Sachsen-Anhalt: Muss die Landtagswahl wegen Verstößen im Wahlkampf wiederholt werden?>


Ulrich Siegmund steht im Wahlkampf auf einer Bühne

AUDIO: Sachsen-Anhalt: Neuwahl wegen unlauterer Wahlkampf-Finanzierung? (6 Min)

Mögliche Verstöße im Wahlkampf

Stand: 02.10.2026 19:39 Uhr

Die AfD hat die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt deutlich gewonnen. Doch es gibt Zweifel daran, ob bei der Finanzierung des Wahlkampfs alles korrekt gelaufen ist. Einige Staatsrechtler halten deshalb eine Anfechtung der Wahl für möglich. Fabian Michl, Juraprofessor an der Universität Freiburg für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht, im Interview.

von MDR SACHSEN-ANHALT

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Warum ist die Finanzierung eines Wahlkampfs eigentlich so wichtig, dass daran letztlich die Gültigkeit einer ganzen Wahl hängen kann?

Verfassungsrechtler Fabian Michl: Die Wahlkampffinanzierung ist natürlich ganz wesentlich für die Chancen der Parteien im Wahlkampf. Je mehr Ressourcen und finanzielle Ressourcen ich zur Verfügung habe als Partei, die ich im Wahlkampf einsetzen kann, desto besser sind meine Werbechancen und auch der Eindruck, den ich möglicherweise auf die potenziellen Wählerinnen und Wähler mache.

Das Problem, das wir diskutieren, berührt den Punkt, woher diese Mittel kommen. Das heißt also, wer eigentlich faktisch den Wahlkampf finanziert. Und da gibt es eine klare Regel: Diese Mittel müssen von der Partei selbst kommen, die kann sie eingenommen haben durch Spenden oder staatliche Parteienfinanzierung, aber jedenfalls nicht von einer Fraktion, die sozusagen von der Partei zu trennen ist, weil sie eine Aufgabe im Parlament erfüllt und nicht mit der Partei gleichzusetzen ist, die im Wahlkampf steht. Auch wenn natürlich die Fraktionsmitglieder auch Parteimitglieder sind und dementsprechend es personelle Überschneidungen gibt.

Ein Wähler wirft seinen gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne in einem Wahllokal

Und wenn eine Partei jetzt dagegen verstößt? Also nehmen wir mal an, da seien Gelder geflossen von der AfD-Fraktion in diesen Wahlkampf, ist dann tatsächlich die Legitimität des ganzen Wahlergebnisses gefährdet?

Es ist jedenfalls die Fehlerfreiheit der Wahl gefährdet, denn man muss feststellen, dass Fraktionsmittel, das steht in Sachsen-Anhalt auch ausdrücklich im Fraktionsgesetz, nur für Zwecke der Fraktion und nicht eben der Partei eingesetzt werden dürfen. Der Wahlkampf ist ein Parteizweck. Das heißt jedenfalls, es würde gegen das Fraktionsgesetz verstoßen sein, wenn unsere Annahme stimmt.

Es würde wahrscheinlich auch gegen das Parteiengesetz verstoßen sein, weil es eine unzulässige Spende an die Partei wäre. Und das Ganze wäre zugleich ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz der Chancengleichheit der Parteien, der sich unmittelbar aus der Verfassung ergibt. Ein solcher Verstoß ist wiederum unstreitig ein sogenannter Wahlfehler. Und ein Wahlfehler kann zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden.

Ein Mann hängt ein Wahlplakat auf.

Kommen wir zur juristischen Frage: Wie sehen das deutsche Gerichte bisher? Ist schonmal eine Wahl in Deutschland wegen unlauterer Wahlkampffinanzierung für ungültig erklärt worden?

Es mag das auf der landesrechtlichen Ebene geben, da überblicke ich tatsächlich nicht die 70 Jahre Rechtsprechung, die wir da haben. Auf der Bundesebene gibt es eine relativ aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, indem eine entsprechende Wahlprüfungsbeschwerde zurückgewiesen wurde. Wenn ich mich recht erinnere, ging es damals um den Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern und das Bundesverfassungsgericht hat in dem Fall durchaus einen Wahlfehler für möglich gehalten. Dass ein Wahlfehler vorliegt, bedeutet jedoch nicht, dass wir auch schon zu einer ungültigen Erklärung der Wahl kommen.

Es gibt nämlich noch eine zweite wichtige Voraussetzung im Wahlprüfungsverfahren, die wir Juristen die Mandatsrelevanz nennen. Das bedeutet, der Wahlfehler muss sich zumindest möglicherweise auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben und damit auf die Zusammensetzung des Landtags. Und diese potenzielle Kausalität, die ist im Fall von Wahlkampfrechtsverstößen viel schwieriger zu substanziieren, wie beispielsweise bei falsch ausgezählten Stimmzetteln, wo man am Ende ja nachzählen kann.

Hans-Thomas Tillschneider mit Micro auf der Bühne

Man müsste also eine Art von Betrachtung anstellen, ob eben diese Wahlkampfveranstaltungen dazu geführt haben können, dass sich mehr Wähler für die AfD ausgesprochen haben. Und das ist sicherlich sehr anspruchsvoll vor einem Verfassungsgericht, das darüber ja wahrscheinlich in letzter Situation entscheiden würde. Das ist das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt. Und da ist mir kein Fall bekannt, der das jedenfalls für rechtswidrige Fraktionsfinanzierung von Wahlkämpfen bislang angenommen hätte, schlicht weil es eben aber auch noch nicht in so großem Stil vorgekommen ist, wie er jetzt jedenfalls in unseren Diskussionen unterstellt wird.

Bis wann kann die Landtagswahl angefochten werden?

Ein Einspruch gegen die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt muss von Wahlberechtigten spätestens einen Monat nach der amtlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Ministerialblatt beim Landtag von Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Bei der diesjährigen Landtagswahl wurde das endgültige Wahlergebnis am 22. September bekanntgegeben.

Das klingt hochkompliziert. Würden Sie mir zustimmen, wenn ich den Schluss daraus ziehe, zunächst mal zu beweisen, dass der Wahlkampf rechtswidrig finanziert wurde und dann darüber zu entscheiden, ob eine Wahl wiederholt werden muss – das würde Jahre dauern, bis dahin ist diese Legislaturperiode schon wieder vorüber.

In erster Instanz ist der Landtag für die Wahlprüfung zuständig. Das bedeutet, zuerst muss es einen Einspruch geben und dann muss der Wahlprüfungsausschuss des Landtags überhaupt erst mal den Sachverhalt ermitteln. Auf Bundesebene dauern diese Verfahren im Parlament sehr lange, teilweise auch überlange. Und danach gibt es immer noch die Rechtsschutzmöglichkeit, also der sogenannten Wahlprüfungsbeschwerde, in diesem Fall jetzt zum Landesverfassungsgericht, das dann wieder einige Zeit in Anspruch nehmen würde.

Landtag Magdeburg

Ob man jetzt die ganze Wahlperiode dafür bräuchte, die ist ja immerhin fünf Jahre, das würde ich jetzt nicht annehmen, aber jedenfalls wird man nicht übermorgen Gewissheit in der Sache haben. Das heißt also, aus meiner Sicht, eine nicht völlig aussichtslose Wahlprüfung würde diesen Landtag, so wie er jetzt dann konstituiert wird, durchaus mit einem gewissen Risiko belasten, dass er nicht rechtskonform zusammengeht.

Die Fragen stellte Hanno Griess

MDR (Hanno Griess, Marius Rudolph)