Tipps von der Saarland-Versicherung: Verbesserte Bedingungen ab 2027 – wie man jetzt eine höhere Rente bekommt


Tipps von der Saarland-Versicherung Verbesserte Bedingungen ab 2027 – wie man jetzt eine höhere Rente bekommt

Saarbrücken · Zum 1. Januar 2027 vollzieht der Staat einen Schritt hin zu einer gesicherteren Altersversorgung. Es gibt drei unterschiedliche Förderinstrumente, die auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnitten sind, wie die Saarland-Versicherungen erklären.

27.09.2026 , 07:18 Uhr

 Zum 1. Januar 2027 vollzieht der Staat einen weiteren Schritt hin zu einer gesicherten Altersversorgung. Es gibt drei unterschiedliche Förderinstrumente, die auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnitten sind.

Zum 1. Januar 2027 vollzieht der Staat einen weiteren Schritt hin zu einer gesicherten Altersversorgung. Es gibt drei unterschiedliche Förderinstrumente, die auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnitten sind.

Foto: picture alliance / dpa-tmn/Christin Klose

Wer das ganze Leben gearbeitet hat, der erhofft sich auch einen gesunden Lebensabend, in dem man sich finanziell möglichst wenig einschränken muss und eine möglichst hohe Lebensqualität genießen kann. Das ist heute nicht mehr selbstverständlich. Denn der Staat kann wegen leerer Kassen im Haushalt schon lange nicht mehr alleine dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wer sichergehen will, sollte zusätzlich privat vorsorgen. Erste Anreize dazu hat der Staat selbst geschaffen. So wurde zum 1. Januar 2001 die Riester-Rente eingeführt, benannt nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD). Grundlage hierfür war das zuvor beschlossene Altersvermögensgesetz.

Neue Angebote zum 1. Januar 2027

Nun vollzieht der Staat zum 1. Januar 2027 einen weiteren Schritt hin zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag im März 2026 beschlossen hat. Die neuen Regelungen bauen auf den bisherigen Möglichkeiten auf, erweitern diese aber deutlich. Wer sie nutzen möchte, sollte sich von der Versicherung oder Bank seines Vertrauens beraten lassen und prüfen, welche Lösung zur persönlichen Lebenssituation passt. Zur Verfügung stehen unterschiedliche Modelle. Ein Wechsel in die neue Förderung ist freiwillig und zeitlich nicht befristet. Im Mittelpunkt der Reform stehen neue Vorsorgeprodukte, eine veränderte staatliche Förderung und mehr Wahlmöglichkeiten.

„Wer die Riester-Rente beantragt hat, der hat nichts falsch gemacht“

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Dirk Hermann ist Vorstandsvorsitzender der Saarland-Versicherungen. Jeder vierte Saarländer hat mindestens einen Vertrag dort abgeschlossen. Hermann rät dazu, sich mit den neuen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. „Wer die Riester-Rente der Vergangenheit abgeschlossen hat, der hat nichts falsch gemacht“, sagt Hermann im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung. „Das ist auch grundsätzlich attraktiv für jeden. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass von der Gesamtzahl der 40 Millionen förderfähigen Menschen bisher erst 15 Millionen Menschen einen solchen Vertrag abgeschlossen haben.“

Einer der Hauptgründe sieht Herrmann darin, dass viele Menschen die bisherigen Lösungen als zu kompliziert, zu wenig flexibel und auch als zu teuer wahrgenommen hätten. Genau hier setzt die Reform an. Starre Vorgaben sollen gelockert, mehr Wahlmöglichkeiten geschaffen und auch kostengünstigere Angebote ermöglicht werden. Damit soll die private Altersvorsorge einfacher zugänglich werden. Hermann rät, einen persönlichen Plan für die Altersvorsorge zu entwickeln. Dabei geht es darum, zu klären, wie viel Sicherheit gewünscht ist, welche regelmäßigen Beiträge möglich sind und welche Lösung langfristig zur Lebenssituation passt.

Mit der Reform wird auch der Kreis der Menschen erweitert, die die staatliche Förderung nutzen können. Neu hinzu kommen Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Jetzt schon anspruchsberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten, Landwirte, freiwillig Wehrdienstleistende sowie Eltern während einer Kindererziehungszeit.

Für jeden Euro, der am Anfang angespart wird, legt der Staat noch einmal 50 Cent drauf

Für die neuen Förderprinzipien gilt ein einfaches Prinzip: Für die ersten 360 Euro, die im Jahr selbst eingezahlt werden, gibt der Staat für jeden Euro 50 Cent hinzu. Wer darüber hinaus einzahlt, erhält für jeden weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von insgesamt 1800 Euro noch einmal 25 Cent staatliche Förderung.

Wer also 1800 Euro im Jahr selbst einzahlt, kann damit eine Grundzulage von bis zu 540 Euro erhalten. Insgesamt können so bis zu 2340 Euro im Jahr in die Altersvorsorge fließen. Neben der Förderung spielt vor allem die größere Auswahl eine wichtige Rolle. „Entscheidend ist, dass die Menschen künftig mehr Wahlmöglichkeiten haben und ihre Altersvorsorge so gestalten können, dass sie zur eigenen Lebenssituation passt“, sagt Hermann. Je nach persönlichem Bedarf kann dabei stärker auf Sicherheit oder auf höhere Ertragschancen gesetzt werden.

Zudem soll es möglich sein, während der Jahre, in denen für das Alter gespart wird, zwischen verschiedenen Angeboten zu wechseln. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Diese können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Wer möchte, kann in die neue Förderung wechseln oder einen neuen Vertrag nach den neuen Regeln abschließen. Ein Wechsel ist aber kein Selbstzweck. Entscheidend ist, welche Lösung langfristig besser zur persönlichen Situation passt.

Auch bei einem bestehenden Riester-Vertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann der bisherige Vertrag weitergeführt und mit den neuen Fördermöglichkeiten verbunden werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den alten Riester-Vertrag beitragsfrei weiterlaufen zu lassen und zusätzlich einen Vertrag nach den neuen Regeln abzuschließen.

Wer allerdings seinen Riester-Vertrag kündigen möchte, solange er noch Geld einzahlt, sollte dies gut prüfen. Bei einer vorzeitigen Kündigung kann es dazu kommen, dass bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Drei verschiedene Förderinstrumente

Mit der Reform stehen künftig drei Modelle zur Auswahl. Eine Möglichkeit ist das individuelle Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie. Hier gibt es keine feste Garantie auf die eingezahlten Beträge. Dafür bestehen größere Möglichkeiten, an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilzuhaben.

Wer stärker auf Sicherheit geht, kann Garantieprodukte wählen. Bei diesen können zwischen 80 und 100 Prozent der eingezahlten Beträge garantiert werden. Daneben gibt es das Standarddepot. Es ist als einfache und kostengünstige Lösung gedacht und richtet sich vor allem an Menschen, die sich nicht intensiv mit ihrer Geldanlage beschäftigen möchten. Auch beim Standarddepot gibt es keine Beitragsgarantie.

Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt, hängt davon ab, wie viel man selbst einzahlt. Für die ersten 360 Euro im Jahr gibt der Staat 50 Cent pro eingezahltem Euro hinzu. Für weitere Einzahlungen bis zu einem gesamten Eigenbeitrag von 1800 Euro gibt es jeweils 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundlage beträgt damit 540 Euro im Jahr.

Für Familien gibt es eine zusätzliche Unterstützung. Für jedes Kind kann ein Elternteil eine KInderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr erhalten. Wer vor seinem 25. Geburtstag mit der neuen Altersvorsorge beginnt, erhält außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Auch wenn das angesparte Geld später im Ruhestand ausgezahlt wird, soll es mehr Wahlmöglichkeiten geben. Sparer können zwischen verschiedenen Formen der Auszahlung wählen. Zudem bleibt es möglich, das angesparte Geld für eine selbst genutzte Immobilie einzusetzen. (jos)