zwei große Stellschrauben zu entlasten:
- Der Grundfreibetrag soll bis zum 1. Januar 2028 von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro steigen. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, ab dem das Einkommen überhaupt erst versteuert werden muss. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag soll steigen.
- Das Kindergeld soll im kommenden Jahr um acht Euro und 2028 noch einmal um fünf Euro im Monat steigen. Aktuell beträgt das Kindergeld 259 Euro. Auch der Freibetrag für Kinder steigt.
Der entstehende Fehlbetrag soll laut den Berichten bei Topverdienern wieder eingenommen werden. Mehr Menschen sollen in Zukunft eine Reichensteuer zahlen. Das funktioniert über eine Senkung der Einkommensschwelle und die Einführung eines Spitzensteuersatzes. Die Reichensteuer von 45 Prozent soll bald ab 250.000 Euro beginnen, statt wie bisher ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro soll dann ein Spitzensteuersatz von 47 Prozent folgen. Das entspricht etwa einem Monatseinkommen von 23.333 Euro.
Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Der nun vorliegende Referentenentwurf ist die Grundlage für weitere Verhandlungen in der Regierungskoalition. Inhaltlich kann sich also noch einiges ändern. (Quellen: ntv, Zeit, Bundesfinanzministerium, Stern) (cdz)