Meinl-Reisinger trifft US-Außenminister Rubio am Dienstag


UNO-Sicherheitsrat

Meinl-Reisinger trifft US-Außenminister Rubio am Dienstag

Das Treffen sei ein "weiterer Vorbereitungsschritt" auf die österreichische Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat

Washington/Wien/New York – Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) reist am Dienstag in die USA, um dort ihren US-Amtskollegen Marco Rubio zu treffen. Hintergrund ist die im Jänner beginnende Mitgliedschaft Österreichs im UNO-Sicherheitsrat. Meinl-Reisinger hatte unmittelbar nach der Wahl Österreichs in das mächtigste UNO-Gremium angekündigt, den Kontakt zu den fünf ständigen Ratsmitgliedern (USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich) suchen zu wollen.

Zwei Personen schreiten in einem formellen Raum zwischen zwei Flaggen (der österreichischen und der US-amerikanischen) auf die Kamera zu. Im Hintergrund sind ein Kronleuchter, Türen und Bilder an den Wänden zu sehen.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger besuchte bereits 2025 ihren US-Amtskollegen Marco Rubio.

Die Reise sei "ein weiterer Vorbereitungsschritt auf Österreichs Sitz im UNO-Sicherheitsrat 2027/28", hieß es aus dem Außenministerium im Vorfeld der Reise. Bereits im Juni traf Meinl-Reisinger ihren chinesischen Amtskollegen Wang Yi in Peking. Mit Spannung wird erwartet, welche Form der Kontakt mit Russland haben wird. Meinl-Reisinger gilt als scharfe Kritikerin des russischen Angriffskriegs in der Ukraine.

Der Sicherheitsrat hat insgesamt 15 Mitglieder, doch geht ohne die "P5" kaum etwas. Die fünf Nuklearmächte können nämlich jeden Beschluss des Sicherheitsrates mit einem Veto verhindern. Weil in jedem bedeutenderen Konflikt eine oder mehrere der Vetomächte involviert sind, kann das mächtige UNO-Gremium seiner Aufgabe, den Frieden in der Welt zu wahren, nur eingeschränkt nachkommen.

Zugang zu UNO-Sicherheitsratsdokumenten

Bei der Wahl durch die UNO-Generalversammlung hatte sich Österreich in einem Dreierrennen um zwei Plätze überraschend klar gegen Deutschland durchgesetzt. In Vorbereitung auf die zweijährige Mitgliedschaft hat Österreich schon seit August Zugang zu allen Ratsdokumenten, ab Oktober dürfen österreichische Vertreter auch als Beobachter an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen. Der Ratsvorsitz wechselt monatlich. Im Juli 2027 wird Österreich diesen übernehmen.

Meinl-Reisinger will mit Rubio die bilaterale und transatlantische Zusammenarbeit, den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie den Iran besprechen. Sie hatte ihrem Amtskollegen bereits vor einem Jahr – im Juni 2025 – einen Besuch abgestattet. Rubio war seit seinem Amtsantritt im Jänner 2025 noch nicht in Wien. Er blieb im vergangenen November auch dem Jahrestreffen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Wien fern, ebenso wie sein russischer Amtskollege Lawrow.

USA-Skepsis

Das Treffen findet vor dem Hintergrund einer starken USA-Skepsis in Österreich statt. Im Juni nannte in einer Umfrage des Magazins "Der Pragmaticus" erstmals eine relative Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher die USA als größte Bedrohung für den Weltfrieden. 37 Prozent waren dieser Meinung, gefolgt von Russland mit 33 Prozent.

Meinl-Reisinger bekennt sich wie ihre Vorgänger zur Partnerschaft Österreichs mit den USA, scheut sich aber nicht vor Kritik an der Außenpolitik von US-Präsident Donald Trump. So kritisierte sie etwa die US-Militäraktion in Venezuela als nicht im Einklang mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbot stehend und wies auch die Annexionspläne gegenüber Grönland zurück. Den von Trump angezettelten Krieg gegen den Iran bezeichnete sie als "planlos". In einer Grundsatzrede im Mai ließ sie zugleich Interesse an einer engeren Partnerschaft der EU mit Kanada erkennen. "Auf der anderen Seite des Atlantiks liegen weit mehr Länder als die USA", betonte sie. (APA, 8.8.2026)

Forum: 12 Postings

Ihre Meinung zählt.

Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.