CSD-Anschlag: Experte sieht fatale Fehler im System – und zählt viel mehr Gefährder als das BKA
Stand: 28.07.2026, 18:22 Uhr
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Der Anschlag von Abdul B. auf den Berliner CSD wirft gleich mehrere Fragen auf. Kriminal-Professor Matzdorf fordert nun drei dringende Maßnahmen, um künftig ein solches Szenario zu verhindern.
München – Eine tote Frau, 29 verletzte Besucherinnen und Besucher. Und ein den Behörden bekannter Gefährder. Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin richtet sich der Blick zunehmend auf die Frage, wie Sicherheitsbehörden und Justiz mit potenziellen Terroristen umgehen sollten. Kriminalwissenschaftler Professor Christian Matzdorf war Gutachter im Bundestagsausschuss zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2026. Im Gespräch mit dem Münchner Merkur von Ippen.Media stellt er Maßnahmen der Justiz infrage, sieht deutlich mehr Gefährder als das BKA und hat drei Forderungen.

Matzdorf fehlen zum einen „Rechtsgrundlagen, die der Realität Rechnung tragen. Zweitens müssen die Behörden technisch überhaupt in die Lage versetzt werden, zeitgemäße Maßnahmen wie Online-Observationen und technisch basierte Überwachung zu treffen“. Und drittens: „Es braucht genügend Fachpersonal, um dies zu gewährleisten.“ Nur so ließe sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, solche Taten zu verhindern.
CSD-Anschlag in Berlin: Matzdorf sieht fatale Fehler im Justizsystem
Im Fall Abdul B. wurde die Risikoeinschätzung allerdings trotz vorhandener Mittel offenbar zu früh herabgestuft, während die Justiz eine vorgesehene Präventionsmaßnahme nicht rechtzeitig umsetzte. Der 21-Jährige stand unter Beobachtung des LKA, eine Überwachungskamera filmte ihn sogar wenige Minuten vor der Tat vor seiner Wohnung, wie Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zeigen. Die engmaschige Beobachtung war jedoch rund zehn Tage zuvor zurückgefahren worden, weil er sich unauffällig verhalten hatte. Ein von der Justiz angeordnetes Ausstiegsprogramm, Teil seiner Bewährungsauflagen, hatte zum Tatzeitpunkt noch nicht einmal begonnen, wie Table.Media berichtet.
Abdul B. hatte zweimal versucht, Deutschland zu verlassen, um sich dem IS anzuschließen. Nach einer Festnahme im November 2025 saß er in Untersuchungshaft, bis seine Jugendstrafe im Mai 2026 auf Vorbewährung ausgesetzt wurde. Lesen Sie hier das Merkur-Interview mit dem Terrorexperten Hans-Jakob Schindler über die Überwachung der Gefährder.
Matzdorf ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er attestiert den Veranstaltern ein „tragfähiges Schutzkonzept“ und lobt Polizei und Ermittler für „die Bewältigung des Anschlagsszenarios und die Fahndungsmaßnahmen bis hin zum Zugriff“. Er sieht allerdings fatale Fehler im Justizsystem. „Hier muss die Entscheidung durch die Justiz, den Fall nach Jugendstrafrecht zu betrachten und trotz der Volljährigkeit und der Schwere des Tatvorwurfs, vor einem Amtsgericht zu verhandeln, Gegenstand einer kritischen Diskussion sein. Abdul B. war wegen einer schweren Straftat, hier ging es um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, angeklagt.“ Derartige Fälle werden üblicherweise vor einem Landgericht – oder bei Übernahme durch die Generalbundesanwaltschaft wie beispielsweise im Fall Anis Amri – in deren Zuständigkeit angeklagt und verhandelt, nicht vor einem Amtsgericht.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten als „reifeverzögert“ eingestuft – eine Begründung, die angesichts seiner fortgesetzten Radikalisierung nun kritisch hinterfragt wird. Matzdorf fordert, „dass die Gesetze aber auch deren Auslegungen im Jugendstrafrecht grundsätzlich auf den Prüfstand gehören“, damit Einzelfallentscheidungen künftig nachvollziehbarer werden. Der Gedanke dahinter ist Resozialisierung und Unterstützung bei der Persönlichkeitsbildung. Gängige Praxis der Justiz ist es daher, dass auch ältere Personen noch nach Jugendstrafrecht behandelt werden können. Im Fall Abdul B. ein fataler Irrtum.
Matzdorf bringt neue Zahl der Gefährder ins Spiel
Nun gehe es um die Aufarbeitung und da gehört wohl weit mehr dazu, als mit dem Finger auf das Justizsystem zu zeigen. „Wenn wir als Gesellschaft die Freiheitsrechte stärker betonen als den Schutz der Bevölkerung vor schwerwiegenden Straftaten, dann muss auch klar sein, dass wir solche Vorfälle einkalkulieren müssen“, ist sich Matzdorf sicher und verweist auf zahlreiche potenzielle Gefährder, die sich derzeit „unter dem Radar der Behörden bewegen können“. Dabei nennt der Professor eine weitaus höhere Anzahl an Gefährdern in Deutschland als das Bundeskriminalamt.
„Wir sprechen von 450 bis 2.000 bekannten Gefährdern in Deutschland und einem Umfeld in fünfstelliger Höhe – je nach Lesart und Kategorisierung“, sagt Matzdorf. Wie das BKA auf Anfrage mitteilt, liegt die Zahl mit etwa 500 deutlich niedriger: Aktuell (Stand 1. Juli) führt es 410 Personen als islamistische Gefährder, hinzu kommen 65 im Bereich Rechtsextremismus und 17 im Bereich Linksextremismus sowie eine zu vernachlässigende Zahl aus sonstigen Bereichen.
Die nach solchen tragischen Ereignissen oft reflexartig geforderte Überwachung von Gefährdern bewertet der Experte als „schlichtweg faktisch unmöglich“. Ähnlich äußerte sich Terrorexperte Schindler. „Um eine Person rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche zu überwachen, benötigt man etwa 20 Einsatzkräfte. Diese Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.“ Geht es nach Matzdorf müsse es aber deutliche Verbesserungen bei der Strafverfolgung geben. Am Ende sei dies aber eine Entscheidung der Politik und damit letztlich des Votums der Wählerinnen und Wähler. (Agenturen, SZ.de, Table.Media, Interview Matzdorf) (mke)