Kolumne: Das Altpapier am 14. Juli 2026 – 16, 15, 14 ... 13
AUDIO: EU-Expertenbericht für Social-Media-Zugangsbeschränkung bis 13 Jahre (6 Min)
Kolumne: Das Altpapier am 14. Juli 2026
Stand: 14.07.2026 12:53 Uhr
Die EU-Pläne, Kinder vor sogenannten sozialen Medien und ihrer Suchtgefahr zu schützen, nehmen Gestalt an. Außerdem: Wen lassen die Shootingstars unter den Gatekeepern, die KIs, denn rein in ihre Antworten? Heute kommentiert Christian Bartels die Medienberichterstattung.
von Christian Bartels
Das Altpapier
"Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.
Bis 16 Jahre, wie es in Australien beschlossen wurde und nun umgesetzt wird? Bis 15, wie in Frankreich diskutiert wird? Bis 14, wie es in Österreich bereits beschlossen ist, auch wenn die Umsetzung ungewiss bleibt (denn grundsätzlich schneller als in der Bundesrepublik Deutschland geht's in der Bundesrepublik Österreich nicht zu ...)?
Nein, bis sie das Alter von 13 Jahren erreicht haben, sollen Kinder künftig sogenannte soziale Medien nicht mehr eigenständig nutzen dürfen. Ab dann sollen sie es schrittweise können.
Das hat eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beauftragte Expertengruppe beschlossen, meldet "epd medien" mit Link zum englischsprachigen 156-Seiten-Bericht "Child safety online". Eigenständig heißt: unbeaufsichtigt und mit eigenem Account. Schrittweise heißt: altersentsprechende Angebote, deren "Zugänge ... standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen vorsehen", präzisiert die "Legal Tribune Online".
Noch eine Experten-Kommission also, wobei der Begriff missverständlich wäre. "Kommission" heißt ja schon die EU-Kommission (in der freilich nicht unbedingt Experten sitzen, dafür aus jedem Mitgliedsland jemand ...). Eine "Unabhängige Expertenkommission" hatte sich im Frühjahr im Auftrag der Bundesregierung bzw. der Bundesfamilienministerin mit dem gleichen Thema beschäftigt und war zu recht ähnlichen Ergebnissen gelangt. Klar ist, dass eine EU-europäische Regelung erstens vergleichsweise sinnvoller ist, weil die EU ein größeres Tier ist als einzelne Regierungen der Mitgliedsstaaten, und zweitens in digitalpolitischen Fragen sowieso Vorrang genießt.
"Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern",
schrieb etwa die "Welt" kürzlich in anderem Zusammenhang (um den es hier gleich noch gehen wird).
Dehnbare Begriffe, schädliches Design
Das deutsche Echo fällt mal so, mal so aus.
"Die Grundlinien sind klar: Kleinkinder haben am Smartphone nichts zu suchen, danach sollte die digitale Welt nicht unkontrolliert über Kinder und Jugendliche hereinbrechen",
schreibt Jasper von Altenbockum in einem ausgesprochen ambivalenten Kommentar (Abo) auf der "FAZ"-Titelseite, der auch den harten, aber zutreffenden Satz "Kein digitales Neuland wurde so unerträglich idealisiert wie das der 'sozialen' Medien" enthält. Eher positiv sieht's die "taz" ("Kindersicherung im Internet rückt näher"). Eher negativ sieht's netzpolitik.org mit Blick auf weitere Details:
"Mit dem euphemistischen Begriff 'Social Media Plus' will das Gremium 'in der Breite Dienste definieren, die Minderjährigen zugänglich sein könnten und altersunangemessene und/oder risikobehaftete Merkmale aufweisen'. Als Beispiele nennt der Bericht auch App-Marktplätze, Videospiele, Videoplattformen, KI-Systeme und 'Companions'; das sind Chatbots, die den Eindruck einer Vertrauensperson erwecken. Mit Social Media hat das allerdings wenig zu tun. Vielmehr ist 'Social Media Plus' ein dehnbarer Begriff für allerlei Dienste im Netz, die die EU künftig mit strengen Altersschranken belegen könnte",
heißt es da. Na ja, ein Euphemismus ist ja "Social Media" schon allein. Und warum sollten kleine Kinder sogenannte KI-Companions nutzen dürfen? Aber klar, entscheidend bleibt die Umsetzungs-Frage. Vor allem der Aspekt, wie oder ob es gelingt, das Alter von Nutzern so festzustellen, dass die Plattformen und Apps nicht noch genauer als jetzt schon auslesen können, wer genau wo genau sie nutzt.
"Die EU hat inzwischen einige Digitalgesetze aufgelegt ... Im politischen Alltag hat die Kommission den Plattformkonzernen gegenüber indes in Sachen Jugendschutz bislang wenig geleistet. Sie protzt mit Muskeln, die sie nicht hat",
kommentiert Michael Hanfeld auf der "FAZ"-Medienseite (Abo). Einen positiven Aspekt nennt Markus Beckedahl bei digitalpolitik.de:
"Der Bericht dreht die Beweislast um, Anbieter sollen belegen, dass ihre Dienste sicher sind, bevor sie Minderjährige erreichen. Endloses Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und Empfehlungssysteme sollen europaweit reguliert werden, mit schützenden Voreinstellungen als Standard. Müsste man endlich mal machen, denn die Schäden entstehen durch das Produktdesign".
Stimmt auch.
Ein gutes Argument für praktische Bemühungen, die Plattformen zumindest dort zu regulieren, wo sie sich ganz besonders schädlich auswirken, hat sich die EU-Kommission Ende vergangener Woche punktgenau selber geliefert. Was US-amerikanische Gerichte schon feststellten, weiß nun auch die EU: Metas Instagram und Facebook machen Nutzer süchtig.
Darüber berichteten etwa "Welt" (siehe oben) und "Süddeutsche"/Abo, die im Wirtschaftsressort die auch für Digitales zuständige (EU-)Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen mit dem Satz "Der Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit der Europäer muss für Social-Media-Plattformen oberste Priorität haben" zitiert und von einem "Frontalangriff auf die Funktionslogik der beiden Plattformen" schreibt.
Diese Funktionslogik äußert sich im Produktdesign, von dem Beckedahl schreibt. Und sie wäre vergleichsweise einfach, also ohne Alterskontrolle, zu regulieren.
Während Urteile US-amerikanischer Gerichte (Altpapier) insofern schnell wirken, als dass sie die milliardenschwere US-amerikanische Klageindustrie in Gang setzen, wirken Strafzahlungs-Urteile der EU-Kommission wenn überhaupt, dann ausgesprochen langsam. Im nächsten Schritt muss der Meta-Konzern
"nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen",
schreibt die "SZ". Tatsächlich, immerhin, wird ein vergleichsweise härteres Strafzahlungs-Urteil der EU nun wirksam – nach acht Jahren.
Acht Jahre Rechtsweg
Anfang Juli 2026 wurde eine "EU-Rekordstrafe" von immerhin 4,1 Milliarden Euro tatsächlich fällig (siehe z.B. "Standard"), durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Verhängt worden war diese Strafe in der noch etwas höheren, später leicht reduzierten Höhe von 4,34 Milliarden Euro anno 2018 unter der damaligen, zupackenden Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager (ebd.). Der Grund waren die "Vorinstallation der Google-Suche sowie des Browsers Chrome" auf Handys mit dem mobilen Betriebssystem Android, das ebenfalls Google gehört. Das ist einer der vielen Aspekte der irrsinnigen, schädlichen Marktmacht des Google-Konzerns Alphabet.
Klar sind die Google-Suche, Chrome und sehr viele andere Google-Geschäftsmodelle auf Android-Geräten immer noch dominant und undeinstallierbar vorinstalliert, aber wohl nicht mehr so krass wie im vorigen Jahrzehnt. Also, Google hatte verändert, was die EU moniert hatte, und gegen die damalige Rekordstrafe den Rechtsweg eingeschlagen, der dann acht Jahre später vor dem EuGH endete.
Der Google-Konzern Alphabet wird mit der Vier-Milliardenstrafe leben können. Im ersten Quartal dieses Jahres stieg sein "Nettogewinn ... auf 62,6 Milliarden Dollar" ("Handelsblatt"), umgerechnet knapp 55 Milliarden Euro. Falls der Facebook/Instagram-Konzern nun die wichtigsten Merkmale des Süchtig-Machens seiner Nutzer nicht abstellt, könnte die EU-Kommission dem Digitale-Dienste-Gesetz DSA zufolge ihren Rekordstrafen-Rekord knacken, ihn nämlich um fast das Dreifache erhöhen: Sechs Prozent des Meta-Jahresumsatzes könnten zwölf Milliarden Euro bedeuten. Und die könnten, wenn die EU-Justiz flott arbeitet, vielleicht schon in den 2030er Jahren fällig werden ...
Aber sicher wird Meta-Chef Zuckerberg den auch von ihm ins Amt gespendeten US-amerikanischen Präsidenten Trump auf die drohenden EU-Strafen aufmerksam machen. Und dass die EU im Tausch gegen das Recht, US-amerikanische Marschflugkörper kaufen zu dürfen (oder dafür, dass Dänemark Grönland behalten darf), die körperliche und psychische Gesundheit minderjähriger Europäer hintanstellt, wäre ihr im aktuellen Zustand auch zuzutrauen.
Digipolitik im Schnelldurchlauf
Auch sonst passiert viel in der Digitalpolitik. Zum Start in die großen Sommerferien, in denen bekanntlich vieles nachrichtlich untergeht (auch ohne dass Deutschland bei der Fußball-WM eine Rolle spielt), macht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt viel Wirbel.
+++ "Die CSU bremst die Datenschutzreform", schwant der "FAZ" (Abo), und zwar die von der schwarz-roten Koalition eigentlich vereinbarte Vereinfachung des Kompetenzen-Geflechts aus "insgesamt 18 Datenschutzbeauftragten" in Deutschland. Wieso 18 Beauftragte bei bloß 16 Bundesländern? Außer der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (derzeit Louisa Specht-Riemenschneider, ab Oktober Moritz Hennemann) hat jedes Bundesland einen Beauftragten, bloß Bayern zwei: neben dem Landesdatenschutzbeauftragten noch ein Landesamt für Datenschutzaufsicht. Und wie im verkrusteten Föderalismus sowieso niemand Befugnisse abgeben will, will die bayerische Regierungspartei, also Dobrindts CSU, doppelt nicht, so die "FAZ".
+++ Während der Innenminister dort womöglich bremst, drückt er beim Befugnisse-Erweitern der auch nicht wenigen deutschen Geheimdienste auf die Tube. "Zurückhacken, abschnorcheln, Kameras anzapfen" sollen sie künftig dürfen, fasst netzpolitik.org zusammen. Und während das bei den Auslandsgeheimdiensten noch angehen könnte – ausländische Dienste tun's ja auch –, stellt sich das bei der deutschen Besonderheit der Inlandsgeheimdienste anders dar, fand Ronen Steinke auf der "SZ"-Meinungsseite unter der Print-Überschrift "Unanständig" (Abo). Wenn Dobrindt jammere, "der deutsche Verfassungsschutz hätte weniger Befugnisse als die Kollegen in anderen europäischen Ländern, die ... sogar Leute verhaften und Wohnungen stürmen dürften", könne man das "nicht vergleichen ... Die Agenten in anderen europäischen Ländern gehen einer ganz anderen Arbeit nach". Sie leisten klassische Anti-Terror-Arbeit, während deutsche Verfassungsschützer auch oder vor allem anfechtbares Material für anfechtbare, aber gerne breit diskutierte Parteiverbots-Verfahren sammeln oder Buchläden identifizieren, die zu weit links stehen, um kleine Preisgelder zu erhalten. Da sei es "verfassungsrechtlich unbedingt geboten, dass dieser Dienst nicht auch noch mit Gewalt oder exekutivem Zwang daherkommt", argumentiert Steinke (dessen Buch "Meinungsfreiheit – Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken" dieses Jahr erschien; Altpapier).
+++ "Seit 2020 besteht in der BRD eine deutlich ausgeweitete staatliche Medienaufsicht": Das schreibt nicht "Apollo-News", sondern Detlef Georgia Schulze im "taz"-Blog mit Bezug auf eine "Verbotsdrohung gegen indymedia", also das "zentrale linksradikale Informationsforum" ("taz"). Den Text zu lesen lohnt für alle, die sich fürs Engagement der Landesmedienanstalten zur Einhaltung von schwer zu definierender "journalistische Sorgfaltspflicht" in, äh, Telemedien wie Benjamin Berndts Podcast "Ben ungeskriptet" (Altpapier) interessieren – schon weil Schulze schön deutlich macht, wie diffus der geschäftsmäßig daherkommende Begriff "geschäftsmäßig" in allerhand Paragrafen verwendet wird.
+++ KI, das ist eine neue Generation von Gatekeepern, wie sie derzeit noch vor allem die Suchmaschinen darstellen. Das war gestern hier zu lesen. Eine entscheidende Wirkung solcher Torwächter besteht darin, wen sie reinlassen und wen nicht. Dazu hatte vorige Woche eine Studie des von der Mercator-Stiftung finanzierten Thinktanks Agora (hier runterladbar) bemerkenswerte Ergebnisse geliefert, über die wohl als erstes "Table-Briefings" berichtete. Zwar würden alle KIs "überwiegend journalistische Inhalte" zitieren, aber "durch selektierte Quellenauswahl massiv Einfluss auf die politische Meinungsbildung" nehmen, spitzte die "FAZ" (Abo) zu: "Bei Claude etwa findet sich russische Propaganda, ChatGPT hat eine Vorliebe für Springer-Medien." Und während ChatGPTs Vorliebe sich gut erklären lässt, durch eine Springer-Open AI-Vereinbarung, die dem KI-Unternehmen Zugriff gestattet und Springer Einnahmen beschert, lässt sich Claudes (allerdings quantitativ unbedeutendere, die Studie zählt sieben pravda.com-Nennungen) Präferenz eher nicht erklären …
Dass irgendwelche europäischen Kommissionen, Anstalten oder sonstigen Behörden in Kürze das Suchverhalten außereuropäischer KIs regulieren, steht nicht zu erwarten. Ob sie es praktisch und sinnvoll tun könnten, steht in den Sternen. Heißt: Aus Nutzersicht verdienen KIs mindestens soviel Misstrauen wie Alphabet- und Meta-Angebote. Und das zu wissen, sollte idealerweise schon jetzt zur Medienkompetenz von Kindern (und Erwachsenen) sämtlicher Altersstufen gehören.
Am Mittwoch kommt "Das Altpapier – Dein tägliches Medien-Update" von René Martens.
Der Podcast: Das Altpapier – Dein tägliches Medienupdate