„Kultur des Schweigens“: Nur jede fünfte Stellenanzeige nennt das Gehalt – In diesen Branchen hakt es besonders
Nur jede fünfte Stellenanzeige nennt das Gehalt – und Deutschland bremst Besserung aus
Stand: 14.07.2026, 13:16 Uhr
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Oft ist nicht klar, wie viel Gehalt für einen Beruf gezahlt wird. Das begünstigt den Gender-Pay-Gap – Deutschland verschläft die Reform.
Frankfurt am Main – Die EU will den Jobmarkt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer transparenter gestalten. Helfen soll dabei die sogenannte EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Löhne und Gehälter für Mitarbeitende bereits in der Stellenausschreibung mitzuteilen. Laut der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln sollen damit Lohndiskriminierungen zwischen Frauen und Männern aufgedeckt, künftige Diskriminierungen verhindert und alte ausgebessert werden.

Eigentlich hätte die Bundesregierung die Regelung bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht überführen sollen. Doch bislang liegt kein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Und ohne die gesetzlichen Vorgaben bewegt sich am Arbeitsmarkt im Hinblick auf Gehaltstransparenz wenig. Wie wenig, zeigt eine Erhebung des HR-Softwareanbieters Lucca. Die repräsentative Analyse von rund 149.160 untersuchten Stellenanzeigen aus dem Jobportal der Bundesagentur für Arbeit zeigt: Nur etwa ein Fünftel macht bereits bei der Ausschreibung konkrete Gehaltsangaben. Die Unterschiede in den Branchen sind teils groß.
Gehaltstransparenz in Deutschland – Analyse zeigt teils große Unterschiede bei Jobangeboten auf
Laut Lucca-Analyse finden sich die meisten Transparenzangaben bei privaten Arbeitsvermittlungen. Dort würden in 54,4 Prozent aller Fälle Angaben über Löhne und Gehälter gemacht. Ein ähnlich hoher Wert (52,2 Prozent) sei in der Zeitarbeit zu beobachten. Reinigungs-, Sicherheits- und Reparaturdienstleistungen befinden sich mit 32,7 Prozent auf dem dritten Platz der Erhebung. Mit größerem Abstand folgen laut Analyse Medien- und Informationsdienstleistungen (17,2 Prozent) und Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (14,4 Prozent).
Je höher die Gehälter, desto weniger Gehaltsangaben finden sich bei den Jobangeboten. Laut Lucca-Analyse würden nur in 4,8 Prozent aller Ausschreibungen für Manager- und Beraterjobs sowie für Fachpersonal im Rechts- und Steuerwesen Angaben über Gehälter gemacht. Diese Branchen bilden damit das absolute Schlusslicht in der Untersuchung. Ebenfalls schlecht stehen Luft- und Raumfahrttechnik (6,1 Prozent), der Einzel-, Groß- und Außenhandel (6,2 Prozent), der Bereich Konsum- und Gebrauchsgüter (7,3 Prozent) und der Fahrzeugbau (7,4 Prozent) dar.
„Dass bundesweit nur knapp jede fünfte Stellenausschreibung konkrete Gehaltsangaben enthält, ist im Jahr 2026 ein Alarmsignal“, sagt Marek Kraus, Country Manager Germany bei Lucca. „Besonders in den Chefetagen, aber auch in weiteren Positionen über eine Vielzahl von Branchen hinweg herrscht nach wie vor eine Kultur des Schweigens.“ Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könnte ein Umdenken bei der Gehaltstransparenz einen echten Vorteil bieten. „Transparenz ist kein lästiges Pflichtprogramm, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil sowie Ausdruck von Fairness und Wertschätzung.“
Städte zeigen große Unterschiede bei Lohntransparenz – Mittelstand sieht „Chance statt Bedrohung“
Auch bei den 20 größten Städten in Deutschland tut sich bei der Gehaltstransparenz ein starkes Gefälle auf. So liegt Wilhelmshaven mit einem Wert von 33,4 Prozent bei den Gehaltsangaben klar vorn. Die Städte im Vergleich:
| Stadt | Anteil der Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben (in Prozent) |
|---|---|
| Wilhelmshaven | 33,4 |
| Rheine | 31 |
| Oldenburg | 30,6 |
| Gera | 30,5 |
| Memmingen | 29 |
| Neubrandenburg | 28,8 |
| Bremen | 27,2 |
| Rostock | 27,1 |
| Ingolstadt | 26,9 |
| Berlin | 26,7 |
| Lübeck | 26,3 |
| Erfurt | 26,2 |
| Potsdam | 26 |
| Leipzig | 25,8 |
| Hamm | 25,8 |
| Bremerhaven | 25,8 |
| Darmstadt | 25,8 |
| Zwickau | 25,4 |
| Kempten | 25,1 |
| Ulm | 24,9 |
(Quellen: HR-Softwaredienstleister Lucca)
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands e. V. (BVMW) äußerte sich bereits im Februar 2026 zu den geplanten Änderungen. Mit Blick auf die Einführung einer strengeren Gehaltstransparenz in Deutschland schrieb der Interessensverband, dass die Neuerung „Chance statt Bedrohung“ sein werde. „Unternehmen, die faire Vergütungsstrukturen schaffen, positionieren sich als attraktive Arbeitgeber. Transparenz schafft Vertrauen – bei Mitarbeitenden und Bewerbenden“, schrieb der BVMW.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatte im November 2025 die schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland gefordert. Verdi-Vorsitzender Frank Werneke mahnte jedoch an: „Die Vorgaben dürfen nicht unter dem Deckmantel der Bürokratievermeidung verwässert werden.“ Gerade mit Blick auf die anhaltend hohe Lohnlücke zwischen Männern und Frauen forderte Verdi „endlich“ wirksame Maßnahmen. Dazu gehören laut Gewerkschaft auch Strafen bei Verstößen.
Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgebern bei Verstößen gegen Gehaltstransparenz blüht
Im EU-Entwurf wurden bereits einige Sanktionen vorgeschlagen. Laut IHK soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle eines Verstoßes möglich sein, rückwirkend Schadensersatz für mindestens die drei vergangenen Jahre einzufordern. Das beinhalte die Nachzahlung von Entgelten, nicht gezahlte Boni oder Karriereschritte aufgrund einer diskriminierenden Bezahlung.
Gerichten und Behörden soll zudem erlaubt werden, die Unterlassung von Verstößen gegen die Vorgaben anzuordnen. Bei Zuwiderhandeln seien Zwangsgelder möglich. Hinzu kommen mögliche Bußgelder. Wie genau die Sanktionen am Ende ausfallen, ist nicht abschließend geklärt. (Quellen: IHK Köln, Lucca, BVMW, Verdi) (nhi)