Steuerfalle Rente: Warum in NRW immer mehr Rentner zur Kasse gebeten werden


Stand: 04.08.2026, 22:10 Uhr

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Immer mehr Rentner müssen Einkommensteuer zahlen. Ausgerechnet Rentenerhöhungen können sie erstmals steuerpflichtig machen. In NRW trifft das besonders viele.

Hamm – Wer in Rente geht, hat mit dem Finanzamt oft noch lange nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Jahr für Jahr müssen mehr Rentnerinnen und Rentner in Deutschland Steuern zahlen – und viele trifft das unvorbereitet, mit teils happigen Nachzahlungen. Besonders relevant ist das Thema in Nordrhein-Westfalen: Kein anderes Bundesland hat so viele Rentnerinnen und Rentner. Rund 3,6 Millionen waren es zuletzt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung – mehr als in jedem anderen Bundesland, noch vor Bayern und Baden-Württemberg. Neue Zahlen zeigen jetzt, wie stark der bundesweite Trend zur wachsenden Steuerlast ist.

Rentner-Paar mit Unterlagen

Ein Rentner-Ehepaar rechnet genau nach. © IMAGO/Zoonar.com

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben 2025 rund 22,5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten – 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden dafür rund 423 Milliarden Euro ausgezahlt, ein Plus von 5,1 Prozent beziehungsweise 20,7 Milliarden Euro.

Immer mehr Rente ist steuerpflichtig

Auffällig: Der Anteil der Rentenleistungen, der als steuerpflichtiges Einkommen gilt, wächst deutlich schneller als die Renten selbst. 2025 zählten 72 Prozent der Leistungen – rund 304 Milliarden Euro – zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 ist dieser sogenannte Besteuerungsanteil um 16,4 Prozentpunkte gestiegen. Die Entwicklung im Detail zeigt eine klare Linie nach oben:

JahrBesteuerungsanteil
201555,3 %
201860,4 %
202165,0 %
202368,4 %
202571,7 %

Wie viele Menschen für 2025 tatsächlich Steuern zahlen mussten, steht wegen der langen Veranlagungsfristen noch nicht fest. Die aktuellsten Zahlen dazu stammen aus dem Jahr 2022: Damals mussten rund 42 Prozent oder 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen – 1,8 Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. Bei 80 Prozent von ihnen kamen neben der Rente noch weitere Einkünfte hinzu, etwa Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen.

Warum die Steuerlast für Rentner wächst

Ursache ist das Alterseinkünftegesetz von 2005, mit dem der Staat schrittweise von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Rente wechselt: Wer heute in Rente geht, hat seine Rentenbeiträge während des Arbeitslebens zunehmend steuerfrei eingezahlt – muss die Rente im Alter dafür aber zu einem wachsenden Anteil versteuern. Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde diese Übergangsphase von ursprünglich 2040 bis auf das Jahr 2058 gestreckt. Erst ab dann sind neue Renten voll steuerpflichtig.

Für die Praxis heißt das laut Deutscher Rentenversicherung Bund (DRV): Wer 2026 erstmals eine Rente bezieht, dem bleiben 16 Prozent davon steuerfrei; 2027 sinkt dieser Anteil für neue Rentner bereits auf 15,5 Prozent. Aus diesem Prozentsatz wird im ersten vollen Rentenjahr ein fester Euro-Betrag errechnet, der sogenannte Rentenfreibetrag. Er bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit unverändert.

Genau hier liegt eine Falle, auf die sowohl die DRV als auch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) gegenüber unserer Redaktion hinweisen: Reguläre Rentenanpassungen – also Erhöhungen der Rente – werden vollständig versteuert, weil sie den einmal festgelegten Freibetrag übersteigen. Jede Rentenerhöhung treibt damit das zu versteuernde Einkommen nach oben. Wessen Einkommen bisher knapp unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lag, kann durch die nächste Rentenanpassung erstmals steuerpflichtig werden – auch Jahre nach Rentenbeginn. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und beim doppelten Betrag für Ehepaare, so die DRV.

NRW: Bundesland mit den meisten Rentnern – aber ohne eigene Zahlen zu Nachzahlungen

Dass das Thema in Nordrhein-Westfalen besonders viele Menschen betrifft, liegt auf der Hand: Als bevölkerungsreichstes Bundesland lebt hier auch die größte Zahl an Rentnerinnen und Rentnern – mit gut 3,6 Millionen Menschen mehr als in jedem anderen Bundesland. Hinzu kommt: Die gesetzliche Rente fällt in NRW im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch aus. Laut Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Bruttorente nach mindestens 35 Versicherungsjahren zuletzt bei monatlich 1.773 Euro – ein Erbe der einstmals gut bezahlten Bergbau-Jobs im Ruhrgebiet, aus denen viele Männer heute vergleichsweise hohe Renten beziehen. Je höher die Rente, desto eher übersteigt das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag – und desto eher wird sie steuerpflichtig.

Wie viele der rund 3,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner in NRW konkret Steuern nachzahlen mussten, lässt sich derzeit trotzdem nicht beziffern. Auf Anfrage teilt die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) mit, dass ihr weder Zahlen zur aktuellen Betroffenheit noch zur Entwicklung in den vergangenen Jahren vorliegen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wiederum verweist für Statistiken zur Steuerpflicht an die Finanzämter, da sie selbst keinen Einblick in die Besteuerung hat. Angesichts der Größe und demografischen Struktur des Bundeslandes dürfte der bundesweite Trend – wachsender Besteuerungsanteil, mehr steuerpflichtige Rentner – aber gerade in NRW besonders viele Menschen betreffen.

Warum Nachzahlungen drohen

Ein zentrales Problem: Anders als beim Gehalt wird bei der Rente vor der Auszahlung keine Steuer automatisch einbehalten. „Die Besteuerung einer Rente erfolgt erst mit der Jahreserklärung“, teilt die OFD NRW auf Anfrage mit. Wer also während des Jahres nichts vorausgezahlt hat, aber steuerpflichtig ist, bekommt die volle Forderung erst mit dem Steuerbescheid präsentiert – im ungünstigsten Fall als hohe Nachzahlung.

Die Rentenversicherung ist allerdings verpflichtet, den Finanzämtern die Höhe der ausgezahlten Rente zu melden. Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt verzichtet laut DRV oft darauf, wenn absehbar ist, dass der Grundfreibetrag auch künftig nicht überschritten wird. Steigt das Einkommen später doch über die Grenze, etwa durch eine Rentenerhöhung, sollten Betroffene von sich aus aktiv werden – sonst drohen genau jene Nachzahlungen.