Riester behalten oder wechseln? Diese drei Wege haben Sie ab 2027


Stand: 31.08.2026, 13:58 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Ihr Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Trotzdem kann ein Wechsel sinnvoll sein. Wir zeigen Ihnen die drei Wege und erklären, was dabei jeweils zu beachten ist.

München – Rund 16 Millionen Riester-Verträge gibt es in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für die private Altersvorsorge ein neues Fördersystem – und viele Sparer fragen sich, ob ihr alter Vertrag damit wertlos wird.

Content-Partnerschaft

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit €uro-Finanzwissen

Die Entwarnung vorweg: Sie müssen nichts tun. Es kann sich aber lohnen, etwas zu tun. Drei Wege stehen Ihnen offen, und sie unterscheiden sich deutlich in Aufwand und Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

Ihr Altvertrag ist geschützt

Der Gesetzgeber hat die Riester-Rente nicht abgeschafft, sondern eine neue Produktwelt daneben gestellt. Für alle Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, gilt deshalb Bestandsschutz: Sie laufen mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiter, als wäre nichts geschehen.

Zu sehen ist der Antrag auf Riesterrente und Geldmünzen.

Ihr Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz. Trotzdem kann ein Wechsel sinnvoll sein.  ©  IMAGO / suedraumfoto

Eine Kündigung ist also weder nötig noch sinnvoll. Wer kündigt, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – das gilt unverändert. Alle drei Wege, die wir Ihnen zeigen, kommen ohne Kündigung aus.

Weg 1: Alles so lassen, wie es ist

Der bequemste Weg ist auch der häufigste: Sie zahlen weiter ein wie bisher und bekommen weiter die alte Förderung – 175 Euro Grundzulage bei Zahlung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags, dazu die Kinderzulage nach altem Recht.

Sinnvoll ist das vor allem, wenn Ihr Vertrag eine hohe garantierte Verzinsung aus den Jahren vor 2010 mitbringt. Solche Konditionen bekommen Sie heute nirgends mehr. Prüfen Sie also zuerst, was in Ihrem Vertrag als Garantiezins steht, bevor Sie über einen Wechsel nachdenken.

Weg 2: Vertrag behalten, Förderung wechseln

Diese Variante dürfte für die meisten die interessanteste sein und ist zugleich die unbekannteste. Sie behalten Ihren bestehenden Vertrag samt allen Konditionen und erklären Ihrem Anbieter lediglich, dass Sie künftig nach der neuen Systematik gefördert werden möchten.

Der Reiz liegt auf der Hand: Statt starrer 175 Euro gibt es dann bis zu 540 Euro Grundzulage, die Kinderzulage steigt auf bis zu 300 Euro je Kind unabhängig vom Geburtsjahr, und der komplizierte Mindesteigenbeitrag entfällt. Wechselkosten fallen nicht an, weil der Vertrag derselbe bleibt.

Ob sich der Wechsel rechnet, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem bisherigen Beitrag ab. Wer bislang wenig einzahlt, profitiert besonders stark – die neue Zulage belohnt gerade kleine Beiträge.

Weg 3: In einen neuen Vertrag wechseln

Der dritte Weg ist der weitreichendste. Sie übertragen Ihr angespartes Kapital in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen. Die bisher erhaltene Förderung müssen Sie dabei nicht zurückzahlen.

Dabei stellt sich eine Grundsatzfrage: Depot oder Garantie? Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf jede Garantie und legt dafür in Fonds und ETFs an. Das Garantieprodukt sichert Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent Ihrer Einzahlungen zu, legt dafür aber vorsichtiger an.

Was der Wechsel kosten darf

Kosten entstehen an zwei Stellen – und beide sind ab 2027 nach oben begrenzt. Ihr bisheriger Anbieter darf für die Übertragung in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro berechnen. Ab dem sechsten Vertragsjahr ist der Wechsel bei ihm kostenfrei.

Den zweiten Posten übersehen viele: Auch der aufnehmende Anbieter darf für Einrichtung und Abwicklung der Übertragung einmalig bis zu 150 Euro verlangen. Bei einem jungen Vertrag können also beide Beträge zusammenkommen.

Ob ein Anbieter diesen Spielraum überhaupt ausschöpft, ist eine andere Frage. Scalable Capital etwa will Riester-Guthaben ab dem 1. Januar 2027 übernehmen, ohne dass Zulagen oder Steuervorteile zurückgefordert werden. Was dabei im Detail gilt, steht in unserem Test zum Scalable Capital Altersvorsorgedepot.

Lassen Sie sich beide Beträge vor der Unterschrift schriftlich nennen. Bei einem großen Bestandsguthaben fällt eine Pauschale kaum ins Gewicht – bei einem kleinen Vertrag kann sie den gesamten Vorteil aufzehren.

Der Punkt, den viele übersehen werden

Es gibt eine vierte Variante, die auf den ersten Blick nach dem Beste-aus-beiden-Welten-Weg aussieht: Sie stellen Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei, lassen ihn also ruhen, und schließen daneben einen neuen Vertrag ab. Das Recht, einen Vertrag ruhen zu lassen, muss Ihnen jeder zertifizierte Anbieter einräumen.

Dein €uro-Finanzwissen-Newsletter

Jeden Freitag: Kostenloser €uro-Finanzwissen-Newsletter mit allen wichtigen Themen für deine privaten Finanzen.

Zum Newsletter anmelden

Der Haken steht im Kleingedruckten der Reform: Mit dem Abschluss eines Neuvertrags wechseln Sie in die neue Fördersystematik – und der Bestandsschutz für den Altvertrag endet. Sie können also nicht den alten Vertrag nach altem Recht weiterlaufen lassen und parallel die neue Förderung mitnehmen.

Neben einem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge möglich. Die Entscheidung für das neue System fällt aber schon mit dem ersten davon.

Rürup lässt sich nicht mitnehmen

Wer statt Riester eine Basisrente bespart, umgangssprachlich Rürup-Rente, hat diese Wahl nicht. Eine Übertragung in einen Altersvorsorgevertrag ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Der Grund liegt in der Systematik: Die Basisrente gehört wie die gesetzliche Rente zur ersten Säule der Alterssicherung. Solche Verträge sind weder kündbar noch übertragbar noch kapitalisierbar. Ein Rürup-Vertrag schließt einen zusätzlichen neuen Altersvorsorgevertrag allerdings nicht aus.

Fazit: Erst rechnen, dann wechseln

Für die meisten Riester-Sparer dürfte Weg 2 die beste Wahl sein: Vertrag behalten, Förderung wechseln. Er kostet nichts, erhält bestehende Konditionen und bringt trotzdem die höhere Zulage.

Ein vollständiger Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Altvertrag teuer ist und keine attraktive Garantieverzinsung mitbringt. Bevor Sie unterschreiben, sollten drei Zahlen auf dem Tisch liegen: der Garantiezins Ihres Altvertrags, die Kosten des Neuvertrags und die Kosten des Wechsels selbst. Zeit dafür ist genug – vor Januar 2027 gibt es die neuen Verträge ohnehin nicht.