Ab 2028: Millionen Autos in Deutschland verlieren ihren Notruf – Nachrüstung laut Experten „kaum darstellbar“


Stand: 19.07.2026, 06:19 Uhr

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Ab 2028 wird in Deutschland das 2G-Netz abgeschaltet. Der in Autos vorgeschriebene Notruf eCall funktioniert nicht mehr. Was bedeutet das für die HU? Wir haben nachgefragt.

München – Ein Auto kommt von der Straße ab, überschlägt sich, die Insassen sind bewusstlos. In solchen Momenten setzt heute automatisch der seit 2018 in Neuwagen verpflichtende eCall einen Notruf ab – Standort, Unfallzeit, Fahrtrichtung, alles landet binnen Sekunden bei der Leitstelle. Ab 2028 wird dieser vielleicht lebensrettende Anruf bei einem Unfall ausbleiben. Nicht, weil die Technik im Auto kaputt ist, sondern weil das Netz, über das sie funkt, abgeschaltet wird.

Notrufsystem eCall

Seit 2018 ist der sogenannte eCall in Neuwagen verpflichtend – doch ab 2028 wird die dafür nötige 2G-Mobilfunktechnik in Deutschland abgeschaltet. Dann wird das Rettungs-System in Millionen Fahrzeugen nicht mehr funktionieren. (Symbolbild) © Florian Streicher/dpa/O2 Telefónica

Telekom und Telefónica ziehen bis Ende 2028 den Stecker aus ihren 2G-Netzen, Vodafone ebenfalls – stellt aber für „kritische IoT-Anwendungen“ die 2G-Versorgung bis Ende 2030 sicher, auch für den eCall. Für Millionen Fahrzeuge in Deutschland bedeutet das: Der gesetzlich vorgeschriebene eCall verstummt – und zwar unabhängig davon, ob Hersteller, Werkstatt oder Fahrer irgendetwas falsch gemacht haben. Durch die Abschaltung der veralteten Technologie sollen Frequenzen für moderne 4G- und 5G-Mobilfunktechnologie frei werden. Das 3G-Netz wurde schon vor Jahren abgeschaltet.

eCall-Aus ab 2028: Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen

Über die Zahl der betroffenen Fahrzeuge in Deutschland gibt es unterschiedliche Meinungen. Der TÜV-Verband kommt in seiner Einschätzung auf rund 5,5 Millionen Fahrzeuge, bezogen ausschließlich auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die seit der verpflichtenden Einführung mit dem europaweit einheitlichen eCall ausgestattet wurden. Der ADAC hingegen beruft sich auf eigene Recherchen und spricht sogar von rund 16 Millionen Fahrzeugen. Und der Automobilclub weist auf ein weiteres Problem hin: Teils funktionieren auch Komfortfunktionen wie Fernöffnung, Standheizung oder Diebstahlortung über 2G-Technik. Auch diese wären bei einer Abschaltung hinfällig.

Nicht nur ältere Gebrauchtwagen vom eCall-Problem betroffen

Fest steht: Betroffen sind nicht nur viele Jahre alte Gebrauchtwagen. „Bis Ende 2025 war es gemäß Verordnung (EU) 2015/758 Pflicht, die 2G/3G-eCall-Technik in Fahrzeuge zu verbauen“, so eine Sprecherin des deutschen Automobilverbands VDA auf Anfrage des Münchner Merkur von Ippen.Media. Der ADAC dagegen erklärt auf Anfrage, dass „einige Hersteller bereits früher als gesetzlich erforderlich auf den 4G/5G-Standard umgestellt haben“. Wer auf Gebrauchtwagensuche gehe, müsse daher gut recherchieren.

Brückentechnologie: Aktuell nicht in Sicht

Die Nachfolgetechnologie NG eCall, die über 4G und 5G funkt, wird erst schrittweise verpflichtend: seit 1. Januar 2026 für neu in den Markt gebrachte Modelle, ab 2027 für alle neuen Pkw in der EU. Die 2G-Netze aber verschwinden bereits ab 2028. Zwischen dem Ende der alten und der flächendeckenden Verfügbarkeit der neuen Technik klafft eine Lücke von vielen Jahren – eine Lücke, die von der bestehenden Fahrzeugflotte, die ja nicht über Nacht ausgetauscht wird, überbrückt werden muss. Nur: Eine Brückentechnologie gibt es bislang nicht.

Nachrüstung aktueller Mobilfunktechnik: Es gibt große Hürden

Bezüglich der Nachrüstmöglichkeit neuerer Mobilfunktechnik verweist der VDA auf eine „kürzlich vorgestellte Studie des wissenschaftlich-technischen Dienstes der EU-Kommission“. Diese komme zu dem Ergebnis, dass „mögliche Nachrüst- und Übergangslösungen mit erheblichen technischen, regulatorischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden“ seien. Und: Sie weise zudem darauf hin, dass flächendeckend verfügbare Aftermarket-Lösungen für die betroffene Bestandsflotte kurzfristig nicht zu erwarten seien. Der Automobil-Verband sieht eher Politik und Netzbetreiber in der Pflicht: „Eine kurzfristige, flächendeckende Nachrüstung von Millionen Bestandsfahrzeugen kann derzeit nicht als belastbarer Lösungsansatz betrachtet werden.“

TÜV-Verband: „Nachrüstungen durch Hersteller gelten als kaum praktikabel.“

Beim TÜV-Verband sieht man es ähnlich. „Langfristig braucht es europaweit abgestimmte Lösungen“, erklärt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, auf Anfrage. „Nachrüstungen durch Hersteller gelten als kaum praktikabel.“ Laut ADAC sind Hardware-Nachrüstungen von 2G auf moderne Standards wie 4G oder 5G „technisch aufwendig und wirtschaftlich kaum darstellbar“. Im Klartext: Mit der Abschaltung der 2G-Netze dürfte die eCall-Notruf-Funktion in nahezu jedem betroffenen Fahrzeug wegfallen.

Funktionsloser eCall: Problem für die Hauptuntersuchung oder nicht?

Neben der fehlenden Möglichkeit, Hilfe zu alarmieren, kommt auf die vom eCall-Aus Betroffenen aber noch ein anderes Problem zu: die Hauptuntersuchung. Denn ein nicht funktionierendes eCall-System ist eigentlich ein erheblicher Mangel. Und das würde verhindern, dass man die HU besteht und die TÜV-Plakette erhält. Doch wird es auch so kommen? „Fällt die Funktion allerdings ausschließlich durch die Abschaltung der Mobilfunknetze weg, liegt dies außerhalb des Einflussbereichs von Fahrzeughalter und Hersteller – und sollte daher aus unserer Sicht nicht als erheblicher Mangel bewertet werden“, sagt Richard Goebelt vom TÜV-Verband. Schränkt aber ein: „Die Klassifizierung der Mängel obliegt jedoch dem Verordnungsgeber."

Kraftfahrt-Bundesamt: „Die Hauptuntersuchung kann dennoch bestanden werden“

Der VDA wiederum verweist bezüglich der HU aufs Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dort heißt es auf der Website: „Auch bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird ein eCall-System, welches auf Grund fehlender Infrastruktur nicht mehr funktioniert, nicht bemängelt werden; die Hauptuntersuchung kann dennoch bestanden werden.“

2G-Abschaltung: ADAC appelliert an die Mobilfunkbetreiber

Der ADAC erklärt, man setze sich auf europäischer Ebene für eine Gesetzesänderung ein, damit ein funktionsloses eCall-System auf 2G-Basis bei der Hauptuntersuchung nicht als Mangel eingestuft wird, der zur Verweigerung der Prüfplakette führen würde. „Zudem sollten die Mobilfunkbetreiber dafür Sorge tragen, dass die 2G-Netze so lange in Betrieb bleiben, wie eine signifikante Zahl an Fahrzeugen mit älterem eCall-System am Straßenverkehr teilnimmt“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage.

An der Hauptuntersuchung sollten also Fahrzeuge mit nicht mehr funktionierendem eCall (aufgrund der 2G-Abschaltung) – Stand jetzt – wohl nicht scheitern. Die Leidtragenden der Abschaltung dürften Autofahrer sein, die bei einem Unfall nicht mehr vom automatischen Notruf profitieren. Obwohl sie ihr Auto einst mit dieser Technik gekauft haben. (Quellen: eigene Recherche) (sop)