Landshut: Gericht weist Klage gegen Ex-Sparkassen-Manager im Goldmünzen-Fall ab
Das Amtsgericht Landau an der Isar hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen Manager der Sparkasse Niederbayern-Mitte abgelehnt. Das Amtsgericht wies die Eröffnung einer Gerichtsverhandlung ab, weil es laut Mitteilung keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten sah. Nach Auffassung des Gerichts reichen die vorliegenden Erkenntnisse nicht aus, um Anklage wegen Untreue, Urkundenfälschung und Diebstahls zur Hauptverhandlung zuzulassen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Es ist die nächste Volte in einem Fall, der weit über den Landkreis Dingolfing-Landau hinaus Aufsehen erregte. Im Zentrum steht die heute 100-jährige Sparkassenkundin Anna B. Sie warf ihrem langjährigen Kundenbetreuer vor, ihr 100 000 Euro sowie wertvolle Gold- und Silbermünzen in der Bank gestohlen zu haben. Der Mann streitet diese Vorwürfe bis heute ab. Eine interne Untersuchung der Sparkasse förderte jedoch zahlreiche Regelverstöße und Auffälligkeiten zutage. Die Sparkasse und der Kundenbetreuer zahlten der Frau anschließend jeweils 100 000 Euro. Letzterer jedoch ohne Schuldeingeständnis. Zusätzlich sollte Anna B. eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.
Dreimal hatte die Staatsanwaltschaft Landshut Ermittlungen aufgenommen, es kam zu Durchsuchungen in der Bank und bei dem Beschuldigten. Jedes Mal wurden die Ermittlungen eingestellt – und nach Beschwerden des Anwalts von Anna B., Bernhard Brunner, wieder aufgenommen. Bei der letzten Wiederaufnahme der Ermittlungen im Juni 2026 hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft, dass man nun einen entscheidenden Hinweis aus der Bevölkerung erhalten habe. Dieser habe, so die Staatsanwaltschaft damals, eine Neubewertung der bisherigen Indizien ermöglicht. Man habe die erforderliche Beweiskette schließen können. Das sah das Amtsgericht nun offenbar anders.
Die Staatsanwaltschaft hätte eine Woche lang Zeit gehabt, gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen. Aber laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut ist man dort zur Ansicht gekommen, dass eine Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
„Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens ist ein Schlag ins Gesicht für meine greise Mandantin und auch für mich persönlich niederschmetternd. Mein Vertrauen in die bayerische Justiz ist damit jedenfalls unwiederbringlich zerstört“, sagt Anwalt Brunner. Er habe nicht gedacht, dass es bei einem derartigen Fall – trotz Anklageerhebung und Bejahung eines hinreichenden Tatverdachts durch die Staatsanwaltschaft – in einem Rechtsstaat nicht einmal zu einer Verhandlung komme.