Neapel verbietet einen Monat lang den Alkohol-Verkauf ab Mitternacht – Bars droht der Lizenzentzug
Sperrstunde für Neapels Nachtleben: Alkohol-Verbot ab Mitternacht – Bars müssen schließen
Stand: 13.10.2026, 20:00 Uhr
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Neapel greift durch: Der Alkoholverkauf wird ab Mitternacht verboten, es gibt Zwangsschließungen für Bars und Restaurants. Bei Verstößen droht der Lizenzentzug.
Neapel – Neapels Bürgermeister Gaetano Manfredi hat eine Verordnung unterzeichnet, die die Öffnungszeiten von Gewerbebetrieben und die Abgabe von Getränken in den Stadtgebieten regelt, die besonders vom Nachtleben geprägt sind. Wie es in einer Mitteilung heißt, wurde die Maßnahme „gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 267/2000 (Tuel) und zur Umsetzung der vom Stadtrat mit Beschluss Nr. 92 vom 6. Juli 2026 verabschiedeten Leitlinien erlassen. Sie wurde notwendig, um die unternehmerische Freiheit mit dem grundlegenden Recht der Anwohner auf Gesundheit, Ruhe und Erholung in Einklang zu bringen“.
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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit Corriere della Sera.
Die Verordnung gilt vom 16. Oktober 2026 bis zum 16. November 2026 und „ist das Ergebnis eines umfassenden Anhörungs- und Konsultationsprozesses, an dem Anwohner, Gewerbetreibende und Branchenverbände beteiligt waren und der durch Erhebungen und Dienstberichte der operativen Einheiten der örtlichen Polizei ergänzt wurde“. Die Vorschriften gelten den Angaben zufolge für sämtliche Arten öffentlich zugänglicher Bewirtungsbetriebe sowie für „Einzelhandelsgeschäfte zur Nahversorgung, Handwerksbetriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen zubereiten, und Verkaufsautomaten in den ausgewiesenen Gebieten“.
Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke zum Mitnehmen sind täglich von 24 Uhr bis sechs Uhr des Folgetages verboten. Von Sonntag bis Donnerstag müssen die Betriebe spätestens um ein Uhr des Folgetages schließen, freitags spätestens um zwei Uhr des Folgetages und samstags spätestens um drei Uhr des Folgetages. Dabei gilt: „Die Aufräum- und Reinigungsarbeiten müssen zwingend bis zur angegebenen Schließzeit abgeschlossen sein“.
In diesen Stadtgebieten gelten die Einschränkungen
Die Einschränkungen gelten in folgenden Stadtgebieten: im Stadtbezirk I im Quadrilatero Baretti Chiaia, in der Via Santa Caterina a Chiaia, der Via Filangieri, auf der Piazza San Luigi und in der Via Francesco Petrarca; im Stadtbezirk II in den Quartieri Spagnoli, im Centro Storico Antico, in der Via Bellini, der Via Carlo Doria und der Via Micco Spadaro; im Stadtbezirk III in der Viale dei Pini und der Viale dei Tigli.
Im Stadtbezirk V gelten sie im Gebiet Vomero, auf der Piazza Luigi Vanvitelli, in der Via Alessandro Scarlatti, der Via E. Alvino (Abschnitt Scarlatti–Solimena), der Via G. Merliani (Abschnitt Cimarosa–Solimena), der Via Luca Giordano und der Via Aniello Falcone. Im Stadtbezirk X (Bagnoli/Fuorigrotta) gelten die Einschränkungen im Gebiet Bagnoli-Fuorigrotta sowie in der Via G.B. Marino, der Via Lepanto und der Via Cariteo.
Bußgelder und mögliche Aussetzung des Betriebs
Bei Verstößen ist eine Geldbuße von 25 bis 500 Euro vorgesehen. „Bei wiederholter Missachtung wird der Betrieb für einen bis 30 Tage ausgesetzt; in besonders schweren Fällen wird anschließend die Betriebsgenehmigung widerrufen. Die Stadtverwaltung wird die Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen regelmäßig überprüfen und behält sich vor, die Vorschriften am Ende der Erprobungsphase anzupassen oder zu verlängern.“