Russisches Haus in Berlin: schließen oder belassen?


Anfang August ist bekannt geworden, dass die französischen Behörden das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin mit möglichen Aktivitäten russischer Geheimdienste in Verbindung bringen. Die Einrichtung im Zentrum der deutschen Hauptstadt ist Teil der staatlichen Kulturagentur Rossotrudnitschestwo, die seit 2022 unter EU-Sanktionen steht. Sie wurden aufgrund von Russlands Krieg gegen die gesamte Ukraine verhängt.

"Angesichts des Vorgehens gegen deutsche Kulturmittel und Organisationen überprüft die Bundesregierung umfassend und kontinuierlich die völkervertragsrechtliche Grundlage des Russischen Hauses", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Giese, am 10. August auf einer Pressekonferenz in Berlin. Auf eine Frage der DW zu den künftigen Aktivitäten der Organisation angesichts der Sanktionen gegen Rossotrudnitschestwo betonte er, dass zwischen Deutschland und Russland zwei bilaterale Abkommen zu Liegenschaftsangelegenheiten bestünden, die nicht ohne Weiteres aufgehoben werden könnten. "Es ist sozusagen ein Abkommen, das sowohl die Verfügung über das Russische Haus hier in Berlin regelt als auch über das Goethe-Institut, das wir in Moskau betreiben." Jedes Vorgehen gegen das eine hätte auch unmittelbare Folgen in Bezug auf das andere.

Immunität des Russischen Hauses

Die Arbeit des Russischen Hauses ist durch ein Abkommen aus dem Jahr 2013 zwischen den Regierungen Russlands und Deutschlands über die Standorte des Russischen Hauses in Berlin und des Goethe-Instituts in Moskau geregelt. Es hat eine Laufzeit von 99 Jahren und verpflichtet beide Staaten vertraglich, unter anderem die Grundsteuer für das jeweilige Gebäude des Partnerlandes zu übernehmen.

Das Abkommen sieht auch vor, dass "die Gebäude und Gebäudekomplexe, soweit sie hoheitlichen Zwecken dienen, die Immunität von Vollstreckungsmaßnahmen genießen". Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei die Gebäudekomplexe zu veräußern oder Dritten gänzlich zur Nutzung zu überlassen.

Kulturabkommen zwischen Russland und Deutschland

Zwischen Moskau und Berlin besteht zudem das Regierungsabkommen über kulturelle Zusammenarbeit, das im Dezember 1992 unterzeichnet wurde und im Mai 1993 in Kraft trat. Es hat eine Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, es sei denn, eine der Parteien benachrichtigt die andere mindestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.

Blick auf den Eingang des Goethe-Instituts in Moskau
Das Goethe-Institut in MoskauBild: Federico Gambarini/dpa/picture alliance

Beide Abkommen - zu den Standorten des Russischen Hauses und des Goethe-Instituts sowie zur kulturellen Zusammenarbeit zwischen der Russland und Deutschland - sind auch noch im fünften Jahr von Russlands Krieg gegen die Ukraine in Kraft, während seit 2022 einige bilaterale Abkommen gekündigt wurden oder ihre Gültigkeit verloren haben. Dazu gehören ein Abkommen über militärisch-technische Zusammenarbeit (beendet im Juli 2025), ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (die wichtigsten Bestimmungen wurden von Russland im August 2023 ausgesetzt) ​​sowie eine Reihe europäischer Abkommen im Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft Russlands im Europarat.

Einschränkungen gegen das Goethe-Institut

Artikel 1 des Abkommens über die deutsch-russische kulturelle Zusammenarbeit besagt, dass die Vertragsparteien "staatliche, gesellschaftliche und andere Initiativen ermutigen und unterstützen, um eine umfassende kulturelle Zusammenarbeit und Partnerschaft auf allen Ebenen weiterzuentwickeln". In Artikel 2 wird die Absicht der Vertragsparteien bekräftigt, "allen interessierten Personen breiten Zugang zur Kultur, einschließlich der Kunst, der Literatur und der Geschichte des anderen Landes zu ermöglichen", und Artikel 14 sichert zu, dass die Vertragsparteien "die Gründung von kulturellen Einrichtungen der jeweils anderen Vertragspartei im Hoheitsgebiet ihrer Länder fördern und deren Tätigkeit erleichtern".

Die wichtigste deutsche Organisation, die sich für die deutsche Sprache im Ausland und die Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit einsetzt, ist das Goethe-Institut. In Russland musste es seine Arbeit bereits im Mai 2023 wegen Beschränkungen, die eine Reduzierung der Zahl deutscher Beamter in Russland vorsahen, stark zurückfahren. Einige Wochen zuvor wurden die Bankkonten des Goethe-Instituts in Russland auf Antrag der russischen Zentralbank gesperrt, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen das Russische Haus eröffnet und ihm Sanktionsbruch vorgeworfen hatte. Die Konten des russischen Kulturzentrums waren in dem Zusammenhang gesperrt worden.

Die digitalen Angebote des Goethe-Instituts, darunter Sprachkurse, sind jedoch weiterhin zugänglich, und die Bibliotheken der Niederlassungen in Moskau und St. Petersburg erhalten trotz logistischer Schwierigkeiten weiterhin aktuelle deutsche Literatur, wie Vertreter des Instituts der DW noch Anfang des Jahres versicherten. "Bislang wurden wir noch nicht mit staatlicher Zensur konfrontiert. Wir bemühen uns jedoch nach Kräften, die strengen gesetzlichen Vorschriften in angemessenem Umfang einzuhalten", so das Goethe-Institut.

DAAD eine "unerwünschte Organisation"

Artikel 5 des Abkommens besagt, dass "die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten Studenten, Doktoranden und Wissenschaftlern des anderen Landes Stipendien zur Ausbildung, zur Fortbildung und zu Forschungsarbeiten zur Verfügung stellen sowie bestrebt sein werden, die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zu erleichtern und die Bedingungen für den Aufenthalt im Gastland zu verbessern". Tatsächlich musste der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Mitte Februar 2026 seine Tätigkeit in Russland einstellen. Dies geschah, nachdem die russischen Behörden ihn zu einer "unerwünschten Organisation" erklärt hatten. Das hat zahlreiche Folgen.  

Ein DAAD-Banner bei Treffen internationaler Studierender
Ein DAAD-Banner bei Treffen internationaler StudierenderBild: Friso Gentsch/dpa/picture alliance

Für Studierende und Anwärter auf wissenschaftliche Grade, die sich bereits in Deutschland aufhalten, hat sich jedoch seitens des DAAD nichts geändert. Die Stipendien werden weiterhin unverändert vergeben, versichert die Organisation.

Direkte Kontakte faktisch unmöglich

Gemäß Artikel 9 des Kulturabkommens begrüßen die Vertragsparteien "direkte Kontakte zwischen gesellschaftlichen Gruppen und Vereinigungen, einschließlich Gewerkschaften, Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Künstlerverbänden, politischen, kulturellen und sonstigen Stiftungen". Allerdings wurden in den letzten Jahren mehrere deutsche Stiftungen in Russland als "unerwünschte Organisationen" eingestuft.

Als solche wurden nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung gebrandmarkt - allesamt Parteistiftungen, die vor dem Krieg in Russland tätig waren.

Im August 2025 wurde auch die deutsche Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft für "unerwünscht" erklärt. Sie wurde zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gegründet und war zunächst unter anderem für die Entschädigung von Zwangsarbeitern während des Zweiten Weltkriegs zuständig. Später unterstützte sie finanziell internationale humanitäre Hilfsprojekte. Im September letzten Jahres wurde auch Friede Allen als "unerwünscht" eingestuft. Der Verein hilft Geistlichen der Russischen Orthodoxen Kirche, die wegen ihrer öffentlichen Anti-Kriegshaltung vom Dienst suspendiert wurden oder anderweitig ihre Existenzgrundlage verloren haben.

Wer mit "unerwünschten Organisationen" zusammenarbeitet, dem drohen in Russland strafrechtliche Maßnahmen. Dies macht alle in den Abkommen vorgesehenen "direkten Kontakte" faktisch unmöglich. Auch die Deutsche Welle ist in Russland zur "unerwünschten Organisation" erklärt worden.

Adaption aus dem Russischen: Markian Ostaptschuk