Vorsicht, Freelancer! Diese Vertragsfallen können Sie viel Geld kosten
Ratgeber
Weniger Papierkram, mehr Planungssicherheit: Ein Rahmenvertrag kann für Freelancer viele Vorteile haben. Doch bei Haftung, Vergütung und Kündigung lauern Risiken. Worauf Selbstständige achten sollten.
Wer als Freelancer regelmäßig für denselben Auftraggeber arbeitet, bekommt früher oder später womöglich einen Rahmenvertrag vorgelegt. Das kann praktisch sein: Statt bei jedem neuen Auftrag sämtliche Bedingungen auszuhandeln, regeln beide Seiten die Zusammenarbeit einmal grundsätzlich. Doch nicht jede Klausel ist für Selbstständige von Vorteil.
Ein Rahmenvertrag legt beispielsweise fest, zu welchen Konditionen künftige Aufträge abgewickelt werden. „Dazu zählen beispielsweise Stunden- oder Tagessatz, Haftung, Geheimhaltung oder etwa Nutzungsrechte“, erklärt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Was genau erledigt werden soll, bis wann und gegebenenfalls zu welchem Preis, wird anschließend im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt.
Rahmenvertrag: Müssen Freelancer jeden Auftrag annehmen?
Ein Rahmenvertrag verpflichtet den Auftraggeber nicht automatisch dazu, regelmäßig Aufträge zu vergeben. „Ein klassischer Rahmenvertrag bedeutet nicht automatisch, dass der Auftraggeber ein bestimmtes Auftragsvolumen vergeben muss“, erklärt Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott. Umgekehrt müssen Freelancer auch nicht jeden angebotenen Auftrag annehmen.
Allerdings können beide Seiten andere Vereinbarungen treffen: etwa ein Mindestauftragsvolumen oder eine bestimmte Verfügbarkeit. Hier ist Vorsicht geboten. „Problematisch kann eine weitgehende Verfügbarkeits- oder Exklusivitätsbindung für Freelancer sein, wenn gleichzeitig keinerlei Mindestauftragsvolumen vereinbart ist“, warnt Fuhlrott.
Weniger Bürokratie und bessere Planbarkeit
Ein wesentlicher Vorteil liegt im geringeren Verwaltungsaufwand. „Der größte Vorteil ist ein geringerer bürokratischer Aufwand“, sagt Lutz. Zahlungsbedingungen, Haftungsfragen oder Nutzungsrechte müssen nicht für jedes Projekt neu verhandelt werden.
Auch finanziell kann ein Rahmenvertrag Sicherheit bieten. „Sind ein Mindestvolumen sowie längerfristig verlässliche Konditionen vereinbart, ist eine bessere Umsatzplanung möglich“, erklärt Lutz.
Vorsicht bei Vergütung und Exklusivität
Doch die langfristige Bindung hat auch Nachteile. So kann sich ein Auftraggeber günstige Konditionen über einen längeren Zeitraum sichern. „Und in dem Fall kann der oder die Auftragnehmende eine höhere Vergütung nur schwierig durchsetzen“, sagt Lutz.
Auch Exklusivitätsklauseln und Wettbewerbsverbote können problematisch werden. Sie erschweren es Freelancern unter Umständen, für andere Kunden zu arbeiten. Ein weiteres Risiko: Im Vertrag werden bestimmte Verfügbarkeitszeiten reserviert, die der Auftraggeber später gar nicht nutzt.
Haftung: Wie teuer kann ein Fehler werden?
Besonders genau sollten Selbstständige die Haftungsregelungen prüfen. Entscheidend ist, für welche Schäden sie aufkommen müssen und bis zu welcher Höhe. „Eine wirtschaftlich kaum begrenzte Haftung kann außer Verhältnis zum Honorar des einzelnen Projekts stehen“, warnt Fuhlrott.
Lutz empfiehlt deshalb, die Haftung auf die Auftragssumme zu begrenzen, in jedem Fall aber auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Nutzungsrechte: Was darf der Auftraggeber verwenden?
Auch bei Nutzungsrechten lohnt sich ein genauer Blick. „Hier ist möglichst konkret zu regeln, welche Rechte übertragen werden“, erklärt Fuhlrott.
Wichtig ist laut Lutz insbesondere, dass Auftraggeber nicht automatisch Rechte an Vorlagen oder Methoden erhalten, die Freelancer gar nicht speziell für sie entwickelt haben. Schließlich benötigen Selbstständige solche Materialien möglicherweise auch für andere Kunden.
Wettbewerbsverbot: Wie weit darf die Bindung gehen?
Wer einen Rahmenvertrag mit Exklusivitätsklausel unterschreibt, sollte besonders auf deren Umfang und Dauer achten. „Wer für andere Auftraggeber kaum noch arbeiten darf, verliert einen wesentlichen Teil seiner unternehmerischen Freiheit“, erklärt Fuhlrott.
Lutz empfiehlt bei einer exklusiven Bindung: „Die Bindungsdauer nicht zu lange vereinbaren und auf einen garantierten Mindestumsatz achten.“
Geheimhaltung: Vorsicht bei Geldstrafen
Auch Geheimhaltungsklauseln gehören häufig zu einem Rahmenvertrag. Sie sollten allerdings nicht pauschaler formuliert sein als nötig. Aus dem Vertrag muss klar hervorgehen, welche Informationen vertraulich sind und wie lange die Geheimhaltungspflicht gilt.
Besonders kritisch sind mögliche Sanktionen. „Vorsicht bei der Vereinbarung von Geldstrafen“, sagt Lutz. Deshalb sollte eindeutig geregelt sein, welche Informationen geheim bleiben müssen und wann eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt.
Wie lange läuft ein Rahmenvertrag?
Eine allgemeine gesetzliche Standardlaufzeit für privatrechtliche Freelancer-Rahmenverträge gibt es nicht. „Möglich sind sowohl befristete als auch unbefristete Vereinbarungen“, erklärt Fuhlrott.
Mindestens ebenso wichtig wie die Laufzeit sind die Kündigungsbedingungen. „Ein Freelancer sollte daher nicht nur auf 'zwölf Monate Laufzeit' schauen, sondern auch darauf, ob sich der Vertrag automatisch verlängert und welche Kündigungsfristen gelten“, rät der Arbeitsrechtler.
Rahmenvertrag kündigen: Darauf kommt es an
Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist möglich. Bei befristeten Verträgen gibt es allerdings eine Besonderheit: „Bei einem befristeten Vertrag sollte man vor allem prüfen, ob überhaupt ein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen ist“, sagt Fuhlrott.
Außerdem sollte im Vertrag festgelegt sein, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss. Reicht eine E-Mail oder ist ein Brief erforderlich? Auch das sollten beide Seiten vorab klären.
Für schwerwiegende Fälle empfiehlt Lutz eine zusätzliche Regelung: „Eine außerordentliche Kündigung sollte vor allem bei Insolvenz und schweren Vertragsverletzungen wie etwa anhaltendem oder erheblichem Zahlungsverzug möglich sein“, sagt er. (dpa)
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