Deutsche Spezialeinheiten nutzten Flugzeug: Polizist zeigt ganze Dimension auf – „belegt akute Bedrohungslage“
Stand: 05.08.2026, 19:52 Uhr
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Eine Drohne samt Sprengsatz am Flughafen Leipzig/Halle schreckt Deutschland auf. Ein Polizist liefert eine heikle Verbindung zu Spezialeinheiten.
Schkeuditz – Noch müssen die Hintergründe zum Fund einer Drohne samt Sprengvorrichtung auf dem Flughafen Leipzig/Halle geklärt werden. Der Vorfall lässt jedoch die Alarmglocken schrillen. Gerade in Zeiten einer erhöhten Bedrohungslage, die der Öffentlichkeit einmal mehr vor Augen geführt wird. Die Welt berichtet, die Sicherheitsbehörden würden davon ausgehen, dass die Vorrichtung nur aus einem Grund nicht explodierte: weil der Zünder nicht funktionierte.

Hinzu kommt, dass das Flugobjekt in unmittelbarer Nähe zu einer Antonow-Maschine aus der Ukraine gefunden wurde, wie das Portal unter Berufung auf Sicherheitskreise schreibt. Die Airline hatte ihre Flotte nach Beginn des Ukraine-Kriegs nach Sachsen verlegt, um die Riesenflieger vor russischen Angriffen in Sicherheit zu bringen. Zuvor war das größte Frachtflugzeug der Welt, die Antonow An-225, auf ihrer Heimatbasis in Kiew bei Kämpfen zerstört worden.
Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle: „Vorfall belegt die akute Bedrohungslage“
Daran musste Heiko Teggatz aber wohl nicht in erster Linie denken, als er vom Drohnen-Fund hörte. Für den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft handelt es sich um ein Warnsignal, das die Sicherheitsbehörden direkt betrifft. Denn die Antonow-Maschinen würden auch regelmäßig von deutschen Spezialeinheiten genutzt, erklärte er der Welt. Etwa, wenn schweres Material wie Hubschrauber in ausländische Einsatzgebiete verlegt werden muss.
„Dieser Vorfall belegt die akute Bedrohungslage, in der wir uns derzeit befinden“, unterstreicht der 53-Jährige: „Von einer abstrakten Bedrohung, wie von der Politik gerne suggeriert wird, kann keine Rede mehr sein.“
Teggatz fordert: „Die Bundesregierung muss jetzt massiv in Technik und Fachpersonal investieren und klare Zuständigkeiten definieren, um künftig auf solche Bedrohungen unserer kritischen Infrastruktur rechtzeitig reagieren zu können.“
Gefahr durch Drohnen wächst: Befugnisse der Bundeswehr durch Gesetzesänderungen erweitert
Die Debatte über die Zuständigkeiten im Falle einer möglichen Bedrohung durch Drohnen hatte die Politik bereits im vergangenen Jahr und zu Beginn dieses Jahres beschäftigt. Während die Bundeswehr ihre eigenen Anlagen und Einrichtungen grundsätzlich schützt, liegt die allgemeine Gefahrenabwehr auch im Luftraum in den Händen von Bundes- oder Landespolizei. Nur im Falle von militärischen Bedrohungen ist die Bundeswehr in jedem Fall zuständig.

Im Frühjahr wurde das Luftfahrtsicherheitsgesetz jedoch dahingehend geändert, dass die Streitkräfte auch zur Abwehr von Gefahren für die zivile Luftfahrt hinzugezogen werden können. Der neue §15a „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“ gewährt der Bundeswehr das Recht, „Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge“ einzusetzen, wenn „ein besonders schwerer Unglücksfall“ verhindert werden soll.
Die Streitkräfte stellen zur Abwehr solcher Gefahren Detektionstechnik und Interventionstechnik bereit, heißt es zudem. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, hat die Bundespolizei den Streitkräften die Informationen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen unverzüglich vorzulegen.
Drohne am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt: Durchgestarteter Frachtflieger stößt mit Flugobjekt zusammen
Die Bundeswehr lobte diesen politischen Schritt, da „durch die Gesetzesänderung nun eine klare und eindeutige Regelung geschaffen“ worden sei. Zudem sei nun „eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Behörden und Bundeswehr sowie schnellere Entscheidungswege im Ernstfall geregelt“.
Im Fall Leipzig ermitteln die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Leipzig. Beide teilten mit, dass ein Frachtflugzeug, das wegen der Sperrung der Landebahn wieder durchstartete, mit einem mutmaßlich zweiten Flugobjekt zusammenstieß. Bei der Landung in Hannover seien leichte Beschädigungen festgestellt worden.
Weiter betonten die Behörden: „Es besteht keine Gefahr für Leib oder Leben von Passagieren oder Mitarbeitern des Flughafens.“ (Quellen: Welt, Luftfahrtsicherheitsgesetz, Bundeswehr, Generalstaatsanwaltschaft Dresden und Landeskriminalamt Leipzig) (mg)