Legendäre Form der Rente gibt es nur noch bis Ende 2026 – was Arbeitnehmer in NRW jetzt wissen sollten
Stand: 30.09.2026, 19:30 Uhr
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Die bekannte Riester-Rente steht vor dem Aus: Neuverträge nach altem Modell sind letztmalig bis 31. Dezember 2026 möglich – Arbeitnehmer in NRW sollten diese Frist jetzt beachten.
Hamm – Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form läuft aus: Wer noch einen neuen Vertrag mit der alten Fördersystematik abschließen will, muss das bis spätestens 31. Dezember 2026 tun. Der Bundesrat hatte bereits am 8. Mai 2026 einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) das seit 2002 bestehende Riester-Modell für alle Neuabschlüsse endgültig ab.
Für die Millionen bestehenden Riester-Sparerinnen und -Sparer in NRW ändert sich zunächst nichts: Wer vor dem 31. Dezember 2026 einen Vertrag abgeschlossen hat, genießt vollen Bestandsschutz – sowohl in der Ansparphase als auch später bei der Auszahlung. Die Verträge laufen zu den bisherigen Konditionen, Garantien und Förderregeln weiter, eine automatische Kündigung oder Umwandlung findet nicht statt.
Riester-Rente wird durch „Altersvorsorgedepot“ ersetzt
Ersetzt wird die Riester-Rente durch das neue „Altersvorsorgedepot“, das auf die bisher verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie verzichtet und dadurch deutlich höhere Investitionen in Aktien, ETFs und Fonds erlaubt. Wer weiterhin Sicherheit möchte, kann alternativ Garantieprodukte mit 80- oder 100-prozentigem Kapitalschutz wählen. Auch bei der Auszahlung wird es flexibler: Statt der bisher zwingenden lebenslangen Leibrente ist künftig ein befristeter Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich.
Auch die staatliche Förderung wird neu geregelt: Der Mindesteigenbeitrag für Neuverträge steigt auf 120 Euro pro Jahr, dafür klettert die maximale Grundzulage von bisher 175 auf bis zu 540 Euro jährlich. Neu ist zudem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige, und erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke die Förderung nutzen – bislang war sie im Kern sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Beamten vorbehalten.
Die Verbraucherzentrale NRW rät auf wa.de-Nachfrage ausdrücklich davon ab, sich jetzt zu überstürzten Vertragsabschlüssen drängen zu lassen: Konkrete Produkte, Tarife und das geplante staatliche Standarddepot liegen frühestens im Laufe des Jahres 2027 vor. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte ihn zunächst in Ruhe prüfen – etwa Kosten, Rendite und Restlaufzeit – bevor über einen Wechsel ins neue System entschieden wird, denn dabei entfällt rückwirkend die bisherige Kapitalgarantie.