Das gilt jetzt für Zigaretten und Vapes im Supermarkt – Ministerium „hat ein Chaos angerichtet“
Nach Tabaksteuer-Desaster: Das gilt jetzt für Zigaretten und Vapes im Supermarkt
Stand: 24.10.2026, 19:59 Uhr
Ein Fehler im Gesetz ließ die höheren Tabaksteuersätze zu früh gelten. Was jetzt für Zigaretten und Vapes im Supermarkt gilt und was für die Preise bedeutet.
München – Wer in diesen Tagen an der Supermarktkasse seine Schachtel Zigaretten kauft, zahlt den gewohnten Preis. Nach dem Wortlaut des Gesetzes müsste sie seit Mittwoch jedoch fast zwölf Euro kosten. Ursache ist ein Fehler bei der Veröffentlichung des Gesetzes aus dem Bundesfinanzministerium.

Das novellierte Tabaksteuergesetz wurde am Dienstag veröffentlicht. Darin stand, dass es nicht wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, sondern bereits am Mittwoch, dem 21. Oktober 2026.
Tabaksteuer-Panne: Zigaretten auf dem Papier plötzlich fast 12 Euro teuer
Die Folge: Auf dem Papier galten schlagartig Steuersätze, die eigentlich erst 2030 greifen sollten. Bei Zigaretten bedeutet das einen Sprung von rund acht auf fast zwölf Euro pro Schachtel. Hersteller hätten ihre Produktion eigentlich einstellen müssen, weil es für die neuen Tarife keine passenden Steuerzeichen gibt – also jene Banderolen, mit denen die Steuer entrichtet wird.
Dabei hatte der Bundestag die Erhöhung erst im Sommer mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD beschlossen. Sie sollte Zigaretten, Feinschnitt und auch Vapes schrittweise über mehrere Jahre verteuern und dem Bund Milliarden einbringen.
Für Raucherinnen und Raucher gibt es vorerst Entwarnung. Nach Informationen von bild.de hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Zoll angewiesen, weiterhin die alten Steuersätze anzuwenden. An den Zigarettenpreisen soll sich demnach bis zum Jahresende nichts ändern. Aus Branchenkreisen heißt es, die Tabakunternehmen würden ihre Ware weiterhin mit den alten Sätzen versteuert ausliefern.
Für Supermärkte, Tankstellen und Kioske heißt das: Die Regale bleiben gefüllt, die Preise stabil. Dauerhaft ist die Lage damit allerdings nicht geklärt – eine Weisung des Ministers ersetzt keine saubere gesetzliche Grundlage. Wie und wann der Fehler formal korrigiert wird, ist offen.
Vapes: Formal ohne Steuersatz
Anders stellt sich die Lage bei E-Zigaretten und Liquids dar. Im neuen Gesetz ist der Steuertarif für diese „Substitute für Tabakwaren“ erst ab 2027 geregelt. Für 2026 steht dort schlicht kein Satz.
„Das neue Gesetz hat das alte Gesetz verfrüht ersetzt, und im neuen Gesetz steht für 2026 kein Steuersatz für Vaping-Liquids – nach dem Wortlaut des Gesetzes sind sie damit jetzt steuerfrei“, sagt Dustin Dahlmann vom Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Bis Ende 2026 würde demnach keine Steuer erhoben. Zuletzt lag die Liquidsteuer bei 0,32 Euro pro Milliliter, bis 2030 soll sie laut Gesetz auf 0,44 Euro steigen.
Für Verbraucher dürfte das trotzdem keine Folgen haben. Billiger wird es voraussichtlich nicht: „Wir raten niemandem, jetzt Produkte ohne Steuer zu verkaufen“, so Dahlmann. Die Branche fürchtet Rechtsunsicherheit, etwa bei Lagerware und der Frage, wer welche Steuer schuldet.
Die Branche kritisiert das Vorgehen scharf. „Das Finanzministerium hat ein Chaos angerichtet und muss es jetzt sofort beseitigen“, kritisiert BfTG-Chef Dahlmann. Betroffen sind neben Zigaretten und Liquids auch Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren, Zigarillos sowie Pfeifen- und Wasserpfeifentabak. Quellen: dpa, bundestag.de, bild.de (bk)