AfD-Verbotsverfahren: SPD-Politiker Stegner wäre dafür – aber juristische Hürden sind höher denn je


Stegner spottet über Weidel und drängt auf AfD-Verbotsverfahren – „Wird dazu kommen“

Stand: 14.07.2026, 13:39 Uhr

Kommentare

Uns auf Google folgen

Ralf Stegner schießt scharf gegen Weidel und Siegmund. Ein mögliches AfD-Verbot befürwortet der SPD-Politiker. Hätte das Aussichten?

„Wie lange wollen wir eigentlich warten?“ Mit dieser Frage forciert der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner die Debatte um ein Verbot der AfD. In der ServusTV-Talkshow „Klartext Deutschland“ sprach sich der Politiker offen dafür aus, den Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht schnellstmöglich anzutreten, und prophezeite im Hinblick auf ein Verbotsverfahren: „Dazu wird es sicher bald kommen.“

Untersuchungsausschuss Afghanistan: Ralf Stegner (SPD) spricht als neuer Ausschussvorsitzender (Juli 2022)

Drückt gegen die AfD aufs Gas: Ralf Stegner (SPD) © Michael Kappeler/dpa

Stegner griff die Führungsriege der AfD bei seinem Auftritt scharf an. Über die Co-Vorsitzende Alice Weidel spottete er, sie könne „in jeder Geisterbahn arbeiten“. Den sachsen-anhaltischen Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, bezeichnete er als „Verkäufer, der großen Mist verkauft“.

Stegners AfD-Kehrtwende: Vom Zögern zur Forderung nach raschem Handeln

Besonders warnte der Sozialdemokrat vor einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD, etwa bei kommenden Landtagswahlen in Ostdeutschland. Ein solches politisches „Experiment“ käme einem „Getriebeschaden“ für die wehrhafte Demokratie gleich. Man dürfe nicht vergessen, so Stegner, wohin ähnliche Entwicklungen zwischen 1930 und 1933 geführt hätten.

In der Vergangenheit wiederum äußerte sich Stegner deutlich zurückhaltender und warnte wiederholt vor den Risiken eines übereilten Verbotsverfahrens. So betonte der SPD-Politiker gegenüber dem Handelsblatt, dass ein solches Verfahren erhebliche politische Risiken berge. Die AfD könnte ein Verbotsverfahren „für eine populistische Märtyrerpose nutzen, die diese Wahlerfolge womöglich noch verstärkt“, gab Stegner damals zu bedenken.

Er sprach sogar von „validen Bedenken, ob es dafür angesichts großer Wahlerfolge der AfD nicht bereits zu spät sei“. Vor übereilten Schritten warnte er eindringlich: „Der Worst Case wären gespaltene demokratische Fraktionen und Parteien, während die Demokratiefeinde sich ins Fäustchen lachen.“

Auch was den Zeitplan anging, mahnte Stegner stets zu absoluter Gründlichkeit statt politischer Eile. Ein Verbotsantrag müsse „alle Kriterien der Sorgfalt und Qualität erfüllen, um die Erfolgsaussichten beim Bundesverfassungsgericht zu maximieren“, sagte er laut dem Tagesspiegel. Deshalb forderte er, dass zwar „das klare politische Signal gegeben, aber kein zeitlicher Druck aufgebaut werden“ dürfe.

Gleichzeitig zog sich durch seine Argumentation stets die Überzeugung, dass der Staat nicht tatenlos zusehen dürfe. In einem Video-Interview mit WELT TV fasste er dieses Dilemma wie folgt zusammen: „Wir sind verpflichtet, nicht darauf zu warten, bis die AfD die Demokratie zerstört.“

AfD-Verbotsverfahren: Juristische Hürden und neue Gutachten im Jahr 2026

Doch so vehement die politischen Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD auch formuliert werden – die juristische Realität ist weitaus komplexer. Erst im Februar 2026 erlitten die Verbotsbefürworter einen Rückschlag:

Das Verwaltungsgericht Köln entschied in einem Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf. Zwar sahen die Richter Anhaltspunkte, jedoch prägten diese das Gesamtbild der Partei aktuell noch nicht so stark, dass die höchste Warnstufe gerechtfertigt sei. Zwar steht das endgültige Hauptsacheverfahren noch aus, doch dieser Kölner Beschluss hat die ohnehin hohen juristischen Hürden für ein Parteiverbot in Karlsruhe noch einmal spürbar erhöht.

Dass die Debatte im Juni dennoch wieder intensiv diskutiert wurde, lag an einem Vorstoß aus der Zivilgesellschaft. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichte ein über 1500 Seiten starkes Rechtsgutachten. Die Verfasser kommen darin zu einem eindeutigen Schluss: Die AfD verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Ein Verbotsantrag habe demnach vor dem Bundesverfassungsgericht realistische Erfolgschancen.

AfD-Verbotsverfahren: Keine Mehrheit im Bundestag in Sicht

Trotz des neuen Gutachtens, das insbesondere von den Grünen als Anlass genommen wurde, erneute Gespräche über ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen zu fordern, herrscht in Berlin politischer Stillstand in dieser Frage.

Im Deutschen Bundestag gibt es aktuell keine Mehrheit für einen Verbotsantrag. Vor allem in der Union, aber auch in Teilen der Regierungskoalition, scheut man das hohe Risiko. Die Sorge: Ein unzureichend vorbereiteter Antrag, der in Karlsruhe scheitert, wäre ein politisches Desaster. Er würde der AfD nicht nur eine beispiellose Märtyrerrolle verschaffen, sondern ihr im schlimmsten Fall eine verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit attestieren.

Vorerst will die Mehrheit der Parlamentarier den Ausgang der juristischen Hauptsacheverfahren abwarten, bevor ein solches Verfahren tatsächlich eingeleitet wird. (Quellen: ServusTV, Handelsblatt, WELT TV, Tagesspiegel, Deutschlandfunk, ZDFheute) (frs)