Pflegeheim-Chefin prellt 99-jährige Rentnerin um fast eine Million Euro – und kommt fast ungeschoren davon


Stand: 26.10.2026, 22:37 Uhr

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Eine stellvertretende Pflegeheim-Leiterin erschlich sich über sechs Jahre hinweg hunderttausende Euro von einer betagten Bewohnerin – und gab das Geld für Schönheits-OPs und Luxus aus.

Mold – Rebecca Louise Burwood arbeitete als stellvertretende Leiterin eines Seniorenheims in Mold, einer Kleinstadt in Nordwales. Zwischen 2017 und 2023 brachte sie eine Bewohnerin, die heute 99 Jahre wäre, dazu, ihr ein Haus im Wert von umgerechnet etwa 475.000 Euro zu überschreiben, wie die Zeitung Daily Mail berichtet. Dazu hob Burwood über fünf Jahre verteilt weitere 440.000 Euro vom Konto der Seniorin ab, insgesamt rund 900.000 Euro.

Eine Bewohnerin eines Pflegeheims wird von einer Pflegerin einen Gang entlang geschoben. (zu dpa: „Arbeit im Ausland - EU-Parlament stimmt für digitale Meldung“)

Eine Pflegerin soll eine Seniorin um ihre Ersparnisse gebracht haben. (Symbolbild) © Marijan Murat/dpa

Laut Daily Mail ging Burwood bereits 2018 mit einer Freundin zum Anwalt der Seniorin. Beide ließen sich eine Vorsorgevollmacht (Lasting Power of Attorney) ausstellen, ohne das Heim zu informieren. Die Frau, die nach einem Sturz hilflos war und keine Angehörigen hatte, war dem Gremium zufolge auch für soziale Kontakte auf Burwood angewiesen. Burwood habe das ausgenutzt und ihr gesagt, Ausflüge seien nur möglich, wenn sie Zugriff auf das Geld bekomme.

Rentnerin betrogen: Geld floss in Auto, Wohnmobil und Beauty-Eingriffe

Laut Daily Mail versprach Burwood der Frau unter anderem gemeinsame Ausflüge und kaufte dafür ein Auto sowie ein Wohnmobil. Außerdem ließ sie ihr eigenes Haus aufwendig erweitern und begründete das gegenüber der Bewohnerin damit, diese könne dort im Falle eines erneuten Corona-Lockdowns unterkommen. Einen Teil des Geldes verwendete sie für kosmetische Operationen.

Erst im März 2023 fiel der Bank auf, dass ungewöhnlich hohe Summen vom Konto der 99-Jährigen abgehoben wurden. Ermittler stellten fest, dass Burwood allein 160.000 Pfund in bar an Geldautomaten abgehoben hatte. Die Bank sperrte daraufhin das Konto.

Pflegerin drohte Seniorin in der Bank – Verfahren eingestellt

Als die Bank das Konto 2023 sperrte, ging die Pflegerin mit der Frau in die Filiale. Mitarbeiter hörten, wie sie drohte, sie nicht aus dem Heim zu holen, wenn sie das Geld nicht bekomme. Burwood bestritt die Vorwürfe teilweise. Die Frau habe sie gebeten, wöchentlich 250 bis 500 Pfund für wohltätige Zwecke abzuheben. Belege dafür gibt es nicht. Die Hauserweiterung war außerdem schon bezahlt, bevor der erste Lockdown angekündigt wurde.

Obwohl die Polizei Ermittlungen aufnahm, weigerte sich die Frau, Strafanzeige gegen ihre Betreuerin zu erstatten. Mangels Anzeige der Geschädigten wurde das Verfahren eingestellt. Die Seniorin sagte den Behörden, Burwood habe „aus ihren Fehlern gelernt“. Die Polizei stellte die Ermittlungen daraufhin ein. Immer wieder geraten Pflegebedürftige ins Visier von Betrügern.

Berufsverbot für Pflegerin: Seniorin um Vermögen gebracht

Das NMC (Nursing and Midwifery Council) sprach in einem berufsrechtlichen Verfahren gegen die Frau von „Manipulation und Zwang“ und von einem „anhaltenden, kalkulierten“ Vorgehen. Die Frau ist inzwischen gestorben. Ihr blieb nur noch Geld für 23 Monate Pflege. Danach hätte die Behörde einspringen müssen.

Das NMC hatte die Pflegerin aus dem Berufsregister gestrichen. Sie darf künftig nicht mehr als Pflegefachkraft arbeiten. Zu keinem Zeitpunkt hatte Burwood ihre Vorgesetzten über die finanziellen Transaktionen mit der Bewohnerin informiert. Der Gesamtschaden beläuft sich auf umgerechnet knapp 900.000 Euro.

Rechtslage: Warum ohne Anzeige trotzdem ermittelt werden darf

In England und Wales entscheidet nicht das Opfer, sondern die Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service), ob Anklage erhoben wird. Eine Strafanzeige ist formal nicht nötig. Dass das Verfahren eingestellt wurde, dürfte also vor allem an der schwierigen Beweislage liegen, wenn die Geschädigte nicht aussagen will.

Als Straftatbestand kommt vor allem „Fraud by abuse of position“ nach dem Fraud Act 2006 in Betracht. Er gilt für Personen in einer Vertrauensstellung und wird mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Zivilrechtlich könnte die Schenkung wegen „Undue Influence“ rückgängig gemacht werden, weil bei einem Abhängigkeitsverhältnis unzulässige Einflussnahme vermutet wird. Das Berufsverbot ist ein eigenes Verfahren vor der Aufsichtsstelle. Dort genügt eine geringere Beweisschwelle, weshalb die Streichung trotz des eingestellten Strafverfahrens möglich war.

Auch in solch einem Fall in Deutschland hätten die Ermittler ohne Anzeige weitermachen müssen. Betrug (§ 263 StGB) ist ein Offizialdelikt, der Strafrahmen reicht in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft. Bei Abhebungen ohne Wissen der Kundin kämen auch Diebstahl oder Unterschlagung in Frage, bei einer Vollmacht zusätzlich Untreue (§ 266 StGB). Eingestellt würde das Verfahren nur mangels hinreichenden Tatverdachts, etwa wenn das Opfer nicht aussagt und die Beweise nicht reichen. Zivilrechtlich ließe sich die Übertragung des Hauses als sittenwidrig (§ 138 BGB) oder wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten. Quellen: Daily Mail, cps.gov.uk, gesetze-im-internet.de (bk)