Schäden durch KI: EU diskutiert neue Haftungsregeln


Wer haftet, wenn eine KI einen Schaden verursacht? In der EU werden die Gespräche hierzu anscheinend wieder aufgenommen. Wie Politico unter Berufung auf Insider berichtet, bereiten Abgeordnete einen entsprechenden Antrag für eine gesetzliche Regelung vor. Schon 2020 wurde in der EU über Gesetzesvorschläge hierfür diskutiert, der entsprechende Entwurf wurde dann aber vor knapp einem Jahr zurückgezogen, nachdem ihn ein Ausschuss als „verfrüht“ bewertet hatte.

In dem Antrag, der laut Politico von vier Abgeordneten getragen wird, gehe es darum, dass die KI-Firmen für die Schäden haftbar gemacht werden können, die ihre KIs auf unvorhergesehene Art und Weise herbeiführen. Konkret wollen die vier Abgeordneten die EU-Produkthaftungsregeln auf universell einsetzbare und Frontier-Modelle ausweiten, weil der AI Act dort aus ihrer Sicht eine Lücke lässt. Die im Dezember 2024 in Kraft getretene neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erfasst zwar ausdrücklich Software und KI-Systeme, greift aber nur bei fehlerhaften Produkten. Beispielsweise wenn ein KI-Modell sich aus seiner Trainingsumgebung herausarbeitet und eine reale Firma hackt.

Laut Politico fand der Aufruf Unterstützer bei Abgeordneten der Mitte-Rechts-Fraktion „Europäische Volkspartei“, der sozialdemokratischen Fraktion „S&D“ sowie der liberalen Fraktion „Renew Europe“.

Ähnlicher Gesetzentwurf scheiterte 2025

Die Erkenntnis, dass die Haftungsfrage bei KI-Schäden geklärt werden sollte, ist in der EU nicht neu. Schon 2020 hatte das EU-Parlament über dieses Thema debattiert und für den Entschließungsantrag des deutschen EU-Abgeordneten Axel Voss (Europäische Volkspartei, EVP) gestimmt, der die Entwicklung eines Gesetzes forderte, das diese Fragen klären sollte. Im September 2022 wurde dann ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorgelegt, die „AI Liability Directive“. Nach vielen Debatten sollte voraussichtlich im Januar 2026 eine Abstimmung über den Entwurf im zuständigen JURI-Ausschuss (Rechtsausschuss) und im Februar 2026 eine Abstimmung in der Plenarsitzung des Parlaments folgen.

Der für die Stellungnahme zu diesem Dossier zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) lehnte den Vorschlag im Mai 2025 jedoch ab. Er hielt die Verabschiedung eines solchen Gesetzes zum damaligen Zeitpunkt für verfrüht und unnötig. Er forderte den JURI-Ausschuss zudem auf, dem Parlament die Ablehnung des Vorschlags zu empfehlen.

Dazu kam es nicht mehr: Im Oktober 2025 zog die EU-Kommission den Vorschlag zurück, weil keine Einigung absehbar war.

(rie)