Brisantes Nord-Stream-Urteil: „In großen Teilen hing Entscheidung über 580 Millionen Euro an einzigem Wort“


Niederlage für Nord Stream AG: „Entscheidung über 580 Millionen Euro hing an einem einzigen Wort“

Stand: 27.07.2026, 13:12 Uhr

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Waren die Ostsee-Pipeline-Explosionen 2022 direkte Folge des Ukraine-Kriegs oder „nur“ Sabotage? Die Richterin urteilte zugunsten der Versicherer.

London – Am Londoner Commercial Court ist ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines gefallen. Die im schweizerischen Zug ansässige Nord Stream AG hatte im Februar 2024 von den Versicherern Lloyd‘s und Arch Reparaturkosten von mehr als 580 Millionen Euro eingeklagt – erhält das Geld allerdings nicht.

Nord-Stream-2-Gasleck

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beschädigt. (Archivbild) © -/Danish Defence Command/dpa

Zu diesem Urteil gelangte Richterin Clare Moulder am Commercial Court, wo häufig große Wirtschaftsstreitigkeiten ausgetragen werden. Moulder zufolge wurden die Schäden an den Pipelines infolge des Krieges verursacht, wodurch sie unter die Kriegsausschlussklausel der Versicherungspolicen fallen. Die Nord Stream AG bleibt auf ihren Kosten sitzen. Ob und wann die Pipelines wieder in Betrieb gehen, steht in den Sternen. Ab Ende 2027 ist der Import von russischem Gas nicht mehr erlaubt.

Pipeline-Explosionen: Wort „indirekt“ kostet Nord Stream AG 580 Millionen Euro

Entscheidend bei der Urteilsfindung war dabei offenbar einzig das Wort „indirekt“. „In großen Teilen hing die Entscheidung über 580 Millionen Euro an einem einzigen Wort“, sagte Özlem Gürses, eine der weltweit führenden Expertinnen für See- und Rückversicherungsrecht, dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

Diesen Begriff legte Moulder weit aus: Wer auch immer den Anschlag verübt habe – der Krieg sei ein wesentlicher Grund dafür gewesen. Selbst wenn eine ukrainische Gruppe weitgehend auf eigene Faust gehandelt hätte, wäre es ohne den russischen Überfall auf die Ukraine nach Moulder‘s Überzeugung nicht dazu gekommen.

Im Verfahren mussten vorwiegend die Fragen geklärt werden, ob die Explosionen eine Folge des Ukraine-Kriegs waren, es sich „nur“ um Sabotage handelte, und wer dafür haftet. Im Mittelpunkt stand dabei die Ausschlussklausel in den Versicherungsverträgen, die Schäden ausschließt, die „direkt oder indirekt durch Krieg verursacht wurden, infolge eines Krieges eintraten oder als Folge eines Krieges entstanden“. Zudem wird darin die „Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum durch oder auf Anordnung einer Regierung oder öffentlichen Institution“ genannt.

Gericht folgt Argumentation der Versicherer

Die Nord Stream AG argumentierte, die Klausel bilde einen zusammenhängenden, eng auszulegenden Ausschluss. Krieg als Anlass für die Sprengung reiche nicht aus. Nur wenn eine Regierung die Sprengung explizit als kriegerische Handlung angeordnet hätte, greife sie. Die Versicherer Lloyd‘s & Arch führten an, dass die Klausel zwei voneinander unabhängige Voraussetzungen beinhaltet.

In ihrer Argumentation stützten sie sich unter anderem auf einen Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs vom Dezember 2025, der eine staatliche Beteiligung für wahrscheinlich hielt. Wer für die Anschläge verantwortlich ist, ist nach wie vor ungeklärt. Seit Ende November 2025 sitzt der mutmaßliche Drahtzieher Serhij K. in Deutschland in Untersuchungshaft. (Quellen: Energies Media, Der Spiegel) (mt)