„Rente mit 63“ vor dem Aus? Was Experten raten und wobei sich SPD und Union bei Nachfolgeregelung einig sind


„Rente mit 63“ vor Abschaffung? Welche Modelle nun diskutiert werden und was Experten davon halten

Stand: 11.08.2026, 18:53 Uhr

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Die „Rente mit 63“ könnte bald der Vergangenheit angehören. Nun wird diskutiert, wie besonders einige Bevölkerungsgruppen geschützt werden können.

Berlin – Geht es nach der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission, ist die Zeit der sogenannten „Rente mit 63“ abgelaufen. Im Rahmen ihrer Empfehlungen für eine Rentenreform rieten die Experten zur Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte. Doch in der Politik und in Gewerkschaften regt sich Widerstand gegen solche Überlegungen.

Dachdecker auf einem Hausdach, Bauarbeiterhelm hängt vor Backsteinen

Ende für die „Rente mit 63“? Gerade Dachdecker werden oft als Beispiel für jene Erwerbstätige genannt, die nicht bis hohe Alter arbeiten können. © Benjamin Westhoff/Daniel Bockwoldt/dpa/Montage

Umso heftiger wird über mögliche Alternativen debattiert. Thüringens Sozialministerin Katharina Schenk bringt dabei laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) eine belastungsbezogene Schutzrente ins Spiel. Gemeint ist damit ein vereinfachter Zugang zur Rente, wenn Menschen im rentennahen Alter aus gesundheitlichen Gründen nachweislich ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Die SPD-Politikerin fordert, sich Gedanken zu machen, „wie wir diese Schutzrente wirklich an der Lebensrealität ausgestalten“.

„Rente mit 63“ vor Abschaffung: Gilt bald Härtefallregelung für Erwerbstätige in physisch anspruchsvollen Jobs?

Dabei müsse sich vor Augen gehalten werden, dass bislang gelte: „Wer körperlich hart arbeitet, nimmt Abschläge in Kauf.“ Sie plädiert dafür, den Anspruch anhand von wissenschaftlichen Indikatoren zu bemessen.

Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, unterstützt die sogenannte „Härtefallregelung“. Diese müsse klar formuliert werden. Er fordert in einem Facebook-Video Lösungen für „diejenigen, die hart malocht haben, die über Jahre Schichtarbeit gemacht haben, die in Berufen gewesen sind, in denen man nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten kann, weil man einfach körperlich geschafft ist“.

Zugleich befürwortet Wiese einen Vertrauensschutz. Denn viele Beschäftigte in der Metallindustrie oder in der chemischen Industrie hätten darauf gesetzt, dass sie diese Rentenregelung in einigen Jahren nutzen könnten.

Was kommt nach der „Rente mit 63“? Experte hält österreichische Regel für nicht praktikabel

Mit Thorsten Frei unterstrich auch ein Politiker des großen Koalitionspartners die Notwendigkeit einer sozialen Abfederung. Der neue Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagte den Medien der Funke Mediengruppe: „Eine Härtefallregelung bei der Abschaffung der ‚Rente mit 63‘ ist in jedem Fall angezeigt.“ Diskutiert werden müsse zudem eine Übergangsregelung.

Auch der Blick über die Staatsgrenzen wird bei der aktuellen Diskussion gewagt. So kommt auch die in Österreich etablierte Schwerarbeitspension auf den Tisch. Diese erlaubt einen Renteneintritt unter Umständen schon mit 60 Jahren – allerdings muss dafür nachgewiesen werden, dass die Person für einen bestimmten Zeitraum „unter körperlich und psychisch besonders belastenden Bedingungen gearbeitet haben“ muss, wie die Pensionsversicherung Österreich informiert.

Dirk Wiese (l.) steht an Rednerpult und spricht, Thorsten Frei steht und gestikuliert

Zwei Parteien, eine Meinung: Sowohl Dirk Wiese (l.), Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, als auch Thorsten Frei, Unions-Fraktionschef, plädieren bei der Abschaffung der „Rente mit 63“ für eine Härtefallregelung. © Jörg Carstensen/Kay Nietfeld/dpa

Martin Werding sieht dieses Modell jedoch aus zwei Gründen kritisch. Der 62-Jährige, Mitglied der sogenannten „Wirtschaftsweisen“ und der Alterssicherungskommission, warnte laut dem Tagesspiegel: „Insgesamt folgt Österreich damit einem veralteten Bild beruflicher Belastungen.“ Denn während psychische Beeinträchtigungen zunehmen würden, seien physisch anstrengende Berufe immer seltener.

Zudem hätte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keinerlei Informationen über die Berufe und Arbeitsbedingungen der Versicherten. Daher schlussfolgert er: „Sie könnte die österreichische Regelung gar nicht umsetzen.“

Nach der „Rente mit 63“: Experten würden Erwerbsminderungsrente aufwerten

In dem gleichen Artikel gibt der Rentenexperte Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zu bedenken, dass bei der Schwerarbeitspension in Österreich auch Abschläge anfallen würden. Diese seien demnach aber nur halb so groß wie in Deutschland.

Positiver sehen die beiden Fachmänner die Option, die Erwerbsminderungsrente aufzuwerten. Diese steht laut DRV jenen Personen zu, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Kann jemand noch ein paar Stunden täglich arbeiten, greift die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bevor die Leistung bewilligt werden kann, wird jedoch geprüft, inwiefern die Person ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann.

Geyer sieht bei diesem Ansatz „den Vorteil, dass er den Gesundheitszustand zum Maßstab macht“. Der DIW-Experte betont jedoch, dass die sehr harten Kriterien der Erwerbsminderungsrente gelockert werden müssten. Werding lobt in diesem Zusammenhang derweil die vielen Verbesserungen, „deren Wirkungen in den Daten zu Renteneintritten zum Teil noch gar nicht sichtbar sind“. Das betrifft etwa die Gesundheitschecks, die zu einer besseren Prävention beitragen sollen.

Der Wirtschaftsweise wagt auch eine Prognose, wie lange sich die Abschaffung der „Rente mit 63“ hinziehen könnte. „Zwei oder drei Jahre sollten reichen“, mutmaßt Werding. Bereits jetzt handelt es sich – wie nicht wenige Debatten-Teilnehmer feststellen – um eine Rente mit 64,5 Jahren. Denn das Renteneintrittsalter wird für die Jahrgänge 1953 bis 1963 schrittweise angehoben. Für alle ab 1964 geborenen Bürger ist damit eine Rente unter diesen Bedingungen frühestens mit 65 Jahren möglich. (Quellen: Empfehlungen der Alterssicherungskommission, Deutsche Presse-Agentur, Facebook, Funke Mediengruppe, Pensionsversicherung Österreich, Tagesspiegel, Deutsche Rentenversicherung) (mg)