Mietendeckel, konkrete Berechnungen, Bußgelder: SPD-Vorstoß zu schärferen Mietregeln wird konkreter
Stand: 17.09.2026, 13:34 Uhr
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Zwei SPD-Abgeordnete fordern schärfere Regeln bei Indexmieten, möbliertem Wohnen und Kurzzeitvermietungen. Außerdem soll ein Paragraf des Wirtschaftsstrafgesetzes „scharfgestellt" werden.
Zu Beginn der Woche haben SPD-Linke im Bundestag ein Papier vorgelegt, in dem sie fordert, dass die eigene Partei wieder mehr Profil innerhalb der Koalition zeigt. Jetzt haben die SPD-Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge und Hakan Demir nachgelegt und konkrete Forderungen zur Wohnungspolitik formuliert. Wegge ist rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Demir Berichterstatter für das Mietrecht. Beide gehören zur Parteilinken.
SPD-Vorstoß zum Mietrecht: Schärfere Regeln sollen Mieterinnen und Mieter schützen
In einem Papier, das der Frankfurter Rundschau vorliegt, fordern die beiden Abgeordneten unter anderem schärfere Regelungen bei Indexmieten, möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietungen. „Indexmieten sind zu einem Preistreiber geworden“, schreiben Wegge und Demir.
Bei Indexmieten ist die Erhöhung der Miete automatisch an die allgemeine Teuerung der Verbraucherpreise gekoppelt. Steigt die Inflation, steigt auch die Miete. Das führe „zu unkontrollierbaren und unzumutbaren Mieterhöhungen“, schreiben Wegge und Demir. „Wir wollen deshalb Erhöhungen bei Indexmieten deutlich begrenzen.“ Genaue Zahlen enthält das Papier nicht.
Auch beim möblierten Wohnen sehen die beiden Abgeordneten Missbrauch. Diese Wohnungen würden zunehmend als „Möglichkeit zur Umgehung der Mietpreisbremse missbraucht“. Es bedarf daher einer Regelung, die Vermieter:innen „bundesweit zur gesonderten Ausweisung des Möblierungszuschlags sowie zur Offenlegung seiner konkreten Berechnung verpflichtet“. Zugleich soll die Höhe des Möblierungszuschlags begrenzt sein. Auch Kurzzeitvermietungen müssten besser reguliert werden. Den Ländern soll mit einer Öffnungsklausel ermöglicht werden, einen regionalen Mietendeckel einzuführen.
Bußgelder für Mietwucher: Regel existiert bereits, wird aber nur selten umgesetzt
Die SPD wird auch Mietwucher besser bekämpfen und dazu den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes „scharfstellen“. Dieser Paragraf soll Mieter:innen gegen zu hohe Mieten schützen. Wer eine Wohnung überteuert vermietet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden. In der Praxis wird dieser Paragraf nur selten angewendet, weil Mieter:innen nachweisen müssen, dass eine Zwangslage ausgenutzt wurde. Das ist im Einzelfall aber schwierig.
Carmen Wegge und Hakan Demir fordern zudem, dass auch Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig bußgeldbewehrt sein sollen.