Rücklagen für Beamtenpensionen: Ein Bundesland schneidet klar am besten ab


Stand: 27.07.2026, 18:45 Uhr

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In den nächsten Jahren explodieren die Kosten für Beamtenpensionen. Für den Steuerzahler wird es teuer – auch weil einige Länder gar nicht vorsorgen.

München – Rente vs. Pension: Die staatliche Altersversorgung ist in Deutschland ein Zankapfel. Eine Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich, die Unterschiede zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpensionen anzugleichen. Vorschläge zu einer Annäherung macht die Rentenkommission sogar in ihrem aktuellen Bericht. Trotz großer Unterschiede haben die Leistungen eines gemeinsam: Sie kommen Staat, Ländern und Kommunen in der Zukunft teuer zu stehen.

Der Konflikt Rente vs. Pension beschäftigt viele Deutsche

Ehemalige Staatsbedienstete erhalten im Ruhestand im Mittel 3.416 Euro, gesetzliche Rentner rund 1.500 Euro. © IMAGO

Das liegt an der demografischen Entwicklung in Deutschland. Die Bevölkerung altert. Bei der Rente heißt das, dass immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Gleichzeitig steigen auch die Ausgaben bei den Pensionen, die aus dem laufenden Steueraufkommen bezahlt werden. Experten rechnen mit einer Pensionslast, die in die Billionen geht. Zur Einordnung: Laut einer Schätzung von Welt lagen 2025 sämtliche Kosten für den Beamtenapparat bei 242 Milliarden Euro.

Nicht jedes Bundesland bildet Rücklagen für steigende Beamtenpensionen

Im aktuellen Versorgungsbericht der Bundesregierung heißt es, dass die Ausgaben für den Bund von 6,8 Milliarden Euro in 2023 auf 25,4 Milliarden Euro im Jahr 2060 steigen werden. Für sämtliche Versorgungsleistungen für Beamte – also Bund, Länder und Kommunen – errechnete die Stiftung Marktwirtschaft 2023 bis 2060 jährliche Kosten in Höhe von 120 Milliarden Euro. Im Jahrzehnt bis 2020 lagen sie bei 75 Milliarden Euro.

Um die Leistung auch künftig stemmen zu können, richteten einige Bundesländer Versorgungsrücklagen ein. Doch die Handhabung unterscheidet sich teils deutlich. Seit Ende der 1990er Jahre bauten Bund und Länder schrittweise Kapitalrücklagen auf. Das beschlossene Versorgungsrücklagegesetz verpflichtete sie dazu. Es war aber nur bis zur Föderalismusreform 2006 bindend.

Seitdem entscheidet jedes Land selbst, wie es Rücklagen für Pensionen aufbaut. Wie die Zeitschrift für Versicherungswesen 2022 schrieb, lagen die Rücklagen von Bund und Ländern zum damaligen Zeitpunkt bei 82 Milliarden Euro. 2024 lagen die Pensionsausgaben bei rund 57 Milliarden Euro im Jahr. Der Betrag deckt nur einen Bruchteil der künftigen Verpflichtungen ab. Die Stiftung Marktwirtschaft rechnet vor, dass Bund und Länder jährlich 38,6 Mrd. € einzahlen müssten, um die Last bis 2049 vollständig zu decken.

Sachsen sorgt am konsequentesten für Beamtenpensionen vor

Bundesweit ist die Vorsorgesituation sehr uneinheitlich. Rheinland-Pfalz legt aktuell gar nichts zurück. Niedersachsen führt seit 2010 nichts mehr zu und hat bestehende Rücklagen aufgebraucht. Thüringen und Bremen entnehmen seit 2027 Mittel – auch, um Haushaltslöcher zu stopfen. Schleswig-Holstein hat einen Pensionsfonds, zweckentfremdete ebenfalls 300 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen nutzt seinen Pensionsfonds auch gerne für den Haushalt.

Sachsen-Anhalt investiert die Versorgung zu 34 Prozent in Aktien, zahlt aber nicht mehr ein. Baden-Württemberg und Hessen investieren mit dem Bund in einen neuen Spezialfonds. Bayern zahlt einen Teil der Haushaltsmittel in einen Pensionsfonds, der ebenfalls in Aktien investiert. Im Sommer 2025 war der Topf laut BR mit 4,6 Milliarden Euro gefüllt. Sachsen lobte die Zeitschrift für Versicherungswesen 2022 als Land, das am konsequentesten Rücklagen bildet. (Quellen: Zeitschrift für Versicherungswesen, BR, Versorgungsbericht der Bundesregierung, Welt) (mt)